Mittlerweile ist es 17 Jahre her, dass der aus Sierra Leone stammende Oury Jalloh am 07. Januar 2005 in der Zelle Nr. 5 des Dessauer Polizeireviers ermordet wurde.
17 Jahre, in denen die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh Gedenkveranstaltungen und Solidarität organisierte, Brandgutachten durchführen ließ und sich für Aufklärung einsetzte. In denen viel geschrieben und gesagt wurde über die möglichen Todesumstände und die nicht stattfindende Aufarbeitung seitens Polizei, Justiz und Politik. Wer den Staat wohlwollend betrachtet, mag annehmen, dass hier eine schreckliche Ausnahme vorliegt, in der alle drei staatlichen Gewalten versagt haben. Schaut man sich jedoch die schiere Masse an sogenannten „Einzelfällen“ von rechter und faschistoider Gesinnung und Gewalt in den deutschen Sicherheitsbehörden in den letzten Jahren und den politischen Umgang mit diesen an, beginnt man zu zweifeln. Wer sich dann noch mit dem konkreten Fall auseinandersetzt – mit all den Hinweisen, die aufzeigen, dass die offizielle Erzählung der Selbstentzündung so nicht stimmen kann – der muss zu dem Schluss kommen, dass es sich um einen vertuschten Mord handelt. Dass der Korpsgeist innerhalb der Polizei mehr zählt, als ein Menschenleben. Und, dass die zuständigen Gerichte einige juristisch fragwürdige Entscheidungen zugunsten der Beamten fällten.
Schon die Festnahme Oury Jallohs am Morgen des 07. Januar 2005 war – wie zwei vom Landtag eingesetzte Expert:innen 2020 in ihrem Bericht feststellten – rechtswidrig. Keine seiner vorherigen Handlungen rechtfertigte diese. Hinzu kommt, dass Jalloh mit zirka drei Promille Alkohol und Spuren von Drogen im Blut zu diesem Zeitpunkt sicherlich nicht mehr gewahrsamtauglich war. Trotz einer ärztlichen Untersuchung wurde er am Vormittag des 07. Januar, in Zelle Nr. 5 im Keller des Dessauer Polizeireviers verbracht und dort an Händen und Füßen auf einer Matratze gefesselt. Das vorangegangene Telefonat zwischen dem Bereitschaftsarzt und dem Dienstgruppenleiter Andreas S. findet sich in den Gerichtsakten. Es ist herablassend und rassistisch. Was danach folgte, ist bis heute nicht abschließend geklärt. Und das, was man weiß, ist grauenvoll. Oury Jalloh versucht mehrmals, durch die Sprechanlage auf sich aufmerksam zu machen, bittet darum, dass seine Fixierung gelöst wird. Nach einiger Zeit geht eine zuständige Polizistin Beate H. nach unten in den Keller und schaut nach ihm. Beim Verlassen der Zelle nimmt sie eine durchsichtige Flüssigkeit auf dem Boden der Zelle wahr, doch sie geht wieder nach oben ohne sich näher damit zu befassen. Jalloh ruft daraufhin erneut mehrmals durch die Sprechanlage, woraufhin Andreas S. diese leise stellt. Beate H. dreht sie wieder lauter. Auch den später erklingenden Feueralarm drückt Andreas S. zwei Mal weg. Erst als der Alarm für die Zellenbelüftung angeht, schickt sie ihren Gruppenleiter hinunter in den Keller, damit er nachschaut, was dort passiert. Im Folgenden hört sie nur noch panische Schreie durch die Sprechanlage. Niemand rettet ihn. Der junge Mann verbrennt an diesem Tag bei lebendigem Leib und ohne jegliche Chance, sich aus der Situation zu befreien.
Was danach folgt, ist eine unerträgliche Farce. Anstatt wegen Mordes zu ermitteln, steht das Urteil für viele der beteiligten Beamt:innen anscheinend schon fest: In den Mittelpunkt der Ermittlungen rückt die These, dass Oury Jalloh seine Matratze selbst angezündet haben soll und die anwesenden Polizist:innen lediglich nicht schnell genug gehandelt hätten. Doch dafür spricht nichts, wirklich gar nichts. Die Matratze ist feuerfest, das Feuerzeug wurde angeblich zwei Mal übersehen. Zunächst bei der Durchsuchung vor der Gewahrsamnahme, dann taucht es erst drei Tage später, am 10. Januar, im Brandschutt auf. Lediglich leicht angeschmort und mit Anhaftungen von Fasern und DNA, welche eindeutig nicht auf eine Benutzung durch Oury Jalloh zurückzuführen sind. Spätere Brandgutachten, welche von der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh initiiert und durch Spendengelder bezahlt wurden, schließen aus, dass es ihm überhaupt möglich gewesen wäre, in gefesseltem Zustand die Doppelnaht der Matratze aufzureissen und anzuzünden. Und sie stellen fest, dass Brandbeschleuniger im Spiel gewesen sein muss.
Doch von alldem will die Staatsanwaltschaft Dessau nichts wissen. Sie ermitteln gegen Andreas S. und einen weiteren Beamten, der angeblich das Feuerzeug übersehen hat, lediglich wegen fahrlässiger Tötung. Außerdem wehrt sie sich gegen eine Röntgenuntersuchung der Leiche. Eine zweite Obduktion findet im März 2005 dann doch statt – erneut organisiert und finanziert durch die Initiative. Diese zeigt einen Bruch des Nasenbeins, im Oktober 2019 wird darüber hinaus festgestellt, dass auch sein Schädel, sowie mehrere Rippen gebrochen sind. Die Herkunft dieser Verletzungen wird gerichtlich nicht weiter geklärt. Ganze 59 Verhandlungstage dauert der Prozess vor dem Dessauer Gericht und doch gibt es am Ende keine Aufklärung. Die beiden Beamten werden am 08. Dezember 2008 zunächst freigesprochen.
Daraufhin legen die Anwält:innen der Familie Jallohs beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Revision ein. Es folgen jahrelange Gerichtsverhandlungen: Erst in Magdeburg, wo es zunächst zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung kommt, nach einer von allen Seiten eingelegten Revision soll das Verfahren dann aber an die Bundesanwaltschaft übergeben werden. Diese verweigert sich jedoch ihrer Zuständigkeit und gibt die Ermittlungen an die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ab, welche wiederum die Staatsanwaltschaft Dessau für zuständig erklärt. Schließlich bestätigt der Bundesgerichtshof im September 2014 – also neun Jahre nach dem Mord – das Urteil des Magdeburger Landgerichts, welches dadurch rechtskräftig wird.
Doch die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh hört nicht auf, für Aufklärung und Gerechtigkeit zu kämpfen. Gegründet im Januar 2005 organisierte sie seitdem unzählige Kundgebungen und Mahnwachen, die jährlich stattfindende Gedenk-Demonstration sowie zwei radiologische Untersuchungen. Insgesamt drei unabhängige Brandgutachten wurden beauftragt, das letzte aus dem November 2021, ausserdem Pressekonferenzen sowie eine unabhängige internationale Kommission aus Sachverständigen und stellte zusammen mit der Familie von Oury Jalloh mehrmals Anzeigen wegen Mordes – teilweise mit konkreten Hinweisen zu einem möglichen Täter. Doch statt dem nachzugehen, wurde mit Repression gegenüber denjenigen reagiert, welche die Anschuldigungen äußerten. In einem Fall traf dies einen Justizvollzugsangestellten, welcher die Polizei darüber informierte, dass ein gewisser Udo S. (zu diesem Zeitpunkt schon im Ruhestand) der Mörder von Oury Jalloh sei. Gegen ihn wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet und eine Anzeige wegen Verleumdung gestellt. Und auch die politische Aufklärung wird blockiert. Erst im August 2021 beschloss der Vorstand der SPD im Landtag von Sachsen-Anhalt, dass sie in der folgenden Legislaturperiode nicht für einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss stimmen wird. Sie geben sich mit dem Bericht der zwei Sonderbeauftragten aus dem Jahr 2020 zufrieden, welcher ihrer Auffassung nach belege, „dass offene Ermittlungsansätze zum Tod von Oury Jalloh nicht zu erkennen seien“. Diese Aussage ist zutiefst verachtend.
Doch trotz all diesem offensichtlichen Unwillen zur Aufklärung, trotz des vorherrschenden Korpsgeists und den wiederkehrenden Falschbehauptungen, arbeitet die Initiative weiter für „Aufklärung, Gerechtigkeit und Entschädigung“, wie es auf ihrer Website heißt. Und sie sind gut darin. Waren bei der ersten Demonstration in Dessau noch 150 Menschen, so kommen mittlerweile an jedem 07. Januar mehrere Tausend Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet in Dessau zusammen, um für die oben genannten Forderungen zu demonstrieren. Doch nicht nur auf der Straße zeigen sich die Errungenschaften der Initiative. Ihr und der Familie Oury Jallohs ist es zu verdanken, dass eine breite Öffentlichkeit auf den Fall aufmerksam geworden ist und das Narrativ der Selbsttötung angezweifelt wird.
Diese Kontinuität und Beharrlichkeit der Beteiligten ist wichtig in einem Land, in dem rassistische Morde oft zu einem seltenen Randphänomen verklärt werden, anstatt sie als das anzuerkennen, was sie sind: Die Konsequenz einer strukturell rassistischen Gesellschaft inklusive der ihr eigenen staatlichen Organe.
#Foto: PM Cheung
Christian Reddöhl 9. Januar 2022 - 11:22
Zentral finde ich es in dem Artikel auch auf die Morde an Hans-Jürgen Rose (1997) und Mario Bichtemann (2002) im selben Polizeirevier in Dessau-Roßlau hinzuweisen, die auch „übersehen“ und vertuscht werden und den die Initiative ans Licht brachte. Rassistische Motive hat es wohl gegeben, aber vielleicht ist die dominante Ursache, „schlicht“ brutale, sadistische Polizeigewalt.