BaWü: Muhammed Tunç droht die Abschiebung in die Türkei

6. April 2022

Autor*in

Mira Ruber

Obwohl ihm Inhaftierung, politische Verfolgung, Folter und im schlimmsten Fall sogar der Tod drohen, soll der 33-jährige Muhammed Tunç morgen, am 7. April, in die Türkei abgeschoben werden. Zwei Versuche der deutschen Behörden sind aufgrund seiner Wehrhaftigkeit, sowie des Engagements seines Anwalts und einer aktivistischen Öffentlichkeit bereits gescheitert. Doch nun scheint die Landesregierung Baden-Württemberg ernst zu machen: Laut Tunç wurde eigens ein Charter-Flug gemietet, welcher vom Stuttgarter Flughafen gen Diktatur abheben soll. 

Der Ausreisebescheid gegen Muhammed Tunç wurde schon im Jahr 2015 in Folge einer Verurteilung zu einer vierjährigen Jugendstrafe aus dem Jahr 2012 ausgestellt, welche er nach einer Auseinandersetzung mit türkischen Nationalisten absitzen musste. Doch Tunç, dessen Eltern schon aufgrund politischer Verfolgung nach Deutschland kamen, blieb. 2018 wurde er noch einmal verurteilt, diesmal wegen einer Auseinandersetzung mit der heute verbotenen türkisch-nationalistischen Rockergruppe Germanen-Osmania und sogar vorzeitig aus der Haft entlassen. Es ist also völlig unklar, warum ausgerechnet jetzt so vehement seine Abschiebung erzwungen werden soll.

Nicht nur, dass die Menschenrechtslage in der Türkei für linke politische Aktivist*innen und Kurd*innen weiterhin katastrophal ist – ihnen drohen in vielen Fällen aufgrund oppositioneller Äußerungen und Aktivitäten Inhaftierung und Folter. Muhammed Tunç wird zusätzlich von türkischen faschistischen Gruppierungen und Einzelpersonen mit dem Tode bedroht. So postete beispielsweise ein Instagram Account, von dem zuvor schon Drohungen gegen die Linke-Politiker*innen Cansu Özdemir, Gökay Akbulut sowie Civan Akbulut und den Referenten für Migration und Flucht bei medico international Kerem Schamberger abgesetzt wurden, dass er auf die Rückkehr des Fluges von Muhammed Tunç warte. Inklusive Flugnummer. Dahiner findet sich der Hashtag #jitemturkey. JİTEM bedeutet auf Deutsch soviel wie „Geheimdienst und Terrorabwehr der Gendarmerie“ – ein informeller Zusammenschluss von Sicherheitskräften, dessen Existenz zwar im Laufe türkischer Gerichtsverfahren in der Vergangenheit bestätigt wurde, die genaue Organisationsweise und der Zeitraum der Aktivitäten sind jedoch bis heute nicht bekannt. Sucht man im Internet und auf Social-Media-Plattformen nach dem Begriff, begegnen einem nicht nur Schilderungen von Einschüchterungsversuchen gegenüber Oppositionellen, sondern auch massenhaft Fotos und Videos von türkischen Nationalisten, in denen hauptsächlich Panzer, Gewehre und bewaffnete Männer in Uniform zu sehen sind, sowie Berichte über Morde an überwiegend kurdischstämmigen Aktivist*innen, die der JİTEM zugerechnet werden. 

Hinzu kommt, wie Muhammed Tunç im Gespräch mit dem LCM erzählt, dass in seinem Fall mittlerweile nicht mehr nur das Wort „Abschiebung“ sondern auch „Auslieferung“ fällt – denn als Mann in seinem Alter mit einer türkischen Staatsangehörigkeit wäre er dazu verpflichtet einen Wehrdienst in der Türkei abzuleisten. Seiner Schilderung nach, wurde ihm das bei einem Besuch im türkischen Konsulat am 23. März 2022, bei dem er einen Pass beantragte, nahegelegt. Das würde bedeuten, dass er neben einer absehbar schlechten Behandlung innerhalb des Militärs, auch in Gebiete geschickt werden könnte, in denen die türkische Armee aktuell einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg führt: beispielsweise in Nordsyrien gegen die Kurden. Die einzige Möglichkeit, den Dienst zu umgehen, ist eine Zahlung von mehreren tausend Euro. Muhammed Tunç soll also in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm schlimmste Verbrechen drohen. Und falls er das überlebt, soll er sich an ihnen beteiligen – eine perfide Logik.

Und die grüne Landesregierung in Baden-Württemberg? Im letzten Jahr wurden über 1.300 Personen aus dem Bundesland abgeschoben. Unter anderem in Türkei und vor dem Abschiebestop im August 2021 sogar nach Afghanistan. Und dann gibt es noch jene Fälle, in denen die Abschiebung vorerst verhindert werden konnte: Heybet Sener beispielsweise, ebenfalls ein kurdischer Aktivist, der erst vor vier Jahren nach Deutschland geflohen war, weil er in der Türkei verfolgt wurde. Oder Veli I. ein 66-Jähriger, der schon seit 30 Jahren in Deutschland lebt und krank ist. Es gibt viele solcher Fälle. Auch wenn das Ministerium für Justiz und Migration von der CDU geführt wird – die dominante Partei in der Landesregierung ist Bündnis90/die Grünen. Gleichzeitig bezeichnen diese sich selbst auf ihrer Webseite als „ökologisch, ökonomisch und sozial“ und werben für Feminismus und Ukraine-Solidarität. Blanker Hohn für die tausenden Betroffenen grüner Realpolitik.

Muhammed Tunç erzählte dem LCM von seinen Erfahrungen mit der Grünen Partei. Nachdem seine Abschiebung bereits im Februar zweimal verhindert werden konnte, meldete sich der Grüne Landtagsabgeordnete Daniel Lede Abal bei ihm. Er versprach seine Unterstützung und unterbreitete ihm sogar die Möglichkeit, freiwillig in ein Drittland auszureisen. Dem stimmte Herr Tunç zu – denn er weiß, was ihm in der Türkei droht – hatte jedoch immer mehr das Gefühl, dass die notwendigen Schritte für seine Ausreise wieder und wieder verschleppt werden. Bis das Angebot plötzlich am 02. April 2022 zurückgezogen wird. Warum ist unklar. Auf Anfrage äußerte der grüne Landtagsabgeordnete und Sprecher für Migration Lede Abal:

“Politische Verfolgung steht in der autoritär geführten Türkei auf der Tagesordnung. Es ist allgemeinhin bekannt, dass insbesondere politisch aktive Kurdinnen und Kurden in den Fokus des Erdogan-Regimes geraten. Wie andere Betroffene werden auch sie wegen fingierten Gründen willkürlich verhaftet, tyrannisiert, teilweise auch gefoltert. Der Fall Muhammed Tunç löst bei uns daher große Besorgnis aus. Wir halten die Abschiebung des in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Herrn Tunç für falsch. Dies teilten wir bereits vor mehreren Wochen dem Justizministerium mit. Wir haben uns heute erneut mit verschiedenen Fragen an das Justizministerium gewandt und um Stellungnahme gebeten.“

Auf die Frage nach der unterbreiteten Ausreise in einen alternativen Drittstaat, gab er jedoch keine Antwort. Auch das Ministerium für Justiz und der Migration Baden-Württemberg äußerte sich weder zu der Frage, warum Muhammed Tunçs Ausreise plötzlich forciert wird, noch dazu, ob der für morgen geplante Flug trotz seiner aktuellen Covid-19-Erkrankung wie geplant stattfinden soll. Es teilte lediglich mit, dass „Zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse […] durch das dafür zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geprüft und verneint“ wurden. Und das, obwohl selbst das Auswärtige Amt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen zur Türkei vor „Festnahmen, Strafverfolgung oder Ausreisesperren“ aufgrund von „regierungskritischen Stellungnahmen“ warnt und betont, dass dies in besonderem Maße Personen betreffe, die unter anderem eine türkische Staatsangehörigkeit besitzen, sowie dass „die türkischen Strafverfolgungsbehörden […] umfangreiche Listen mit Wohnsitz in Deutschland (führen), die […] zum Ziel von Strafverfolgungsmaßnahmen werden können.“ 

Und auch die Haftbedingungen in der Abschiebungshaft unterscheiden sich laut seiner Aussage nicht wirklich von denen, der ebenfalls in Pforzheim untergebrachten Strafgefangenen: „Hier ist alles gleich geblieben, nicht einmal die Farbe von den Türen hat sich verändert“ – Muhammed Tunç kennt das Gefängnis noch von früher. Schon 2019 stand die Haftanstalt in der Kritik, die Arbeitsgemeinschaft Abschiebehaft warf der Leitung damals fehlende Fürsorge und eine unnötige Reglementierungen der ehrenamtlichen Beratungsangebote in der Anstalt vor. Tunç berichtet in Folge seiner Öffentlichkeitsarbeit und des Anprangerns der Haftbedingungen auch von Schikane seitens der Justizvollzugsangestellten. So wurde ihm zum Beispiel im März sein eigenes, offiziell zugelassenes, Handy abgenommen worden – stattdessen bekam er eine Sim-Karte, bei der die Minute 0,33€ kostet und seine Telefonzeit wurde auf zehn Minuten pro Tag beschränkt. 

Betrachtet man die Abschiebepraxis der grün-schwarz geführten Landesregierung im Allgemeinen und den Fall Muhammed Tunç im Besonderen, stellt man wieder einmal fest, dass die Grüne Partei so gar nicht das umsetzt, wofür sie angeblich wirbt. Einen Charterflug in die Türkei zu mieten, um eine Person abzuschieben, die dort mit ziemlicher Sicherheit politischer Verfolgung von staatlichen und staatsnahen Gruppen ausgesetzt sein wird, ist weder ökonomisch noch ökologisch, geschweige denn sozial. 

#Foto: pixabay

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Ein Kommentar über “BaWü: Muhammed Tunç droht die Abschiebung in die Türkei”

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