Friedensdelegation: Deutsche Behörden als Dienstleister Erdogans

10. Juni 2022

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Gastbeitrag

Vor dem Kölner Verwaltungsgericht klagen zwei Teilnehmerinnen einer Friedensdelegation nach Kurdistan gegen eine willkürlich verhängte Ausreisesperre

Als sich im Frühjahr 2021 der Angriffskrieg der Türkei gegen kurdische Gebiete im Nordirak zuspitzte, machte sich eine Friedensdelegation auf den Weg in die Autonome Region Kurdistan. Die Aktivist:innen setzten sich zum Ziel, an einer friedlichen Lösung des Jahrzehnte alten Konflikts mitzuwirken. Es beteiligten sich Parlamentarier:innen, Menschrechtsaktivist:innen, Gewerkschafter:innen, Journalist:innen, Klimaaktivist:innen, Initiativen und Einzelpersonen aus 14 verschiedenen Ländern. „Die Friedensdelegation wurde in Südkurdistan von der Bevölkerung und verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Oppositionsparteien als bedeutende Initiative für Öffentlichkeit zum Angriffs- und Besatzungskrieg der Türkei und für die Verhinderung eines innerkurdischen Geschwisterkrieges sehr begrüßt und dankbar aufgenommen – von fast allen, die wir getroffen haben“, berichtet Dr. Mechthild Exo, eine Teilnehmerin der Friedensdelegation.

Am 12. Juni 2021 wollte sich nun eine weitere Gruppe aus Deutschland auf den Weg in die Region machen. Nach der Gepäck- und Passkontrolle am Düsseldorfer Flughafen, wurden die Personen jedoch von Polizist:innen abgefangen und in einen „sehr heißen“ und „schlecht belüfteten“ Flur gebracht, berichtete eine der dort Festgesetzten, Ronja H. Über Stunden festgehalten, wurden alle einzeln angehört, in Räumen mit abgedunkelten Fenstern. 17 Personen bekamen eine befristete Ausreiseuntersagung für einen Monat in den Irak, welche mit einem Stempel in ihrem Pass, als auch einer inhaltsgleichen schriftlichen Erklärung untermauert wurde. Unter Anderem wird aus der angeführten Begründung deutlich, dass sich die deutschen Behörden um die Beziehung zwischen Deutschland und der Türkei sorgten, bzw. diese durch die geplante Reise „negativ belastet“ werden würden, heißt es in der Begründung. „Was die Beziehungen zur Türkei belasten sollte, ist dass das türkische Militär Menschenrechte verletzt, nicht selten mit dem Kampfgerät deutscher Rüstungskonzerne.“ so Klägerin Ronja H.

Zwei der dort Festgehaltenen, Theda Ohling und Ronja H. haben sich dazu entschieden, gegen das rechtswidrige Handeln der Bundespolizei mit einer sogenannten Fortsetzungsfeststellungsklage vorzugehen. Am 01.06.22 reichten sie die Klage beim Verwaltungsgericht Köln ein und verkündeten diese mit einer Pressekonferenz am darauffolgenden Tag. Auf dem Podium saßen, die Rechtsanwältin für Verwaltungsrecht Cornelia Ganten-Lange, die beiden Klägerinnen Theda Ohling und Ronja H., sowie die Friedensdelegationsteilnehmerin Dr. Mechthild Exo.

Auf rechtlicher Ebene wurde erklärt, dass die Verfügung, welche die Bundespolizei ausgestellt hatte, nur auf Behauptungen und Spekulationen beruhe und keine Tatsachen genannt wurden, welche diese rechtfertigen würden. Vielmehr sei festzustellen, dass die Delegationsreise gezielt verhindert und unmöglich gemacht wurde. Wie lange das Verfahren an Zeit in Anspruch nehmen wird, sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.

Die Statements der Teilnehmer:innen der Pressekonferenz haben viele Fragen aufgeworfen, die bisher noch unbeantwortet sind. So auch die Frage wieso eine Friedensdelegation, welche sich gegen völkerrechtswidrige Angriffe stellt, eine Gefahr für politische Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei darstellen solle, und was dies über diese Beziehungen aussage. Die Kläger:innen hoffen im Zuge des Prozesses herauszufinden auf welcher Grundlage die Ausreise untersagt wurde. „Wir wurden wie Kriminelle behandelt. Auf die Toilette durften wir nur mit polizeilicher Begleitung. Die ganze Zeit über behielten die Polizeibeamten ihre Schutzwesten an“, berichtet Ronja H. Mechthild Exo stellte in diesem Zusammenhang fest: „Wir dürfen nicht zulassen, dass auf die türkischen Forderungen nach mehr Repression gegen kurdische politische und gesellschaftliche Strukturen, u.a. in Finnland und in Schweden, aber auch in Deutschland, eingegangen wird. Stattdessen müssen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln darauf drängen, dass die Verbrechen des türkischen Staates angeklagt werden.“ Dies bezieht sich auch auf das seit den 1990er-Jahren in Deutschland geltende Verbot kurdischer Organisationen, durch welches Kurd:innen in Deutschland andauernd kriminalisiert werden.

Neben der Verkündung der Klage wurde auf der Pressekonferenz auf den wieder aufflammenden Angriffskrieg der Türkei seit April diesen Jahres, auf kurdische Gebiete im Irak und Syrien aufmerksam gemacht. Theda Ohling, eine der Klägerinnen, stellte fest: „Bei den Angriffen aktuell, wie auch 2021 auf Südkurdistan handelte und handelt es sich um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg des türkischen Staates.“ Es dränge sich die Frage auf: „Wieso geht unsere Gesellschaft mit Kriegen so unterschiedlich um? Warum bleiben manche Kriege im Schatten? Wird den Menschen, die von den Angriffen des türkischen Militärs in Kurdistan betroffen sind, weniger Wert beigemessen?“ betonte Ronja H. Mechthild Exo fügte hinzu: „Der türkische Staat droht mit einer weiteren Invasion und Besatzung von Gebieten im Norden Syriens. Im Schatten des Ukrainekrieges lassen die NATO-Staaten, einschließlich Deutschland als der wichtigste Partner der Türkei, diese Verbrechen gegen internationales Recht und Menschenrechte ohne Widerspruch zu.“ Betont wurde, dass auch zum jetzigen Zeitpunkt eine Friedensdelegation um Öffentlichkeit zu schaffen notwendig wäre.

# Video Pressekonferenz: https://www.youtube.com/watch?v=xiWnefFaoDUhttps://www.youtube.com/watch?v=xiWnefFaoDU

# Für mehr Informationen: www.defend-kurdistan.com
# Für mehr Informationen: https://civaka-azad.org/

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