Von der unkonventionellen Kriegsführung gegen die Linke

29. Dezember 2025

DKP, Rote Hilfe, Anarchist Black Cross – in der letzten Woche erlebten wir mit der Kündigung der Bankkonten gleich mehrere linke Organisationen in Deutschland einen besorgniserregenden und in seiner politischen Tragweite nicht zu unterschätzenden Angriff.


Scheinbar aus dem Nichts kommend kam zunächst die Nachricht an die Öffentlichkeit, dass die GLS-Bank der DKP (Deutsche Kommunistische Partei) die Konten gekündigt hat. Da sich die Genossenschaftsbank GLS auf soziale und ökologische Kriterien beruft, haben viele linke Organisationen und Projekte bei diesem Institut ihre Konten. Zwar hat die DKP wohl mittlerweile ein neues Konto bei der Sparkasse, das Damoklesschwert weiterer Sanktionen wird aber von nun an über ihr und allen anderen sozialistischen Organisationen hängen, denn das Tor zur willkürlichen Finanzsanktionierung wurde aufgestoßen. Kurz nachdem es die DKP getroffen hatte, hieß es von der Roten Hilfe als größte, strömungsübergreifende Solidaritätsorganisation der Linken in der Bundesrepublik, dass auch ihr die Konten gekündigt wurden. Diesmal war es abermals die GLS-Bank, aber auch die Sparkasse Göttingen.

Auch das Anarchist Black Cross in Dresden scheint es getroffen zu haben. Dass das „ABC“ zumindest eine Zeit lang Militärequipment in die Ukraine an die Ostfront entsendet hat, scheint vor Strafe für Antifaschismus durch den aggressiver werdenden Imperialismus nicht zu schützen.

Das sogenannte „Debanking“, sprich die politisch gelenkte Aufkündigung geschäftlicher und privater Bankkonten, dürfte uns in Zukunft noch viel mehr beschäftigen.

Deutsche Antifa auf der US-Terrorliste

Vorausgegangen waren der Kündigung der benannten Konten die Listung der „Antifa-Ost“ als terroristische Organisation durch die USA im vergangenen November. Auch wenn hier von offizieller Seite keine Verbindung gezogen wird, so sind diese Entwicklungen doch als zusammenhängend im Rahmen der Ausweitung des deutschen wie US-amerikanischen Imperialismus zu benennen. „Aggression nach außen, Repression nach innen“ lautet schon immer das Motto und Merkmal auf imperialistische Expansion strebender Staaten. Die Angriffe der USA gegen Venezuela, Grönland, China und die halbe Welt sowie die Kriegsvorbereitungen und Militarisierung Deutschlands auf dem Weg zu neuer alter Stärke gegen den Erbfeind aus dem Osten sind hier nicht als unabhängig von der sich verschärfenden Repression gegen Linke und Sozialist:innen im Inland zu betrachten. Dass in diesem Fall weder der Name „Antifa-Ost“ noch der gelistete Name „Hammerbande“ Abbild einer bestehenden organisatorischen Struktur ist, spielt keine Rolle. Für kalte Füße wird es bei Banken, die Konten linker Organisationen und Vereine führen, allemal reichen.

Die Listung einer angeblich bestehenden „Antifa-Ost“ als terroristische Organisation, wird die Pforte für einen weitreichenden Angriff gegen linke Infrastruktur ermöglichen. Dass dabei mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, ist nicht verwunderlich. Durch die Prophezeiung einer inneren und äußeren Gefahr werden staatliche Ressourcen bewegt. Die Menschen, die solcher Propaganda auf den Leim gehen, sollen mobilisiert und auf ihnen eigentlich zu wider laufende Interessen eingeschworen werden.

SWIFT als Zwischenstaatliches Kriegsmittel

Wer nun das internationale Zahlungssystem „SWIFT“ gegen linke Organisationen in Stellung bringt, wird der im nächsten Schritt die F35-Kampfjets von Ramstein aus in den Himmel steigen lassen und die Stellungen der „Antifa-Ost“ im Erzgebirge bombardieren? Spaß beiseite.

Während man vor hundert Jahren den Gegner noch mit physischer Zerstörung in die ökonomische Zermürbung treiben musste, da ersetzen heute „Sanktionen“ die Funktion damaliger Gleitbomben.

So wurden nach Beginn des Ukrainekriegs am 24. Februar 2022 beispielsweise russische Banken aus dem SWIFT-Zahlungssystem ausgeschlossen. SWIFT, die „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication“, bietet als Organisation einen elektronischen Nachrichtenaustausch zwischen Banken aus mehr als 200 Staaten an. Was sich erst einmal harmlos anhört, bedeutet im Falle eines Ausschlusses, dass die betroffenen Banken nicht mehr in der Lage sind, internationale Überweisungen zu tätigen. Daraus folgt die Unfähigkeit, Im- und Exporte finanziell abzuwickeln, beziehungsweise kann dies im Falle von sanktionierten Staaten nur umständlich über Drittländer abgewickelt werden.

Vor Beginn des Ukraine-Kriegs und den weitreichenden Sanktionen gegenüber der Russischen Föderation war 2012 erstmalig und ab 2018 fortlaufend der Iran das Testfeld für Sanktionen durch SWIFT, was das Land international isolierte und vor entscheidende wirtschaftliche Probleme stellte. Auch wenn sich SWIFT als neutrale Superorganisation, der circa 11.000 Banken angehören, versteht, gilt die Neutralität eben nur, bis die Europäische Union oder die USA Sanktionen und den Ausschluss bestimmter Banken aus dem SWIFT-System beschließen.

Nun scheint es so, dass die Sanktionierung von Einzelpersonen und Organisationen zu einem Einfallstor für einen weitflächigen, außerhalb des Rechtsweges stehenden Angriff auf linke Infrastruktur werden wird. Die US-Sanktionen haben in erster Instanz nämlich keine rechtlich verbindlichen Konsequenzen. Die Kündigung der Konten liegt im Ermessensspielraum der Banken, welche die Befürchtung hegen dürften, in nächster Instanz selbst von den USA sanktioniert zu werden. Bereits der Fall von Hüseyin Dogru, Mitbegründer von red.media, zeigt, inwieweit Sanktionen, in diesem Falle von der Europäischen Union verhängt, den Bewegungsspielraum einengen und den Preis für politischen Aktivismus in schwindelerregende Höhe treiben.

Absicherung gegen weitere Angriffe?

Auch wenn es jetzt sinnvoll erscheinen mag und das auch erst einmal ist, rechtlich gegen die Kündigungen der Konten vorzugehen und auf der nächsten Jahreshauptversammlung der GLS-Bank ordentlich Radau zu machen, so stellt sich langfristig die Frage, wie sich linke Infrastruktur gegen solch weitreichende Angriffe absichern lässt. Organisationsverbote und das Einfrieren von Vereins- und Privatvermögen haben zwar in den letzten Jahren hauptsächlich revolutionäre kurdische und türkische Diaspora-Organisationen betroffen, werden aber, vorausgesetzt sie sind gesellschaftlich durchsetzbar, mit Bestimmtheit zur gängigen Praxis werden. Es gilt daher zu diskutieren, inwieweit die Grenze der im Grundgesetz festgehaltenen „Organisationsfreiheit“ den Aufbau von Vereinen mitsamt damit einhergehenden rechtlichen Schutz, auch in Zukunft sinnvoll macht und für welche Organisationen und Projekte im Zuge von Kriegsvorbereitungen und Befriedung der Heimatfront die Umstellung auf eine informelle Arbeitsweise erforderlich werden. Auch wenn innerhalb der bürgerlichen Demokratie Möglichkeiten von legaler Organisierung bestehen, so sollten wir keine Illusionen über den Charakter dieses Staates hegen, der mit Gewissheit Informationen über linke Organisationen und Einzelpersonen, wie im Falle vom Antifa-Ost Prozess, an die USA durchsteckt und damit die Sanktionspolitik vorantreibt.

Foto: Rote Hilfe