Nach fast 100 Prozesstagen ist im Antifa-Ost-Verfahren gestern, am 31.05.2023, ein Urteil gefallen. Lina wurde zu fünf Jahren Knast verurteilt, die anderen drei Angeklagten zu jeweils zwei Jahren und fünf Monaten, drei Jahren und drei Jahren und drei Monaten. Während die Bundesanwältin, der diese Urteile vermutlich neue Karrieresprünge eröffnen, sich bei der Urteilsverkündung ihr Dauergrinsen nicht verkneifen konnte, wechselten sich angesichts der Ausführungen, die der vorsitzende Richter in den folgenden Stunden von sich gab, bei den Zuschauern Wut, Fassungslosigkeit und Erschöpfung ab.
Der vorsitzende Richter Schlüter-Staats, personifizierter erhobener Zeigefinger, wäre gerne souveräner als er ist. Aber es ist offensichtlich, dass ihm ein Prozess, in dem die Verteidigung ihren Job macht, auf die Nerven gegangen ist. In seinem Resumé des Prozesses erklärt er etwa vorwurfsvoll, dass die Verteidigung ja die ganze Zeit damit zugebracht habe, die Ermittlungen der Polizei in Zweifel zu ziehen. Die bürgerliche Presse ist da ganz an seiner Seite. In der FAZ kann man lesen, dass es dem Richter wohl ein besonderes Bedürfnis sei, „endlich mal die ungeteilte Aufmerksamkeit“ zu haben, nachdem er im Prozess von der Verteidigung „ständig und teilweise unflätig unterbrochen wurde“. Weil in einem guten Prozess werden des guten Ton halbers den Gottkönigen des Gerichts die Stiefel geleckt. Dementsprechend sparte der vorsitzende Richter nicht mit Spitzen gegen die Verteidiger, die das über sich ergehen lassen mussten – während der Urteilsverkündung, dem Moment mit der größten medialen Aufmerksamkeit, hat der Richter das Wort. Die Vorwürfe sind hart: Es fehle an juristischen Grundkenntnissen und einer der Verteidiger, der – zurecht – von politischer Justiz gesprochen hatte, solle doch die Gedenkstätte in Hohenschönhausen besuchen, wenn er wissen wolle, was politische Justiz sei.
Die kognitive Dissonanz, die hier an den Tag gelegt wurde, ist beachtlich. Das Urteil als politisch zu bezeichnen, wäre eigentlich fast schon ein Kompliment. Die mündliche Urteilsbegründung hat es nämlich in sich. Für diese nahm sich der vorsitzende Richter ausgiebig Zeit. Von 10 bis 20 Uhr dozierte er darüber, warum die Angeklagten verurteilt werden. Der Teufel liegt ja bekanntlich im Detail. Und die Details in diesem Prozess sind die wahnwitzigen Argumentationen, die das Gericht heranzieht, um die Angeklagten zu verurteilen. Auch wenn es, wie die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer schon gesagt hatte, keine „smoking gun“, a.k.a. Beweise gebe.
Der Berliner Angeklagte etwa wurde unter anderem verurteilt, weil er sein Auto verliehen hatte, welches dann in Eisenach eingesetzt wurde, um den Neonazi Leon R. auszuspionieren und anzugreifen. Ob er wusste, dass das Auto dafür eingesetzt wurde, konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Ist aber egal. Der vorsitzende Richter Schlüter-Staats führte aus, dass, wenn es sich um etwas anderes gehandelt hätte, wie etwa Graffiti oder zum See fahren, der Angeklagte dann ja gefragt hätte, ob er mitkommen könne. Da er das nicht gemacht habe, müsse er gewusst haben, wofür er das Auto verliehen habe, und habe sich dementsprechend der Unterstützung der kriminellen Vereinigung, die das Gericht de jure mit diesem Urteil geschaffen hat, schuldig gemacht. So einfach kann man es sich wohl nur im Staatsschutzsenat machen.
Die Bundesanwaltschaft BAW hat sich in seinem Fall sowieso nicht mit Ruhm bekleckert. Für eine der ihm ursprünglich vorgeworfenen Tatbeteiligungen hatte er ein handfestes Alibi: Aus einem anderen, von der selben Bundesanwältin geführten Verfahren geht hervor, dass er gar nicht beteiligt gewesen sein kann: Sein Telefon wurde abgehört, und die Gesprächsprotokolle zeigten, dass er in Berlin war. Dieses Wissen musste allerdings von den Verteidiger*innen in den Prozess eingebracht werden, die BAW hätte ihn wider besseren Wissens oder aus Versehen auch deswegen verurteilt.
Ein weiteres Beispiel für die absurden Begründungen der Verurteilungen: Lina soll an einem Angriff auf einen Kanalarbeiter, der eine Mütze der Nazi-Marke Greifvogel-Wear getragen hatte, beteiligt gewesen sein. Zum Verhängnis wird ihr hierbei, dass sie eine ca. 1,75 m große Frau ist. Weil eine 1,75 m große Frau war anscheinend dabei. Weitere Beweise: Der Richter führte aus, dass der „Modus Operandi“ der der Vereinigung gewesen sei. Vor allem die Abgeklärtheit, und dass an anderer Stelle auch eine Frau ein Pfefferspray dabei gehabt habe. Außerdem wohne Lina in der Nähe. Und weil man davon ausgehe, dass ihr Partner bei der Aktion dabei gewesen sei, gehe man davon aus, dass die 1,75m große Frau Lina gewesen sein müsse. Selbst als zynischer Linksradikaler bleibt man bei so einem Quatsch fassungslos zurück.
Die gleiche Argumentation lieferte das Gericht bei einem anderen Fall. Bei einem Angriff auf die Neonazi-Kneipe Bulls Eye sei nachgewiesen, dass ihr Partner an der Aktion teilgenommen habe; es war eine Frau dabei; und weil es ja eine Vereinigung gebe, müsse das Lina gewesen sein. Und schon kommen fünf Jahre Knast zusammen.
Dass so ein nach logischen Maßstäben komplett irres Urteil gefällt werden kann, liegt maßgeblich am Verräter Johannes Domhöver. Dieser war auch angeklagt, nachdem aber Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihn öffentlich gemacht wurden, beschloss er sich dem VS, dem LKA und eben auch dem Gericht anzudienen, um eine für ihn günstigere Strafe herauszubekommen. Das hat er erreicht. Sein Verfahren wurde abgetrennt und er bekam vor dem Landgericht Meiningen eine Bewährungsstrafe für seine Beteiligung an einem Angriff auf die Nazikneipe Bulls Eye.
Domhöver, den das Gericht für glaubwürdig hält, hatte die nötige Munition geliefert, damit eine kriminelle Vereinigung nach § 129 konstruiert werden konnte. Unter anderem wegen diesem Aspekt wurde das Verfahren auch als Testballon für den 2017 reformierten Schnüffelparagrafen bezeichnet. Nun gilt eine Vereinigung als ein „auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.“ Damit definiert der Staat dann quasi jeden politischen Zusammenhang, der sich nicht auf bloße Lippenbekenntnisse beschränkt, als potenziell kriminelle Vereinigung.
Nur unter Zuhilfenahme dieses juristischen Werkzeugs war es möglich, den Angeklagten die der Organisation angelasteten Taten anzukreiden. Und da der Organisationsbegriff juristisch maximal schwammig formuliert ist, kann man davon ausgehen, dass es weitere Verfahren geben wird. Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) hat schon angekündigt, dass weiter „ermittelt“ werde und dass er zuversichtlich sei, „weitere Straftäter“ vor Gericht bringen zu können. Scheint realistisch, die für Verurteilungen nötige Beweislage ist ja offensichtlich wahnsinnig dünn und es gibt willige Gerichte, die den Auftrag der Exekutive umsetzen.
Was bleibt angesichts dieses absurden Theaters, das als Prozess bezeichnet wird? Innenministerin Nancy Faeser äußerte sich dahingehend, dass „die Radikalisierungs- und Gewaltspirale“ sich nicht weiterdrehen dürfe. Als würden Neonazis und Faschisten keine Gewalt mehr ausüben, wenn man sie nur in Ruhe lässt. Trotz der Repression in Dresden bleibt antifaschistischer Selbstschutz notwendig. Daran ändert auch dieses Urteil nichts. Genauso wenig wie die Verurteilungen von Jo, Dy und Findus in Baden-Württemberg. Denn man kann sich, wie so oft gesagt, im Kampf gegen Nazis nicht auf den Staat verlassen.
Medienspiegel 2. Juni 2023 3. Juni 2023 - 1:19
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