Alexander, mein Interview Partner, gehört der „Gruppe von Angehörigen und Freund:innen von Rainer Löhnert“ an.
Ihre Gruppe unterstützt einen Menschen, der seit 1986 in der forensischen Psychiatrie untergebracht ist, also in Kliniken für Straftäter*innen, die als psychisch krank gelten. Seit etwa 10 Jahren in der LVR-Klinik Bedburg-Hau, mit rund 950 Betten eine der größten Psychiatrien in NRW. Wie kam es dazu?
Der 60 Jahre alte Rainer Löhnert ist seit über 36 Jahren in verschiedenen Forensiken Nordrhein-Westfalens eingesperrt. Verhaftet worden ist er wegen diverser körperlicher Übergriffe und vieler Sachbeschädigungen. Begründet wird das mit dem Paragraphen 63 des Strafgesetzbuches, der im deutschen Faschismus zur langfristigen oder dauerhaften Aussonderung „psychisch kranker“ und/oder nonkonformistischer Menschen geschaffen wurde.
Nach einer körperlichen Auseinandersetzung wurde Rainer am 21. August 2022 im sogenannten Bunker eingekerkert. Was war konkret passiert und wie muss man sich das vorstellen?
Er soll einen Mitpatienten attackiert haben und wurde deshalb isoliert. Allein im Bunker, auf einer neuen Station, mit anderem Personal – das bedeutet zusätzlichen Stress für ihn. Einzelhofgang ist dort nur begleitet von Personal möglich. Alle Kleidung und sonstigen Gegenstände – wie etwa ein Radio – sind ins Magazin gebracht worden. Er hat lediglich ein reduziertes Maß an Lektüre. Anträge auf weitere Kleidung, Bücher und ein Album mit Familienfotos wurden einfach abgelehnt.
Es gibt noch weitere Schikanen.
Sein für ihn besonders wichtiges Adressbuch und die Schreibmaschine hat er auch nicht erhalten. Rainer hat aufgrund einer Handverletzung und der starken Nebenwirkungen der Psychopharmaka keine leserliche Handschrift. Das ist eine gravierende Einschränkung in der Kommunikation. Dann wird die Post in seinem Beisein kontrolliert. Er kann nur zu bestimmten Zeiten angerufen werden und ihm selbst ist das Telefonieren untersagt. Besuche sind generell verboten.
Laut Gericht sollte Rainer bis zum 17. September im Bunker bleiben. Er musste länger darin bleiben, ist aber inzwischen wieder halbwegs draußen.
Ja. Seit dem 1. November, also nach 71 Tagen, kann Rainer endlich für zwei Stunden in der Zeit von 11 bis 13 Uhr den Bunker verlassen, das heißt, er kann sich dann frei bewegen auf der Station, telefonieren und draußen im Campus zum Beispiel rauchen. Zuvor war er nur einmal kurz draußen, wurde dann aber sofort wegen „Regelbruchs“ wieder mit richterlichem Beschluss eingebunkert. Danach befand er sich in „modifizierter Isolation“, das bedeutete für ihn: Zwar war er wieder auf Station, aber weiter in einer bunkerähnlichen und abgeschlossenen Zelle. Er konnte da weder selbst auf die Station, noch allein auf den Hof gehen und durfte, als starker Raucher, auch nicht in seinem Verlies rauchen.
Wie steht es um Rainers psychischen und körperlichen Zustand angesichts der langen Zeit der Isolation?
Er befindet sich seit 36 Jahren in seinem Kerker. Rainer sagte, ihm sei klar, dass er „nun nie mehr rauskommen“ wird. Wir machen uns große Sorgen um seine psychische und physische Gesundheit. Rainer, der sich als Anarchist bezeichnet und viele Gefangene solidarisch unterstützt, war unterschiedlichsten Repressalien ausgesetzt. Er erklärte schon vor Jahren in einem Brief, dass er sich nicht sicher sei, ob er eine weitere Bunker-Isolation überstehen könnte. Dazu kommen die Medikamente mit ihren dramatischen Nebenwirkungen. Von der Anstalt wurde ganz offen gesagt, dass die „Isolation wirken“ müsse. Zudem wurde Rainer jetzt eine Anklageschrift vom Amtsgericht Kleve zugestellt, in der ihm „versuchter Mord“ vorgeworfen wird.
Die bezieht sich auf dem Vorfall vom 21. August. Die Anklage gegen ihn soll zementieren, das er weiter drakonischen Bedingungen ausgesetzt bleiben wird. Angeblich als Schutz vor der Allgemeinheit. Rainer wird in der Forensik nur verwahrt und mit Tabletten vollgepumpt, und zwar nach dem Paragraphen 63 Strafgesetzbuch.
Was hat es mit dieser Bestimmung auf sich?
Dieser Paragraph 63 ist eine Rechtsnorm, welche im Faschismus zur langfristigen oder dauerhaften Aussonderung „psychisch Kranker“ und/oder nonkonformistischer Menschen geschaffen wurde. Dieses Norm ist von der BRD 1945 übernommen worden. Wegen dieses Paragraphen, werden Menschen weggesperrt, und zwar wie es heißt, wegen „verminderter oder vollständig aufgehobener Schuldfähigkeit“. Alle diese Insassen, die nach diesem Paragraphen weggesperrt werden, werden länger inhaftiert, als ihre Parallelhaftstrafe hergibt. Therapeutische Hilfe findet nur am Rande oder gar nicht statt.
Was kann man tun, um ihm zu helfen?
Man kann bei den zuständigen Stellen protestieren. Das ist etwa: Sozialminister Laumann, Mail: poststelle@mags.nrw.de. Oder: Fachbereich Recht des Landschaftsverbandes Rheinland, Mail: beschwerden@lvr.de Zu fordern wäre da zum Beispiel die umgehende Prüfung der Haftbedingungen von Rainer Löhnert, die Aufhebung des Besuchsverbots und eine Verbesserung der Lebensbedingungen. Wer ihm Briefe oder Karten schicken möchte – Briefmarken freuen ihn auch immer -, adressiert das an: Rainer Löhnert, z. Zt. Haus 1, Station 1.2, Südlicher Rundweg 20A, 47551 Bedburg-Hau.
#Foto: LVR-Klinik Bedburg-Hau