Den roten Faden des Kampfes ergreifen

27. Mai 2019

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Gastbeitrag

Am 15. Mai gab der oberste Gerichtshof Griechenlands dem Druck der Straße schließlich nach. Das Ausgangsverbot gegen den politischen Gefangenen DimitrisKoufontinas wurde aufgehoben und angeordnet, die endgültige Entscheidung an einen neu zusammengesetzten Verwaltungsrat zu übergeben.

Noch am selben Tag erklärte allerdings Kyriakos Mitsotakis, Präsident der konservativen Oppositionspartei Nea Dimokratia, dass, sollte seine Partei die anstehenden Parlamentswahlen gewinnen, das Gesetz, das solche Hafturlaube erlaubt, sofort geändert würde und die von der derzeit regierenden Syriza abgeschafften Kategorie-C Isolationszellen wieder eingeführt würden.

Dimitris Koufontinas ist ehemaliges Mitglied der griechischen Stadtguerrillagruppe Bewegung 17. November. Im Jahr 2002 tauchte er bewusst aus dem Untergrund auf, um die Geschichte seiner Organisation und deren revolutionäre Ziele zu verteidigen. Er wurde zu elfmal lebenslänglich verurteilt und sitzt zur Zeit im Kassavetia-Gefängnis in Volos. Kyriakos Mitsotakis ist der Schwager des 1989 von der Bewegung 17N erschossenen Politikers Pavlos Bakoyannis.

Seit dem Jahr 2010 steht Koufontinas – wie allen mehrfach lebenslänglich Verurteilten – ein mehrtägiger Hafturlaub alle paar Monate zu. Sein erster Freigang wurde ihm allerdings erst im November 2017 unter strengen Auflagen gewährt, begleitet von empörten Protesten aus den Reihen rechter Politiker*innen und Parteien sowie der bürgerlichen Presse. Die US-Botschaft monierte den Freigang eines „reuelosen Mörders“.

Die Reaktionen fielen auch deshalb so heftig aus, weil Koufontinas bis heute zu den Ideen und Aktionen der Bewegung 17N steht und sich weder distanziert, noch Aussagen gemacht hat. Diese aufrechte Haltung sorgt nicht nur in rechten Kreisen jedes mal, wenn er eine Fuß vor die Tür des Knastes setzt, für ängstliche Schnappatmung. Sie führt auch dazu, dass sich spektrenübergreifend rebellische Kräfte in Griechenland und außerhalb solidarisch auf ihn beziehen.

Nachdem ihm Anfang 2018 sein dritter Freigang schließlich unter vorgeschobenen Gründen verweigert wurde, trat Koufontinas in den Hungerstreik, begleitet von vielfältigen solidarischen Aktionen außerhalb der Knastmauern. Während dieses Hungerstreiks erklärte Koufontinas: „Weil uns nichts jemals geschenkt wird und all die sogenannten Rechte nichts anderes sind, als die Errungenschaften langer und langjähriger Kämpfe, ist die einzige Antwort, die wir geben können, den roten Faden dieser Kämpfe wieder zu ergreifen.“ Nach etwas mehr als zwei Wochen gab die Justiz nach und Koufontinas konnte seinen Hafturlaub antreten.

Obwohl ihm seither drei weitere Hafturlaube gewährt wurden, nahm der zuständige Staatsanwalt die obige Erklärung Anfang 2019 zum Anlass, um gegen seinen siebten Freigang von seinem Vetorecht Gebrauch zu machen. Der Gefängnisdirektor, die Mehrheit des Disziplinarrates und sein Sozialarbeiter hatten dem Hafturlaub dagegen bereits zugestimmt. Aufgrund von Koufontinas‘ Erklärung darüber, die rote Fahne der Kämpfe wieder zu ergreifen, könne er, so der Staatsanwalt, es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, ihm einen weiteren Freigang zu gewähren. Eigentlich entscheiden Gefängnisdirektor, Sozialarbeiter und Disziplinarrat darüber, ob ein Gefangener die Voraussetzungen für einen Freigang erfüllt. Das Vetorecht der Staatsanwaltschaft macht diese Entscheidung im Grunde überflüssig.

Der Verwaltungsrat, die Instanz über der Staatsanwaltschaft, bestätigte das Veto mit der Begründung, dass Koufontinas weder bereit sei, seine bisherige Lebensart zu ändern, noch Reue zu zeigen. Er stelle weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft dar.

Um ein weiteres mal seine ihm zustehenden Rechte zu erkämpfen, trat Koufontinas am 2. Mai erneut in den Hungerstreik. Seine Forderungen waren neben der Ausgangserlaubnis die Abschaffung des staatsanwaltlichen Vetorechtes. Er erklärte: „Der Hungerstreik ist das äußerste Mittel, das einem Gefangenen zur Verfügung steht, um seine Rechte gegen die Willkür der Herrschenden zu verteidigen. Der Hungerstreik ist schon oftmals von politischen Gefangenen in Griechenland verwendet worden und ich wäre als Kommunist unwürdig, wenn ich diese kämpferische Tradition nicht fortsetzen würde.“

Schon nach wenigen Tagen wurde er wegen seiner kritischen gesundheitlichen Verfassung in ein Krankenhaus verlegt, wo er im zweiten Kellergeschoss neben der Leichenhalle unter Bedingungen festgehalten wurde, die er selbst als „unmenschliche Behandlung und Folter“ beschrieb. Er ließ mitteilen, dass er, sollte er das Bewusstsein verlieren, jegliche lebenserhaltenden Maßnahmen wie Zwangsernährung ablehnt.

Von Anfang an stand ihm dabei eine breite Solidaritätsbewegung zur Seite. Durch vielfältige Aktionen von Demos in Thessaloniki und Athen mit tausenden Teilnehmer*innen über tägliche Farbangriffe unter anderem auf das Parlament und die US-Botschaft bis hin zu Angriffen mit Molotow-Cocktails auf Polizeistationen in diversen Städten gelang es, massiven Druck auf die Herrschenden auszuüben.

Die Willkür mit der Koufontinas’ Hafturlaub mal genehmigt, mal verweigert wird, die Skrupellosigkeit mit der in Kauf genommen wird, dass er seinen Körper wieder und wieder der Hungerfolter aussetzen muss, um seine selbstverständlichen Rechte zu erkämpfen, zeigt, worum es den Herrschenden dabei eigentlich geht: darum, ihn zu zermürben und dazu zu bringen, sich von seinen politischen Positionen und Aktionen zu distanzieren. Es zeigt, wie wenig dem Staat seine eigenen Gesetze wert sind, wenn es darum geht, seine politische Gegner zu bekämpfen. Der Umgang mit Koufontinas sendet eine Nachricht an alle, die sich gegen die Barbarei von Staat und Kapital stellen. Die Nachricht, dass man sich entweder von den eigenen politischen Ideen distanziert und sie verleugnet, oder die physische und politische Auslöschung zu erwarten hat.

Deshalb geht Koufontinas‘ Kampf alle an, die für eine Welt in Würde und Solidarität kämpfen, unabhängig davon was man von den politischen Aktionen und Positionen der Bewegung 17N hält. Er selbst erklärte: „Die Sache betrifft nicht nur eine persönliche Erlaubnis, sondern den Angriff auf das Recht, frei zu sprechen, auf die Rechte der Gefangenen, auf die Rechte des Volkes“.

Angesichts der Welle der Solidarität und der Intensität der Angriffe hob der oberste Gerichtshof am 15. Mai, wie gesagt, die Bestätigung des Vetos durch den Verwaltungsrat auf.

Am selben Tag war Koufontinas wegen Herzrhytmusstörungen in die Intensivstation verlegt worden. Nach der Entscheidung des Gerichtshofes hat er seinen Hungerstreik am 23. Mai beendet. Er wies darauf hin, dass nun ein Präzedenzfall für alle Gefangenen geschaffen sei und dem neu zusammengesetzten Verwaltungsrat im Grunde nichts übrig bleibe, als den Hafturlaub zu gewähren. Bis er wieder normal gehen und Nahrung zu sich nehmen kann, bleibt Koufontinas im Krankenhaus.

# Katerina Savala

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