„150 Jahre §218“ – oder auch 150 Jahre Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Der „Abtreibungsparagraph“ 218, der dieses Jahr sein unrühmliches Jubiläum feiert, hat zwei Weltkriege und den deutschen Faschismus unbeschadet überstanden. Die Ursprünge dieses Gesetzes sind aber noch älter und sind Teil einer Politik gegen die körperliche Selbstbestimmung im Dienste der Logik des Kapitalismus.
„Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, so lautet der erste Satz des §218 StGB. Diese Kriminalisierung von Abtreibungen wird zwar durch den seit 1974 bestehenden mehrfach reformierten §218a aufgeweicht, Probleme haben ungewollt Schwangere trotzdem. Straffrei bleiben Schwangerschaftsabbrüche, wenn die schwangere Person in Folge sexualisierter Gewalt schwanger geworden ist, wenn die Gesundheit der schwangeren Person bedroht ist, oder unter der Bedingung, dass die schwangere Person den Abbruch innerhalb der ersten 12 Wochen nach einer sogenannten „Schwangerschaftskonfliktberatung“ sowie einer dreitägiger „Bedenkzeit“ durchführen lässt.
Die Beratung bei letzterer Ausnahme dient laut Strafgesetzbuch „dem Schutz des ungeborenen Lebens“ sowie dazu, „die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen“. Bei geringem oder keinem Einkommen muss außerdem ein Antrag für die Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden, wo die eigene finanzielle Situation offengelegt werden muss. Ein weiterer Schritt, der sich in Deutschland zunehmend schwierig gestaltet, ist die Suche nach Gynäkolog*innen, die Schwangerschaftsabbrüche überhaupt durchführen. In den letzten Jahren wurden Ärzt*innen, die auf ihrer Webseite darüber informierten, dass bzw. mit welchen Methoden sie Abtreibungen vornehmen, immer wieder kriminalisiert und von Fundamentalist*innen und Rechten bedroht. Folgerichtig sinkt die Anzahl der Praxen, die überhaupt Schwangerschaftsabbrüche durchführen drastisch. Laut der Initiative Mehr als du denkst – Weniger als du denkst hat sich die Anzahl in Deutschland in den letzten 15 Jahren nahezu halbiert. In Köln zum Beispiel, einer Stadt mit mehr als einer Millionen Einwohner*innen, gibt es offiziell nur noch vier Einrichtungen, in Münster und Tübingen jeweils nur eine, in Regensburg sogar gar keine.
Selbst wenn eine Praxis gefunden ist und der in manchen Fällen entwürdigende Beratungsprozess überstanden ist, sehen sich ungewollt Schwangere oft unzähligen teils aggressiven Anschuldigungen und Verurteilungen aus der Gesellschaft ausgesetzt. Wenn man Glück hat vielleicht nicht im eigenen Umfeld, spätestens aber im Internet. Auf hilfreiche Plattformen wie z.B. die queer-feministischen Verzeichnisse gynformation oder queermed verweisen Suchmaschinen leider auf den hinteren Plätzen. Stattdessen landen ungewollt Schwangere nicht selten auf Webseiten und Foren, in denen versucht wird, sie mit Bildern und Anschuldigungen dazu zu drängen von einem Abbruch abzusehen und ins Gewissen zu reden.
Die Probleme der rechtlichen und gesellschaftlichen (Nicht-)Akzeptanz von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland sind vielfältig und zumindest in liberalen Kreisen bekannt. Was aber in vielen der aktuellen Diskussionen untergeht oder teilweise gar nicht vorkommt ist eine antikapitalistische Perspektive, bzw. eine Analyse dessen, was Klasse mit Abtreibungen und mit sexueller, reproduktiver und körperlicher Selbstbestimmung zu tun hat. Dazu lohnt sich ein Blick in die Geschichte.
Viele der Ursprünge patriarchaler Kontrolle über Sexualität und Reproduktion und Antworten auf die Frage, wie das mit Kapitalismus zusammenhängt, liegen in den religiösen und politischen Entwicklungen im Europa der frühen Neuzeit. Im Zuge der Reformation im 16. Jahrhundert und später dem Beginn des Kapitalismus verfestigten sich auch bestimmte Vorstellungen von Geschlechterrollen, Sexualität und Ehe. Die Ehe wurde insbesondere von den protestantischen Kirchen zunehmend als universales Ideal für ein frommes Leben für alle beworben, und eine dementsprechende Sexualmoral und Familienpolitik entstand. Klöster, für Frauen die nahezu einzige gesellschaftlich akzeptierte Option neben dem Heiraten, wurden in protestantischen Gebieten teilweise gewaltsam aufgelöst. Schließlich sei die Bestimmung von Frauen nicht das enthaltsame Leben als Nonne, sondern Kinder zu gebären. Auch wenn sie sich „müde und zuletzt todt tragen“, schrieb damals Martin Luther höchstpersönlich, „das schadet nichts, laß’ sie nur todt tragen, darumb sind sie da“.
Sämtliche nicht-eheliche, nicht-monogame und nicht-heterosexuelle Formen von Sexualität wurden im Zuge dessen geächtet und verfolgt. Davon waren am meisten arme Frauen betroffen. Unter den Vagabund*innen und Bettler*innen, die zuvor aufgrund gewaltsamer Landenteignung vertrieben wurden und verarmten, waren viele Frauen, die als Tänzerinnen oder Prostituierte arbeiteten und als solche kriminalisiert wurden. August Bebel schrieb über die Zeit der Reformation: „Den öffentlichen Frauenhäusern wurde der Krieg erklärt, sie wurden als ‚Höhlen des Satans‘ geschlossen, die Prostituierten als ‚Töchter des Teufels‘ verfolgt, und jede Frau, die einen ‚Fehltritt‘ beging, nach wie vor als Aushund aller Schlechtigkeit an den Pranger gestellt.“
Daneben stieg auch die Kontrolle und Verfolgung von Hebammen und Schwangeren, die abtrieben bzw. Abtreibungen durchführten, rasant an. Neben Hexerei wurde der angebliche „Kindsmord“ zu dem Verbrechen, für das Frauen im 16. und 17. Jahrhundert am häufigsten verfolgt und verurteilt wurden. Diese verstärkte Kriminalisierungspolitik traf nicht nur die ärmsten Schichten und Frauen am Stärksten, sondern war wie gemacht für den entstehenden Kapitalismus, der nach Arbeitskräften dürstete. Der französische Staatstheoretiker und Merkantilist Jean Bodin zum Beispiel verteufelte Frauen in seinen Werken nicht nur aufs Übelste, sondern betonte auch immer wieder die Notwendigkeit der Reproduktion von Arbeitskräften, weshalb er vorschlug, Frauen sollten mindestens fünf Kinder gebären und dass der Staat die Pflicht habe, jene „teuflischen Kräfte“ zu vernichten, die angeblich Empfängnis und Geburt sabotierten. Damit meinte er in erster Linie Hexen: ab Mitte des 16. Jahrhunderts begann auch die Hochphase der Hexenverfolgung, welcher insbesondere ärmere Frauen zum Opfer fielen.
Der Beginn des Kapitalismus wurde begleitet von dieser patriarchalen Politik, die die Körper von Frauen kontrollieren und disziplinieren wollte, die in der Literatur und nach dem herrschenden Frauenbild dieser Zeit überwiegend als gefährliche und unberechenbare Wesen dargestellt wurden, die man zähmen müsse.
Versuche seitens des Staates, Körper und Sexualität zu kontrollieren, hat es seither immer gegeben. Die beschriebenen Entwicklungen in der frühen Neuzeit sind keine isolierten historischen Ereignisse, sondern haben maßgeblich die darauffolgenden Jahrhunderte geprägt. Auch im kolonialen Raum konnten europäische Kolonialisten diese tief misogyne und patriarchale Ordnung „exportieren“ und etablieren.
Sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung ist und bleibt also eine Frage der Verhältnisse, in denen wir leben. Wer am Ende abtreiben kann ist nämlich auch eine Klassenfrage: Während über lange Zeit etwa Wohlhabende wenigstens unter einigermaßen sicheren Bedingungen abtreiben konnten, blieb ärmeren Schwangeren oft nur der illegale Eingriff, der mitunter lebensgefährlich sein konnte. So bekämpften in Deutschland lange Zeit vor allem Kommunist*innen und Sozialist*innen den „Klassenparagraphen“ 218. Legal waren Schwangerschaftsabbrüche später in der DDR, wo ab Beginn der 1970er Jahre auch die Pille kostenlos zur Verfügung stand.
Heute wird Arbeiter*innenfamilien, Migrant*innen und von Rassismus Betroffenen über Schwangerschaftsabbrüche hinaus auch insgesamt die Fähigkeit zur reproduktiven Selbstbestimmung und Verantwortung abgesprochen, zum Beispiel in Form des typischen Vorwurfs, Migrant*innen würden „zu viele Kinder“ bekommen, die sie dann angeblich nicht richtig erziehen und aufziehen könnten. Auch die Figur der „Teeniemutter“, wie sie oft im Fernsehen dargestellt ist, hat oft eine sichtbar klassistische Rahmung. Während über sie der moralische Zeigefinger erhoben wird, bleibt Selbstbestimmung etwas, was vor allem Privilegierten und Besitzenden vergönnt bleibt.
Von wirklicher Selbstbestimmung für alle sind wir aktuell also weit entfernt. Die Forderung „My Body My Choice“ im radikalen Sinne des Wortes umzusetzen, ist im bestehenden System in vielerlei Hinsicht unmöglich. Ein System, das ausbeutet, kriminalisiert, stigmatisiert, beschämt, pathologisiert, einsperrt und abschiebt steht grundsätzlich im Widerspruch zu körperlicher Selbstbestimmung. Diese Tatsache müssen wir uns bei allen feministischen Kämpfen vor Augen halten. Und aus klassenkämpferischer Perspektive wiederum müssen wir uns mit Blick auf die Geschichte vor Augen halten, dass Themen wie das Recht auf sichere und kostenlose Abtreibungen oder zum Beispiel auch das Recht auf körperliche Selbstbestimmung für trans, inter und nicht-binäre Personen Bestandteil antikapitalistischer Kämpfe sind und sein müssen.
Körperliche, reproduktive und sexuelle Selbstbestimmung ist nämlich niemals eine rein individuelle Frage. Damit allen Menschen kostenlose, sichere Verhütung zur Verfügung steht und das Wissen darüber allen Menschen bedingungslos zugänglich gemacht wird; damit Menschen selbst darüber entscheiden können, wie sie sich körperlich und geschlechtlich identifizieren und ausdrücken, ohne schikaniert, erniedrigt und eingeschüchtert zu werden; und damit Eingriffe wie Schwangerschaftsabbrüche legal, sicher, kostenlos und vor allem auch entstigmatisiert sind, braucht es eine ganz andere gesellschaftliche Basis, die nicht auf Ausbeutung, Individualismus und Vereinzelung, sondern auf Kollektivität und gegenseitiger Unterstützung beruht. Eine Zerschlagung patriarchaler und kapitalistischer Verhältnisse ist dafür unabdingbar.
# Titelbild: Gemeinfrei, Hexenverbrennung 1555
[LCM:] 150 Jahre Abtreibungsverbot – körperliche Selbstbestimmung ist eine Klassenfrage - Die Linke in ihrer ganzen Vielfalt 26. Juli 2021 - 11:02
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