Dass die deutsche Justiz rechte Straftäter oft mit Samthandschuhen anfasst, auch gern laufen lässt oder ihre politische Motivation leugnet, ist eine traurige Tatsache. Manchmal verstößt sie dabei Hand in Hand mit der Polizei so massiv gegen alle Grundsätze einer sauberen Ermittlungsarbeit und auch gegen jede Logik, dass man sich als Beobachter nur noch die Haare raufen kann. Ein solcher Fall ist der Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft an der Lübecker Hafenstraße in der Nacht zum 18. Januar 1996, der sich an diesem Montag zum 25. Mal jährt – ein trauriger Höhepunkt rechter Gewalt in den 90ern und ein bleibender Justizskandal.
Zehn Menschen starben damals in den Flammen, sie kamen aus Zaire, Angola, Togo und dem Libanon. Es gab 39 Verletzte. Die mutmaßlichen Täter, drei Neonazis aus dem mecklenburgischen Städtchen Grevesmühlen in der Nähe von Lübeck, wurden den Ermittler*innen quasi auf dem Silbertablett serviert, aber sie durften es nicht gewesen sein. Stattdessen schob man die Tat einem Hausbewohner in die Schuhe. In der Chronik rechtsterroristischer Anschläge in der BRD gibt es wohl kaum einen anderen Fall, in dem so viel auf die Täterschaft von Neonazis hindeutete – und so wenig getan wurde, um sie zur Rechenschaft zu ziehen.
Zum Zeitpunkt der Brandstiftung hatten sich 48 Menschen in der von der Diakonie betriebenen Unterkunft nahe der Trave aufgehalten. In ihrer Wohnung starben die 29 Jahre alte Françoise Makudila und ihre fünf Kinder Christine (17), Miya (14), Christelle (8), Legrand (5) und Jean-Daniel (3). Monique Maiamba Bunga (27) und ihre Tochter Nsuzana (7) hatten noch versucht, wie die meisten anderen Bewohner, dem Feuer übers Dach zu entkommen, stürzten dabei ab und erlitten tödliche Verletzungen. In seinem Zimmer erstickte Rabia El Omari (17). Im Vorbau fand man noch die stark verbrannte Leiche von Sylvio Amoussou.
Erst fünf Tage später wurde in der Gerichtsmedizin festgestellt, dass die Ursache seines Todes keine Rauchgasvergiftung gewesen war. Der Gerichtsmediziner, der ihn obduzierte, stellte unter anderem einen Schädelbruch fest und schloss nicht aus, dass dieser durch äußere Gewalteinwirkung verursacht worden war. Er empfahl, einen weiteren Spezialisten heranzuziehen. Die Staatsanwaltschaft kam dem nicht nach, sondern gab Amoussous Leiche zur Einäscherung frei – eines der vielen haarsträubenden Versäumnisse in diesem Fall.
Über die zehn Menschen, die bei dem Brand starben, heißt es auf der Homepage der Initiative Hafenstraße ’96, die zum 25. Jahrestag des Anschlags eine Erinnerungswoche organisierte, sie seien nach Deutschland gekommen, „um ein sicheres Zuhause zu finden“ – und weiter: „Sie kamen als Geflüchtete nach Deutschland und wurden von deutschen Täter*innen ermordet.“ Tatsächlich gibt es wenig Zweifel an der Täterschaft der drei Neonazis Maik W., Dirk T. und René B., die am Morgen nach dem Anschlag in Grevesmühlen festgenommen wurden. Schon die Tatsache, dass Zeugen sie noch vor Eintreffen der Feuerwehr in der Nähe des brennenden Hauses neben ihrem Wartburg stehend gesehen hatten, war ein deutliches Indiz.
Dann wurden bei allen dreien auch noch versengte Wimpern, Augenbrauen und Haare festgestellt. Laut Gerichtsmedizin waren diese Spuren nicht älter als 24 Stunden und „typisch für Brandstifter“. Die drei Neonazis lieferten völlig absurde und unglaubwürdige Erklärungen für ihre Versengungen. W. wollte einen Hund mit Haarspray eingesprüht und angezündet haben. René B. behauptete ernsthaft, er habe im Dunkeln Benzin aus seinem Mofa abgezapft, habe dabei, um etwas zu sehen, ein Feuerzeug angezündet und habe sich die Haare in der entstehenden Stichflamme versengt.
Angesichts der Spuren und der Absurdität dieser Erklärungen hätte ein Haftbefehl und eine Anklage die logische Folge sein müssen. Eine solche Spurenlage hätte jeden Linken, selbst bei einem weniger folgenreichen Brandanschlag für Jahre in den Knast gebracht. Doch die Lübecker Staatsanwaltschaft ließ das Trio wieder laufen, aufgrund eines dubiosen Alibis. Sie waren etwa zur Tatzeit in einer Tankstelle in der Nähe gesehen worden. Nur war diese Tankstelle lediglich etwa sechs Kilometer vom Haus an der Hafenstraße entfernt und die Brandermittler konnten den Beginn des Brandes nicht sicher auf einen genauen Zeitpunkt festlegen. Das spielte aber alles keine Rolle, ebenso wenig spätere Geständnisse der Neonazis gegenüber Dritten.
Neonazis durften es nicht gewesen sein. Die Ermittler*innen hatten sich bereits auf eine Variante eingeschossen, die offenbar ihrer politischen Prägung und den Erwartungen der um den Ruf Lübecks besorgten Verantwortlichen besser entsprach. Sie konzentrierten sich auf einen der Hausbewohner, den jungen Libanesen Safwan E.. Ein Rettungssanitäter tauchte wie Kai aus der Kiste auf und behauptete, dass dieser die Tat auf der Fahrt zum Krankenhaus gestanden habe. Das reichte der Staatsanwaltschaft, um E. zeitweise in Untersuchungshaft zu stecken und ihn vor Gericht zu zerren. Die Jugendkammer des Lübecker Landgerichts eröffnete im September 1996 den Prozess und führte ihn bis zum 30. Juni 1997. In dem Verfahren wurde klar, dass die Vorwürfe gegen den Geflüchteten nichts als ein haltloses Konstrukt waren. Es endete mit einem Freispruch für E., den am Ende selbst die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.
Bisher hat die Justiz alle Versuche, das Verfahren neu aufzurollen, zunichte gemacht. Darum setzt die Initiative Hafenstraße ’96 ihre Hoffnungen auf eine Online-Petition, die zu Beginn der Erinnerungswoche gestartet wurde (hafenstrasse96.org). Mit dieser Petition soll versucht werden, einen Untersuchungsausschuss im schleswig-holsteinischen Landtag zur Aufklärung des Lübecker Brandanschlags zu erwirken. Die Petition wird von der Hamburger Anwältin Gabriele Heinecke unterstützt, die Verteidigerin von Safwan Eid war. Gegenüber junge Welt sagte sie, die überlebenden Hausbewohner und die Öffentlichkeit hätten „einen Anspruch auf Verfolgung der wirklich Tatverdächtigen“. Die Vorgänge, die zur „Vertuschung zugunsten der rechtsradikalen Beschuldigten“ geführt hätten, müssten offengelegt werden. Die Staatsanwaltschaft Lübeck habe bewiesen, dass von ihrer Seite ein Bemühen um Aufklärung nicht zu erwarten sei. Nur ein „mit allen prozessualen Rechten ausgestatteter Untersuchungsausschuss“ könne Licht ins Dunkel bringen. Mord verjährt bekanntlich nicht.
# Titelbild: Stephan Grimm, Das Haus nach dem Anschlag, CC BY-SA 4.0
[LCM:] Lübecker Brandanschlag: 10 vertuschte Nazimorde - Die Linke in ihrer ganzen Vielfalt 18. Januar 2021 - 10:01
[…] Beitrag Lübecker Brandanschlag: 10 vertuschte Nazimorde erschien zuerst auf Lower Class […]
[labournet:] (20) Jahre nach Lübecker Brandanschlag 1996: Die Vergangenheit ist nie vergangen - Die Linke in ihrer ganzen Vielfalt 19. Januar 2021 - 18:01
[…] Lübecker Brandanschlag: 10 vertuschte Nazimorde“Dass die deutsche Justiz rechte Straftäter oft mit Samthandschuhen anfasst, auch gern laufen lässt oder ihre politische Motivation leugnet, ist eine traurige Tatsache. Manchmal verstößt sie dabei Hand in Hand mit der Polizei so massiv gegen alle Grundsätze einer sauberen Ermittlungsarbeit und auch gegen jede Logik, dass man sich als Beobachter nur noch die Haare raufen kann. Ein solcher Fall ist der Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft an der Lübecker Hafenstraße in der Nacht zum 18. Januar 1996, der sich an diesem Montag zum 25. Mal jährt – ein trauriger Höhepunkt rechter Gewalt in den 90ern und ein bleibender Justizskandal. Zehn Menschen starben damals in den Flammen, sie kamen aus Zaire, Angola, Togo und dem Libanon. Es gab 39 Verletzte. Die mutmaßlichen Täter, drei Neonazis aus dem mecklenburgischen Städtchen Grevesmühlen in der Nähe von Lübeck, wurden den Ermittler*innen quasi auf dem Silbertablett serviert, aber sie durften es nicht gewesen sein. Stattdessen schob man die Tat einem Hausbewohner in die Schuhe. In der Chronik rechtsterroristischer Anschläge in der BRD gibt es wohl kaum einen anderen Fall, in dem so viel auf die Täterschaft von Neonazis hindeutete – und so wenig getan wurde, um sie zur Rechenschaft zu ziehen. (…) Über die zehn Menschen, die bei dem Brand starben, heißt es auf der Homepage der Initiative Hafenstraße ’96, die zum 25. Jahrestag des Anschlags eine Erinnerungswoche organisierte, sie seien nach Deutschland gekommen, „um ein sicheres Zuhause zu finden“ – und weiter: „Sie kamen als Geflüchtete nach Deutschland und wurden von deutschen Täter*innen ermordet.“ Tatsächlich gibt es wenig Zweifel an der Täterschaft der drei Neonazis Maik W., Dirk T. und René B., die am Morgen nach dem Anschlag in Grevesmühlen festgenommen wurden. (…)Bisher hat die Justiz alle Versuche, das Verfahren neu aufzurollen, zunichte gemacht. Darum setzt die Initiative Hafenstraße ’96 ihre Hoffnungen auf eine Online-Petition, die zu Beginn der Erinnerungswoche gestartet wurde (hafenstrasse96.org). Mit dieser Petition soll versucht werden, einen Untersuchungsausschuss im schleswig-holsteinischen Landtag zur Aufklärung des Lübecker Brandanschlags zu erwirken. Die Petition wird von der Hamburger Anwältin Gabriele Heinecke unterstützt, die Verteidigerin von Safwan Eid war. Gegenüber junge Welt sagte sie, die überlebenden Hausbewohner und die Öffentlichkeit hätten „einen Anspruch auf Verfolgung der wirklich Tatverdächtigen“. Die Vorgänge, die zur „Vertuschung zugunsten der rechtsradikalen Beschuldigten“ geführt hätten, müssten offengelegt werden. Die Staatsanwaltschaft Lübeck habe bewiesen, dass von ihrer Seite ein Bemühen um Aufklärung nicht zu erwarten sei. Nur ein „mit allen prozessualen Rechten ausgestatteter Untersuchungsausschuss“ könne Licht ins Dunkel bringen. Mord verjährt bekanntlich nicht.” Artikel von Kristian Stemmler vom 18. Januar 2021 im Lower Class Magazin […]