Behördenwillkür: Vier Monate gestrandet in Athen

23. Dezember 2020

Vier Monate in Athen – so könnte eine Podcast-Folge von Reise-Bloggern heißen. Arash Dosthossein sitzt jedoch auf ungewisse Zeit in Athen fest. Deutsche Behörden lassen ihn trotz gültigem Aufenthaltsrecht in Deutschland nicht zurück reisen.

Seit acht Jahren lebt Arash Dosthossein nun schon in Deutschland. Das sind acht Jahre des Kampfes auf Anerkennung des Asylrechts, acht Jahre des Kampfes gegen Einschränkungen bei der Wahl seines Wohnortes, seiner Bewegungsfreiheit, seines Arbeitsrechtes. Unermüdlich geht er seit 2012 mit tausenden zur Flucht Gezwungenen für diese grundlegenden Rechte auf die Straße und nimmt immer wieder Repression in Kauf.

Als er sich im August 2020 entscheidet für drei Wochen nach Griechenland zu reisen, will er zur Ruhe kommen. Sonne, Meer, Strand – Frappé. Aber er will sich auch mit politischen Kontakten treffen. Seine Fiktionsbescheinigung, ein von der Ausländerbehörde ausgestelltes Ausweisdokument, erlaubt ihm das. Doch kaum ist er in Athen, wird ihm seine Geldbörse gestohlen. Mit all seinen Dokumenten. Was nun folgt, ist für deutsche Bürger:innen undenkbar. Zunächst wird ihm der Zutritt zur deutschen Botschaft verweigert. Erst als eine Person mit deutschem Pass vor der Tür der Botschaft in Athen steht, kann Dosthossein Kontakt mit der Behörde aufnehmen. Die deutsche Botschaft und die Ausländerbehörde in München verweigern ihm ein ums andere Mal die Ausstellung neuer Papiere. Woche für Woche wird er in der Ipsilantou-Straße 10 vorstellig, Woche für Woche wird ihm gesagt, dass es noch dauere und man auf die Überprüfung aus München warte.

In München heißt es wiederum, man müsse den Vorgang prüfen und wegen Corona ginge es nicht schneller. „Natürlich steckt dahinter der verlängerte Arm der deutschen Repressionsbehörden. In verwackelten Polizeivideos können mich die Behörden in Deutschland vor Gericht angeblich identifizieren. Jetzt tun sie so, als ob sie mich nicht kennen.“ , erzählt Dosthossein. Diese Hinhaltetaktik läuft nun schon vier Monate lang. In dieser Zeit hat er seine Wohnung in München und seinen Unterstützungsanspruch nach dem Sozialgesetz verloren. In Athen muss er sich eine Wohnung suchen und ist seitdem auf Spenden aus dem Bekanntenkreis angewiesen. In Griechenland kann er sich nicht anmelden. Sein Antrag auf Asyl hat Dosthossein in Deutschland gestellt, hier ist er auch zum ersten Mal auf europäischem Boden registriert worden. Deutschland ist somit nach europäischem Recht dazu verpflichtet sein Asylrecht umzusetzen.

Und wie kann es anders sein: Arash Dosthossein ist kein Einzelfall. In den Parks von Athen treffen sich Menschen mit ähnlichen Geschichten. Asylsuchende mit deutschem Aufenthaltsstatus auf Familien- oder Freund*innenbesuch oder einfach im Urlaub, ohne Papiere, weil diese geklaut oder verloren wurden. Für Monate von der deutschen Botschaft in die Warteschleife gesetzt. Eine Warteschleife, die die hart erarbeitete Existenz in Deutschland zerbrechen lässt und ein Leben auf einer Athener Parkbank bedeutet.

Wie wir ja alle spätestens seit der Finanzkrise wissen, sind es die griechischen Behörden, die inkompetent und arbeitsscheu sind – nicht die deutschen. Wie kann es also sein, dass eine deutsche Behörde innerhalb von vier Monaten daran scheitert, einen Drucker zu bedienen, einen Umschlag zu frankieren und diesen zur Post zu bringen? Greift der Fachkräftemangel schon so weit um sich? Wohl kaum. Struktureller Rassismus ist die erste Erklärung, die einem dazu einfällt. Nicht-Deutschen wird es um ein Vielfaches schwerer gemacht, ihre Rechte, für die sich der bürgerliche Staat ja weltweit verbürgt, wahrzunehmen und zu bekommen.

Es gibt zahlreiche Beispiele für Diskriminierung durch einzelne Beamte oder Angestellte, sei es beim Jobcenter, in der Verwaltung oder in der Ausländerbehörde. Die deutsche und europäische Gesetzgebung trägt hierzu ihr Übriges dazu bei. Auch wenn Rassismus nicht allein ökonomisch begründet werden kann, ist die Ökonomie des Rassismus ein Schlüssel zum Verständnis hinter solchen Vorgängen. Seit Jahrzehnten können wir in Deutschland beobachten, wie der Abbau staatlicher Infrastruktur nach und nach voranschreitet. Gerade im öffentlichen Dienst sind mehrere Millionen Stellen wegrationalisiert worden. Deutsche Ämter und damit der öffentliche Dienst sind seit Jahren chronisch unterbesetzt.

Nicht umsonst versuchten die Angestellten im öffentlichen Dienst in der diesjährigen Tarifrunde das Thema der katastrophalen Personalsituation zur Diskussion zu stellen. Aber weder die Gewerkschaftsführung noch die regierende SPD unterstützte die Kolleg:innen bei Forderungen zur Behebung des Personalmangels. Im Gegenteil: das Münchner SPD-Regierung strich direkt nach Abschluss der Verhandlungen gleich mal 1000 Stellen bei der Stadt. Die (Teil-)Privatisierung der Arbeits- und Sozialämter sowie die Austeritätspolitik der „schwarzen Null“ haben dazu geführt, dass die soziale Infrastruktur von Kommunen, Bund und Ländern einem Spardiktat unterliegt. Das wirkt sich bis an die Schreibtische der einzelnen Angestellten aus. Der Sparzwang wird umso aggressiver gegenüber Asylsuchenden und nicht-Deutschen Staatsbürger*innen durchgesetzt. Sei es durch bürokratische Diskriminierung, Lagerpflicht oder Abschiebungen.

Wenn also Arash Dosthossein seit Monaten keine Papiere erhält, die ihm zustehen, er sein Wohngeld und Sozialleistungen dadurch verliert, dann spart sich der deutsche Staat Sozialausgaben. Wenn die Münchner Stadtregierung tausende Stellen streicht, spart sie sich Gehälter, die dazu nötig wären, in Zeiten der Krise die dringend notwendige Infrastruktur aufrecht zu erhalten. Allein in München gibt es zehntausende Anträge auf Sozialwohnungen. Diese werden durch weniger Mitarbeiter*innen nicht schneller behandelt werden können. Und durch Corona droht noch mehr Menschen der Weg in die Armut. Die Verschlankung des Staates, besonders im sozialen Bereich, eröffnet der Privatisierung Tür und Tor. Es ermöglicht die Rekapitalisierung staatlicher Infrastruktur. Diese Rekapitalisierung ist für die deutsche Wirtschaft im Speziellen, für das europäische Kapital im Allgemeinen, von entscheidender Bedeutung, um im globalen Wettstreit nicht weiter an Boden zu verlieren. Für die Arbeiter:innen in Deutschland bedeutet das einen graduellen Rückschritt in die Zeiten vor den Revolutionen des 20. Jahrhunderts.

Der Fall von Arash Dosthossein kann daher nicht als Einzelfall betrachtet werden, sondern muss im Gesamtkontext der derzeitigen Entwicklung verstanden werden. Um der generellen Entwicklung etwas entgegen zu setzen, braucht es strategische Diskussionen. Die Unterstützung und die Politisierung der Auseinandersetzungen im öffentlichen Dienst, sei es beim Nahverkehr, in den Krankenhäusern oder an den Universitäten, stellt dabei einen zentralen Punkt dar. Ein Kampf für mehr Personal und gegen Privatisierungen kann zu einem Kampf gegen Rassismus und Sozialabbau werden. Die aktuelle Situation von Arash Dosthossein verlangt aber auch nach kurzfristiger Unterstützung: die Kampagne „Grenzenlose Solidarität mit Arash“ hat daher zu Spenden aufgerufen. Unter folgendem Link kann man ihn unterstützen:

Grenzenlose Solidarität mit Arash | betterplace.me
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10 Kommentare

    […] Bei­trag Behör­den­will­kür: Vier Mona­te gestran­det in Athen erschien zuerst auf Lower Class […]

    Markus Wolf 17. September 2021 - 17:58

    Mein Fall der Behördenwillkür ist zwar nicht so krass wie der hier geschilderte, trotzdem sehr ärgerlich.
    Die Behörde namens

    Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
    vertreten durch einen Herrn HUBERTUS HOMMEL
    Geschäftsbereich 1
    Derendorfer Allee 1
    40476 Düsseldorf

    forderte mich auf, am sog. „Mikrozensus“ teilzunehmen, einer seit 1957 durchgeführten „Kleinen Volkszählung“, bei der 1% aller Haushalte erfasst werden. Siehe im Wikipedia unter „Mikrozensus“!
    Ungeschickterweise fehlte diesem Schreiben die Unterschrift und auch der Hinweis, wonach das Schreiben maschinell sein solle und für dessen Rechtswirksamkeit eine Unterschrift nicht erforderlich sein solle.
    Ich wies dieses Schreiben unverzüglich zurück.
    Am Freitag, 17. September 2021 um 11:05 Uhr schrieb Herr Hubertus Hommel folgende Mail an mich (Orthographische und Zeichenfehler werden im Original abgeschrieben):

    „Sehr geehrter Herr Wolf,
    vielen Dank für Mitteilung, nach der Sie meinen meine Aufforderung zur Auskunftserteilung zum Mikrozensus sei mangels Unterschrift rechtsunwirksam. Dies ist jedoch nicht der Fall. Schreiben einer Behörde müssen lediglich den Mitarbeiter erkenn lassen, welcher Das Schreiben erstellt hat. Dies ist hier der Fall. Sollten Sie Ihre gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht zum Mikrozensus weiterhin nicht erfüllen, so bin ich gezwungen, Sie zu gegebener Zeit im Rahmen eines förmlichen Verwaltungsverfahrens unter Androhung eines Zwangsgeldes zur Auskunftserteilung heranzuziehen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    gez. Hubertus Hommel“

    Und nun die Klarstellung:

    Herr Hommel verkennt bewusst den Sachverhalt, allgemeinverständlich ausgedrückt, er stellt sich dumm, wenn er behauptet, „Schreiben einer Behörde müssten lediglich den Mitarbeiter erkennen lassen, der das Schreiben erstellt habe.“
    Der Bundesfinanzhof(BFH) hat mit Urteil vom 10. Juli 2002, Az. VII B 6/02, veröffentlicht unter NV 2002, 1597 und das
    Bundesverwaltungsgericht(BVerwG) mit Beschluss vom 27. Januar 2003, Az. 1 B 92.02 a.a.O.
    entschieden, dass postalisch versandte Schreiben eine Unterschrift enthalten müssen, sofern das möglich und zumutbar ist.
    Ich sehe nicht den geringsten Grund, warum dies in Herrn Hommels Schreiben nicht möglich und zumutbar sein sollte.

    Ich fordere das Amt IT.NRW und alle anderen „Mikrozensus-Behörden“ auf, mich ein für allemal in Ruhe zu lassen, andernfalls werde ich weitere Schritte unternehmen.

    Markus Wolf 18. September 2021 - 12:34

    Siehe meinen Kommentar v. 17.09.2021

    Heute, am Samstag, 18.09.2021 erhielt ich von der „Information und Technik“ Nordrhein-Westfalen, von mir auch als „Mikrozensusbehörde“ bezeichnet, per Postzustellungsurkune(PZU) einen „Bescheid“, wonach ich „auskunftspflichtig“ sei. Ich habe der Red. des Lowerclassmagazins diesen Bescheid bereits als PDF-Datei zugesandt. Der Bescheid ist insgesamt 4 Seiten lang und wird „gez.“ von einem gewissen „Christian Nagel“, aber OHNE UNTERSCHRIFT, obwohl es zumutbar und möglich war, dass dieser Christian Nagel seinen „Friedrich Wilhelm“ druntersetzt.
    Die Auskünfte müsste ich bis zum 07.10.2021 auf EIGENE KOSTEN(!) erteilen.
    Für den Fall der Nicht-Auskunft würde ein „Zwangsgeld“ von 200,00 Euro angedroht.
    Eine Anfechtungsklage gegen diesen Bescheid habe keine aufschiebende Wirkung.
    Was die weiteren Einzelheiten dieses Bescheides anbelangt so verweise ich auf den Bescheid selber, den ich vielen Personen und Gruppen, Verbraucherzentralen usw. zusende.

    Und nun kommt mein Kommentar zu dieser, aus hiesiger Sicht „Piraterie“.:

    1.
    Herr Christian Nagel behauptet, „trotz mehrfacher Aufforderung“ sei ich meiner angeblichen „Auskunftspflicht“ nicht nachgekommen.
    Herr Nagel, hiermit seien Sie belehrt, dass die „mehrfachen Aufforderungen“ allesamt OHNE UNTERSCHRIFT waren und deshalb GEGENSTANDSLOS sind, ich kann diese „mehrfachen Aufforderungen“ so behandeln, als wären diese nie in der Welt gewesen.
    Siehe Beschluss des Bundesfinanzhofes(BFH) vom 10. Juli 2002, Az. VII B 6/02 und Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes(BVerwG) vom 27. Januar 2003, Az. 1 B 92.02 a.a.O. wonach in postalischen Briefen eine Unterschrift enthalten sein muss, sofern dies zumutbar und möglich ist. Scheinbar sind Herr Nagel und dessen „Kollege“ Hommel Analphabeten, können nicht mal ihren eigenen Namen schreiben?!
    Das ist vergleichbar mit einem anwaltlichen Schriftsatz, der ohne Vollmacht gem. § 174 BGB ist, den kann man auch unverzüglich zurückweisen, der anwaltliche Schriftsatz entfaltet dann keine Rechtswirkung.

    2.
    Nicht nur die „mehrmaligen Aufforderungen“ waren OHNE UNTERSCHRIFT, sondern auch dieser „Bescheid“, der mir per Postzustellungsurkunde zugeschickt wurde.
    Also kann ich auch diesen Bescheid des Herrn Nagel als GEGENSTANDSLOS ansehen.
    Ich habe symbolisch diese Postzustellungsurkunde postwendend an Herrn Nagel zurückgesandt und habe auf dem Briefumschlag die höchstrichterlichen Urteile des BFH und des BVerwG bezeichnet und ausserdem Herrn Nagel vorgeworfen, dass er den Tatbestand der Nötigung begehe.

    3.
    Eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Köln, Appelhofplatz, 50667 Köln habe keine aufschiebende Wirkung, behauptet Nagel dreist.
    Da wäre ich mir mal nicht so sicher.
    Im übrigen werde ich wegen Nötigung gegen die „Mikrozensurbehörde“ vorgehen.

    Weiterer Sachvortrag bleibt vorbehalten.

    Markus Wolf 15. November 2021 - 21:37

    Ich schildere einen Fall, in dem es nicht nur um Behördenwillkür geht, sondern um Korruption, Amtsmissbrauch, Betrug, Unterschlagung und Volksverdummung.
    Aber der Reihe nach:

    Michael Eppenich (CDU) war früher Chef des Kölner Grünflächenamtes.
    Im Jahre 2008 ging Eppenich an die Öffentlichkeit, behauptete, in den Jahren 2005 – 2007 habe ein Sachbearbeiter aus Bequemlichkeit die teuersten statt der billigsten Geräte eingekauft, habe eigenmächtig ohne Rücksprache mit Vorgesetzten die Mietzeiten für Geräte verlängert, so dass die Mieten den Preis für neue Geräte überschritten hätten. Zu Einzelheiten Siehe die PDF-Dateien „Eppenich I“ und „Eppenich II“.
    Diese Internetartikel mit den Titeln „Riesenschlamperei: Mitarbeiter vom Grünflächenamt strafversetzt“ aus der Kölner Zeitung „Express“ und „Chaos“ im Kölner Grünflächenamt“ aus der „Aachener Zeitung“ sind mittlerweile gelöscht bzw. unleserlich gemacht.
    Nach diesen beiden Artikeln habe das Grünflächenamt in den Jahren 2005 bis 2007 über 700.000 Euro für Mietkosten und Reparaturen ausgegeben. Schriftliche Belege gäbe es aber nur für Aufträge in Höhe von knapp 340.000 Euro. Mehr als 150 Rechnungen lägen keine schriftlichen Vereinbarungen zugrunde.
    Ferner geht aus den beiden Artikeln hervor, dass Amtsleiter Michael Eppenich erklärte, der Mitarbeiter sei immer noch bei der Stadt Köln beschäftigt, sei aber inzwischen strafversetzt worden und gegen den Mitarbeiter laufe ein Disziplinarverfahren.

    Und nun kommt die Richtigstellung:

    Michael Eppenich hat sich den „Restbetrag“ von plus/minus 360.000 – dreihundertsechzigtausend – Euro in die eigene Tasche gesteckt, vornehmer ausgedrückt, „veruntreut“, unterschlagen.
    Den „Sachbearbeiter“, der „geschlampt“, die teuersten statt der billigsten Angebote eingekauft haben soll, der eigenmächtig ohne Rücksprache mit Vorgesetzten die Mietzeiten verlängert haben soll, so dass der Neupreis überschritten worden sein soll, den gab es nicht.
    Eppenich (und wahrscheinlich auch andere) haben dieses Geld eingesackt und den „schlampigen Sachbearbeiter“ erfunden, um eine scheinbar plausible „Begründung“ zu liefern, wo das Geld geblieben sei.

    Ich habe damals schon eine öffentliche Kampagne gegen Eppenich gemacht, es ist mir aber nicht gelungen, Eppenich auf die Anklagebank zu bringen wegen Betruges, Untreue, Vorspiegelung falscher Tatsachen etc.pp.
    Es ist mir auch nicht gelungen, die STADT KÖLN, vertreten durch Oberbürgermeisterin HENRIETTE REKER zu zwingen, erstens Eppenich regresspflichtig zu machen, zweitens, dass Eppenich´s Ammenmärchen vom „schlampigen Sachbearbeiter“ bzw. „Riesenschlamper“ „amtlich“ und offiziell zu „widerrufen“.
    Zwar wurden wie gesagt die beiden Artikel, welche der Red. des Lowerclassmag durch die zugesandten PDF-Dateien „Eppenich I“ und „Eppenich II“ bekannt sind, gelöscht bzw. unleserlich gemacht, aber das wurde nur getan, um den größten Betrug in der Stadtgeschichte Kölns zu vertuschen.
    Eppenich wurde hinter den Kulissen „abgewickelt“, nach meiner Einschätzung wurde er offiziell 2016 in den Ruhestand geschickt, doch es wurde kein Sterbenswörtchen verlautbart, dass Eppenich alle Kölschen um ca. plus/minus 360.000 Euro „beschissen“ und uns alle mit dem Märchen vom „Riesenschlamper“ v e r a r s c h t hat.

    De jure und de facto hat Eppenich einen „schweren Betrug“ gem. § 263 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 4 begangen, weil er erstens einen relativ „großen Vermögensschaden“ herbeigeführt hat und zweitens seine Stellung als „Amtsträger“ mißbraucht hat.
    Dennoch aber weigerte sich die Staatsanwaltschaft Köln, vertreten durch Oberstaatsanwältin GÜNTHER, gegen Eppenich Anklage zu erheben, weil angeblich „seinerzeit das Geschehen auf strafrechtliche Relevanz untersucht worden und die Akten „vernichtet“ worden seien.
    Ich habe damals das Lügengebilde Eppenich´s zerstört, indem ich ihn öffentlich aufforderte, den Namen des von ihm behaupteten „Riesenschlampers“ anzugeben, anzugeben, wohin dieser Phantom-Sachbearbeiter „strafversetzt“ worden sein sollte und welchen Ausgang das von Eppenich behauptete „Disziplinarverfahren“ gehabt haben soll, ferner forderte ich ihn auf, die „Briefe“ vorzulegen, die er angeblich von einer Firma erhalten haben wollte, aufgrund derer er erst von der „Schlamperei“ erfahren haben wollte.
    Eppenich wusste natürlich keine Antwort darauf, weil er diesen „Riesenschlamper“ erfunden hatte.

    Wie gesagt, Eppenich wurde durch die Hintertür in den Ruhestand versetzt, die breite Öffentlichkeit sollte nicht erfahren, dass sie von Eppenich beklaut und belogen wurde.
    Das nennt man „Kölsche Klüngel“, besser gesagt „Kölsche Mafia“.
    „Mer kenne us, mer helfe uns“ (Wir kennen uns, wir helfen uns)

    Wenn Sie im Internet googeln unter „Michael Eppenich, Köln“, stellen Sie fest, dass Eppenich in mindestens drei Vorständen sitzt, nämlich in den Vorständen der Karnevalsgesellschaft „Blaue Funken e.V.“; der „KölnVorsorge“, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) und des „Fördervereins Rheinpark“ e.V.
    Da fällt mir unwillkürlich das Sprichwort ein: Fett schwimmt immer oben.
    Wenn ich bedenke, dass jemand, der im Supermarkt eine Tafel Schokolade klaut, die nicht mal einen Euro kostet, mit höherer Wahrscheinlichkeit im Gefängnis landet als Epenich, der nach meiner Kenntnis größte Gauner und Betrüger der Stadtgeschichte Kölns, könnte ich k ….

    An die Red. des Lowerclassmagazines: Das war in Kürze der Fall Eppenich. Sollten Sie noch irgendwelche Unterlagen brauchen, lassen Sie es mich wissen.

    Markus Wolf 16. November 2021 - 11:29

    Ich nehme Bezug auf meinen Kommentar vom 15. November 2021, 21:37 Uhr, in welchem ich über den meines Wissens nach größten Betrüger und Volksverdummer der Stadtgeschichte Kölns, Herrn Michael Eppenich (CDU) berichtete.
    Nun beschuldige ich die Kölner Oberstaatsanwältin GÜNTHER öffentlich, wissentlich Herrn Eppenich „gedeckt“, von Anklageerhebung abgesehen zu haben und damit den Tatbestand „Strafvereitelung im Amt“ (§ 258a StGB) begangen zu haben.
    Zum Beweis lege ich den Einstellungsbescheid Günther´s vom 02.06.2015 zu Az. 83 Js 498/13 vor. Der Lowerclassmagazine ist dieser Bescheid als PDF-Datei „Eppenich III“ und „Eppenich IV“ zugemailt worden.
    OStAin Günther schreibt u.a.:

    „… die Überprüfung hat ergeben, dass das Geschehen bei dem Grünflächenamt der Stadt Köln, auf das sich Ihre Eingaben beziehen, seinerzeit auf seine strafrechtliche Relevanz untersucht worden ist. Nach Abschluss der Ermittlungen sind die Verfahrensakten weggelegt und wegen des Ablaufs der insoweit geltenden Aufbewahrungsfristen zwischenzeitlich vernichtet worden; die Vorwürfe, die das Verfahren zum Gegenstand hatte, sind verjährt…“

    Ich mache eine Zäsur:

    Ich glaube der Frau Oberstaatsanwältin Günther AUFS WORT.
    Es macht schon einen guten Eindruck, dass Günther noch nicht einmal zwei Jahre, gerade mal zwanzig Monate Zeit braucht, um mir eine weitere Lügengeschichte aufs Auge zu drücken.
    Günther legt nicht dar und beweist nicht, wie lang die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sind und nennt auch nicht die gesetzlichen Bestimmungen, z.B. § 78 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe f) StGB.

    Nehmen wir mal an, im Jahre 2008 hätte die Staatsanwaltschaft tatsächlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, dann wäre dies voraussichtlich anno 2009 eingestellt worden. Die gesetzliche Verjährungsfrist beginnt immer am 31.12. des Jahres, in welchem das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Somit begann diese in diesem Fall am 31.12.2009 und endete am 31.12.2014.
    Da ich im Jahre 2013 Strafanzeige erstattete, dürften die Akten zu diesem Zeitpunkt noch nicht „vernichtet“ worden sein.
    Günther nennt noch nicht einmal ein AKTENZEICHEN.
    „Wenn“ anno 2008 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden „wäre“, dann „hätte“ das Grünflächenamt in jedem Fall einen Einstellungsbescheid erhalten, aus dem das Aktenzeichen zu erkennen ist.
    Und überhaupt: Wenn die Akten „vernichtet“ worden sein sollen, woher will Günther dann wissen, dass mal ein Ermittlungsverfahren geführt worden sein soll?
    Ein alter Rechtsgrundsatz besagt „quod non est in actis, non est in mundo“ auf Deutsch: „Was nicht in den Akten steht, ist nicht in der Welt“.
    Somit ist die Behauptung Günther´s, das Geschehen sei auf strafrechtliche Relevanz untersucht worden, eine „bloße Vermutung“, reine Spekulation.
    Beinahe hätte mich Frau Günther von der Wahrheit ihres Sachvortrages überzeugt.

    Weiters schreibt Oberstaatsanwältin Günther:

    „…Allein die von Ihnen unter Bezugnahme auf die Presseberichterstattung pauschal erhobenen Beschuldigungen genügen hierfür nicht. Es handelt sich vielmehr um bloße Mutmaßungen. Ich vermag Ihrem Strafverfolgungsbegehren daher keine Folge zu geben…“

    Ich mache wieder eine Zäsur:

    Diese Ausführungen der zu „strengster Objektivität“ verpflichteten Justizdame sind eine bodenlose Frechheit.
    In der „Presseberichterstattung“ (Siehe PDF-Dateien „Eppenich I“ und „Eppenich II“!) war zu lesen, dass ein „Riesenschlamper“, ein „schlampiger Sachbearbeiter“ von 2005 bis 2007 aus Bequemlichkeit die teuersten statt der billigsten Angebote ausgesucht habe, eigenmächtig, ohne Rücksprachen die Mietzeiten für Geräte verlängert haben soll, so dass der Neupreis überschritten worden sei. Dieser Mitarbeiter sei „strafversetzt“ worden, gegen ihn laufe ein „Disziplinarverfahren“ und Eppenich sei als Amtsleiter erst auf die „Schlamperei“ aufmersam geworden, als eine Firma ihm „Briefe“ geschickt haben soll.
    Und es soll eine „pauschal erhobene Beschuldigung“, eine „bloße Mutmaßung“ gewesen sein, dass ich festgestellt habe, dass all dies eine Lüge war, eine Erfindung Eppenich´s.
    Ich hatte Eppenich öffentlich gefragt, wie der „Riesenschlamper“ heisse, wohin er „strafversetzt“ worden sei, welchen Ausgang das angebliche „Disziplinarverfahren“ hatte, ich forderte Eppenich auf, die von ihm behaupteten Briefe vorzulegen. Eppenich gab keine Antwort, weigerte sich, die Briefe vorzulegen.
    Und weil ich daraus rückgeschlossen habe, dass Eppenich diesen „Riesenschlamper“ erfunden hatte, sollen das „pauschal erhobene Beschuldigungen“ und „bloße Mutmaßungen“ gewesen sein.
    Ich glaub´, meine Katze fängt an zu bellen wie ein Deutscher Schäferhund.

    Die Story mit dem „Riesenschlamper“ war von Anfang an unglaubwürdig, weil wie der damalige Chef des Rechnungsprüfungsamtes AXEL KASKE (SPD) sagte: „Dass eine solche Schlamperei über einen so langen Zeitraum nicht auffällt, ist nicht zu glauben“. Natürlich nicht.
    Denn dieser untergeordnete Sachbearbeiter hatte mehrere Vorgesetzte, welche die Pflicht zur Dienstaufsicht hatten. Der Darstellung Eppenich´s zufolge müssten diese Vorgesetzten jahrelang während der Arbeitszeit GESCHLAFEN haben oder wären ständig KRANK gewesen.
    Und ausserdem:
    Ein einfacher Sachbearbeiter hat keine Berechtigung, die Stadtkasse Köln anzuweisen, einen bestimmten Geldbetrag an eine bestimmte Firma zu zahlen. Die Person, welche die Stadtkasse anweist, an eine Firma einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen vergewissert sich in der Regel, ob der Rechnung ein schriftlicher Auftrag zugrundelag und ob auch von drei Angeboten das billigste ausgesucht wurde. Nach Angaben Eppenich´s in den mittlerweile gelöschten oder unleserlich gemachten Internetartikeln habe das Grünflächenamt von 2005 bis 2007 über 700.000 Euro ausgegeben. Schriftliche Belege habe es aber nur für Aufträge in Höhe von etwa 340.000 Euro gegeben, mehr als 150 Rechnungen hätten keine schriftlichen Vereinbarungen zugrunde gelegen. –
    Kommentar: Wie schon gesagt würde die Person, welche die Stadtkasse anweist, einen bestimmten Geldbetrag an eine bestimmte Firma zu zahlen, nicht so blöd sein, jeden per Rechnung geforderten Geldbetrag zu zahlen. Hinzu kommt, dass man nachverfolgen kann, auf welche Konten die 700.000 Euro überwieen wurden. Mit tödlicher Sicherheit sind aber nicht 700.000 Euro auf Konten überwiesen worden, sondern nur etwa 340.000 Euro, der Rest landete in Eppenich´s Tasche bzw. wurde auf ein „Fremdkonto“ oder „schwarzes Konto“ überwiesen.

    Und das sollen also „bloße Vermutungen“ und „pauschal erhobene Beschuldigungen“ sein ???

    Na gut, wenn eine Vertreterin der „objektivsten Behörde der Welt“ das sagt, muss es ja wohl stimmen.

    Es machte ausserdem einen guten Eindruck, dass mir Einsicht in die Akte 83 Js 498/13 StA Köln v e r w e i g e r t wurde, damit ich nicht sehe, dass die „objektivste Behörde der Welt“ nichts getan hat.
    Daher der Aufruf an alle unbestechlichen RechtsanwältInnen: Nehmen Sie Einsicht in die Akte, bevor diese „vernichtet“ wird.

    Um zum Schluss zu kommen:

    Eppenich hat im Jahre 2008, als er sein schmales Beamtengehalt um bescheidene 360.000 Euro aufbesserte und den KölnerInnen (Kölschen) das Märchen vom „Riesenschlamper“ erzählte, einen „schweren Betrug“ gem. § 263 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 4 StGB begangen. Der Betrug zählt als „schwer“, weil Eppenich einen „Vermögensverlust großen Ausmaßes“ herbeigeführt hat und zweitens seine Stellung als „Amtsträger“ missbraucht hat.
    Und auf „schweren Betrug“ steht bis zu zehn Jahren Knast. Und nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 StGB verjähren Straftaten, für die man bis zu zehn Jahren eingelocht werden kann, auch erst in zehn Jahren, beginnend ab 31. Dezember des Jahres, in welchem die Tat begangen wurde.
    Eppenich hat den Betrug anno 2008 begangen, somit beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2008 und endete am 31.12.2018. Und ich habe 2013 Strafanzeige gegen Eppenich erstattet, also hatte die Verjährung noch nicht mal „Halbzeit“. Von wegen die Sache sei „verjährt“ wie Oberstaatsanwältin Günther WIDER BESSERES WISSEN behauptete.

    Markus Wolf 17. November 2021 - 23:56

    Öffentliche Anfrage an die amtierende Kölner Oberbürgermeisterin HENRIETTE REKER, Historisches Rathaus, 50667 Köln

    z.Kts. an Parteien CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Grüne, Die Linke, Ratsgruppe bunt und kleinere Parteien, die nicht rechtsradikal sind

    Betrifft:
    Michael Eppenich(CDU), welcher als früherer Chef des Kölner Grünflächenamtes ca. 360.000 Euro in die eigene Tasche gesteckt und ganz Köln „verarscht“ hat mit seinem Märchen vom „schlampigen Sachbearbeiter“, der dieses Geld verschwendet haben soll.

    Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,

    ich habe ein paar Fragen betreffend Michael Eppenich (CDU)

    1.
    Aus welchem Grunde ging Eppenich 2016 in den Ruhestand?
    2.
    W e r hat veranlasst, dass der Artikel: „Chaos“ im Kölner Grünflächenamt“ vom 18.08.2008, 17:03 Uhr aus der „Aachener Zeitung“ , die Ihnen als PDF-Datei „Eppenich I“ bekannt ist, unleserlich gemacht wurde und w a r u m ?
    3.
    W e r hat veranlasst, dass der Artikel: „Riesenschlamperei: Mitarbeiter vom Grünflächenamt strafversetzt“, aus „Express“, der ungefähr zur gleichen Zeit veröffentlicht wurde wie der Artikel „Chaos“ im Kölner Grünflächenamt“ und Ihnen als PDF-Datei „Eppenich II“ bekannt ist,
    g e l ö s c h t wurde und w a r u m ?
    4.
    Siehe Fragen 2 und 3:
    Lag es daran, dass man herausbekommen hatte, dass der von Eppenich erfundene „Riesenschlamper“ n i c h t existierte?
    5.
    Wurde Eppenich auf Rückzahlung der von ihm unterschlagenen („veruntreuten“) 360.000 Euro in Regress genommen?
    Wenn nein, warum nicht?
    6.
    Frau Oberbürgermeisterin Reker, Sie sind von Haus aus Rechtsanwältin.
    Sind Sie der gleichen Rechtsauffassung wie ich, dass Eppenich einen „schweren Betrug“ gem. § 263 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 4 beging, weil er erstens einen Vermögensschaden beträchtlichen Ausmaßes angerichtet hat und seine Stellung als „Amtsträger“ missbraucht hat und dafür bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe hätte bekommen können?
    7.
    Sind Sie auch der Rechtsauffassung wie zumindest vermeintlich die Oberstaatsanwältin GÜNTHER von der Staatsanwaltschaft Köln sowie Oberstaatsanwalt BLAUT von der Generalstaatsanwaltschaft Köln, dass Eppenich´s Verbrechen „verjährt“ sein soll?
    8.
    Sind Sie der gleichen Rechtsauffassung wie ich, dass die Oberstaatsanwältin GÜNTHER und ihr Kollege, Oberstaatsanwalt BLAUT das Verbrechen der „Strafvereitelung im Amte“ gem. § 258a StGB begangen haben?

    Ich, und nicht nur ich, sondern auch die meisten der im Rat der Stadt Köln vertretenen Parteien mit Ausnahme der CDU, wären Ihnen für eine rasche Beantwortung dieser Fragen dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Wolf

    Markus Wolf 28. November 2021 - 17:28

    Offener Brief an

    Herrn
    Michael Eppenich (CDU)
    Alarichstr. 10
    50679 Köln-Deutz
    Tel: 0221 – 88 37 25

    Sehr geehrter Herr Eppenich,

    hiermit fordere ich Sie öffentlich auf, gegen mich eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung zu erwirken.

    Ich bezeichne Sie der Vollständigkeit halber nochmals als

    V e r b r e c h e r

    als größten, aber keineswegs klügsten Gauner und Betrüger der Stadtgeschichte Kölns, der ganz Köln um 360.000 – dreihundertsechzigtausend – Euro „beschissen“ und mit der Story vom „schlampigen“ Sachbearbeiter, den es in der von Ihnen erdichteten Form nicht gegeben hat, uns alle „verarscht“ hat.

    Ich empfehle Ihnen als Anwälte die Rechtsanwälte ROLF BIETMANN & Coll., welche CDU-Parteigenossen Ihrerseits sind.
    Oder die CDU-Bundestagskandidatin und Rechtsanwältin Dr. SANDRA VON MÖLLER

    Im Prozess „würde“ ich Ihnen eine empfindliche Niederlage zufügen, „wenn“ Sie die einstweilige Verfügung beantragen „würden“, was Sie aus eben diesem Grunde n i c h t machen.

    Mit verbindlichen Empfehlungen
    Markus Wolf

    Markus Wolf 2. Dezember 2021 - 17:50

    Das Lowerclassmagazin gestatte mir noch einen kurzen Kommentar zur Eppenich-Affäre:
    Das, was ich über die Oberstaatsanwältin GÜNTHER schrieb, gilt sinngehaltlich für deren Schwarzrobengenossen, den Oberstaatsanwalt BASTIAN BLAUT.
    Blaut hat ebenso wider besseres Wissen von Anklage gegen Eppenich Abstand genommen und damit „Strafvereitelung im Amt“ begangen.
    Nach meinem etwas primitivem Rechtsgefühl hätte die Staatsanwaltschaft, wenn sie wirklich „strengst objektiv“ wäre, Herrn Eppenich fragen müssen, wie der „schlampige“ Sachbearbeiter heisst, wohin er „strafversetzt“ worden sein soll, welchen Ausgang das angebliche „Disziplinarverfahren“ gehabt haben soll; die Statsanwaltschaft hätte sich die „Briefe“ zeigen lassen müssen, welche Eppenich angeblich von einer nicht näher bezeichneten „Firma“ bekommen haben will.
    Dann wäre Eppenich´s Lügengeschichte gleich aufgeflogen.
    Aber: Wo KEIN Wille ist ist auch KEIN Weg!

    Dieser Oberstaatsanwalt Bastian Blaut soll zur Mordabteilung der Staatsanwaltschaft Köln gewechselt sein?!
    Lesen Sie den Artikel:

    „Im Kölner Landgericht: Oberstaatsanwalt vergleicht Verteidiger mit kläffendem Hund“

    aus „The world news“ (twnews) vom 23.03.2021

    Da hat Oberstaatsanwalt Blaut den Rechtsanwalt Dr. MEHMET DAIMAGÜLER mit einem kläffenden Hund verglichen.

    Markus Wolf 24. Dezember 2021 - 12:17

    In der Sache mit Kölns größtem, aber keineswegs klügsten Gauner und Betrüger MICHAEL EPPENICH (CDU) gibt es etwas Neues.
    Die Staatsanwaltschaft Köln hat mir ein Schreiben geschickt mit folgendem Wortlaut:

    Aktenzeichen: 168 Js 287/21
    „Strafanzeige gegen Oberstaatsanwältin Günther sowie Oberstaatsanwalt Blaut
    wegen Rechtsbeugung u.a.
    Sehr geehrter Herr Wolf,
    die Einleitung von Ermittlungen ist abzulehnen, weil sich der zugrunde liegende Vorwurf als haltlos erwiesen hat, wie Ihnen durch die Generalstaatsanwaltschaft Köln mit Bescheid vom 13.07.2015 (53 Zs 310/15) bereits mitgeteilt worden ist.
    Hochachtungsvoll
    Klösgen
    Oberstaatsanwältin“

    Oberstaatsanwältin Klösgen hat die Durchwahl: 0221-477-4934

    Hierzu kann ich nur das bereits Bekannte wiederkäuen:
    Oberstaatsanwältin Günther hat GELOGEN, wenn sie behauptet, im Jahre 2008 sei ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
    Günther konnte nicht einmal ein Aktenzeichen nennen, konnte nicht einmal sagen, wie lang die gesetzliche Aufbewahrungsfrist gewesen sein sollte und unter welchem Paragrafen/Gesetz dies verankert sein soll, aus dem einfachen Grunde, weil im Jahre 2008 und auch danach kein Ermittlungsverfahren wegen des angeblich „schlampigen Mitarbeiters“ geführt wurde und selbst wenn ein Ermittlungsverfahren geführt wurde, dann waren im Jahre 2013, als ich Anzeige erstattete, diese Vorgänge nicht „verjährt“ und deshalb durfte man auch keine Akten „vernichten“.
    Ich sage es nochmal in Kürze, warum Oberstaatsanwältin Günther und Oberstaatsanwalt Blaut Rechtsbeugung, Strafvereitelung und andere Amtsdelikte begangen haben:

    Günther/Blaut „hätten“ von Eppenich erfragen müssen, wer der „schlampige“ Phantom-Mitarbeiter gewesen sein soll, hätten fragen müssen, wohin er „strafversetzt“ worden sein soll; hätten die „Disziplinarakte“ dieses Mitarbeiters sichten müssen und hätten sich von Eppenich die „Briefe“ zeigen lassen müssen, die er angeblich von einer Firma erhalten haben will. –
    Dann wäre ganz schnell herausgekommen, dass der Mitarbeiter, der für die Anmietung von Geräten zuständig war, im gesetzlichen Sinne „korrekt“ gearbeitet hat; ferner wäre dann herausgekommen, dass dieser Mitarbeiter NICHT „strafversetzt“ wurde; weiter wäre herausgekommen, dass gegen diesen Mitarbeiter KEIN „Disziplinarverfahren“ gelaufen ist und es wäre herausgekommen, dass Eppenich die „Briefe“, die er von einer Firma erhalten haben will, ebenfalls erfunden, erstunken und erlogen hat.
    Wenn das nicht gereicht hätte, Eppenich´s Lügengebilde zu zerstören, dann hätte Oberstaatsanwältin Günther, wenn sie gewollt hätte, auch ermittelt bzw. festgestellt, dass die Person, welche von 2005 bis 2007 „kassenbefugt“ war, also berechtigt war, die Stadtkasse zur Zahlung anzuweisen, nur Rechnungen zur Zahlung angewiesen hat, denen ein schriftlicher Auftrag zugrundelag.
    Im Artikel „Chaos“ im Kölner Grünflächenamt“ aus der „Aachener Zeitung“, der mittlerweile unleserlich gemacht wurde, hatte Eppenich behauptet, „… mehr als 150 gezahlten Rechnungen hätten keine schriftlichen Vereinbarungen zugrunde gelegen …“
    Und dann „hätte“ Oberstaatsanwältin Günther prüfen (lassen) müssen, auf welche Konten die angeblich „über 700.000 Euro“ überwiesen wurden, welche das Grünflächenamt in den Jahren 2005 bis 2007 für Reparaturen/Mieten bezahlt haben will.
    Da wäre herausgekomen, dass Eppenich entweder eine größere Summe Bargeld in die Tasche gesteckt hat oder auf ein „Fremdkonto“ bzw. „Schwarzes Konto“ überwiesen hat.
    Ja „wenn“ und „hätte, hätte Fahrradkette“.
    Und was Oberstaatsanwalt Bastian Blaut anbelangt:
    Blaut hat ebensowenig wie seine Schwarzrobengenossin sachgerecht ermittelt, wie ich es soeben vorgesagt habe.
    Ich bin weit entfernt, der Staatsanwaltschaft vorzuschreiben, wie sie ihre „Arbeit“ macht,
    T a t s a c h e ist, dass Eppenich im Jahre 2008 einen Riesenbetrug, eine Riesenverarschung der kölnischen Gesellschaft begangen hat; mehrere Hunderttausend, so um 360.000 Euro herum geklaut, veruntreut, unterschlagen hat und dass die Staatsanwaltschaft Köln gegen Eppenich KEINE Anklage erhoben hat, obwohl dies zwingend erforderlich war.

    Ich sage es nochmal: Ich bin erst im Jahre 2013 auf Michael Eppenich aufmerksam geworden und ich lese das Kölner Boulevardblatt „Express“ NICHT, weil das eine Art Kölner „Bild“-Zeitung ist.
    Aber auch im Jahre 2013 lag der Eppenich´sche Riesenbetrug, die Eppenich´sche Volksverdummung erst 5 – fünf – Jahre zurück, es war noch lange nichts „verjährt“ usw.
    Rein „rechtlich“ gesehen habe ich vollkommen „Recht“, wenn ich feststelle, dass Eppenich ein Gauner und Betrüger ist und die Oberstaatsanwältin Günther/Oberstaatsanwalt Blaut Eppenich´s Komplizen und Helfershelfer sind, aber „politisch“ oder sagen wir was die „Machtverhältnisse“ betrifft habe ich „Unrecht“ bzw. bekomme kein „Recht“.

    Markus Wolf 12. März 2023 - 12:17

    Köln, 12. März 2023

    Betreff/Themen/Tagesordnungspunkte (TOPe):

    1.
    Meine Kommentare ab dem 15. November 2021, 21:37 Uhr bezüglich Michael EPPENICH (CDU), den größten, aber keineswegs klügsten Gauner und Betrüger der Kölner Stadtgeschichte.
    2.
    Eppenich hat als früherer Chef des Kölner Grünflächenamtes zwischen dreihunderttausend und vierhunderttausend Euro „veruntreut“ und den Kölnerinnen und Kölnern („Kölschen“) weisgemacht, dieses Geld sei dadurch verloren gegangen, weil ein „schlampiger“ Mitarbeiter des Grünflächenamtes von 2005 bis 2007 eigenmächtig, ohne Rücksprache mit Vorgesetzten die Mietzeiten verlängert habe, so dass die Kosten der Anmietung teurer gewesen seien als die Kosten der Neuanschaffung.
    3.
    Die Kölner Oberstaatsanwältin GÜNTHER und der Kölner Oberstaatsanwalt BLAUT haben Eppenich gedeckt, wider besseres Wissen keine Anklage gegen Eppenich erhoben und sich damit wegen Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB), Rechtsbeugung (§ 339 StGB) STRAFBAR gemacht.
    4.
    Eppenich´s Betrug aus dem Jahre 2008 ist erst am 31. Dezember 2028 (zwanzig-acht-und-zwanzig) endgültig „verjährt“.

    Es gibt erfreuliches und unerfreuliches über den größten, aber keineswegs klügsten Gauner und Betrüger der Kölner Stadtgeschichte zu berichten.

    Unerfreulich ist, dass Eppenich immer noch nicht auf der Anklagebank sitzt.
    Unerfreulich ist, dass die korrupten und kriminellen Kölner Oberstaatsanwälte/-innen Günther, Blaut und in deren Schlepptau Oberstaatsanwältin Klösgen amtsenthoben wurden und im Gefängnis sitzen.

    Erfreulich ist, dass Eppenich´s „Beschiss“ und „Verarschung“, um es umgangssprachlich auszudrücken, noch nicht verjährt ist und es zumindest rechtstheoretisch immer noch die Möglichkeit gibt, Eppenich anzuklagen und zu verurteilen.

    Eppenich hat anno 2008 (zwotausendacht) die Kölschen „beschissen“ und „verarscht“, vornehmer gesagt, zwischen dreihunderttausend und vierhunderttausend Euro unterschlagen und den Kölschen weisgemacht, dieses Geld sei durch eigenmächtig verlängerte Mietzeiten „verschlampt“ worden.
    Dieser Betrug verjährt nach 10 – zehn – Jahren, d.h. am 31. Dezember 2018 (zwanzig-achtzehn).
    Durch Unterbrechung und „Ruhen“ der Verjährung kann die zehnjährige Verjährungsfrist auf maximal das Doppelte, also auf 20 – zwanzig – Jahre verlängert werden, so dass Eppenich´ s Betrug erst am

    31. Dezember 2028 (zwanzig-acht-und-zwanzig)

    endgültig verjährt wäre.

    Und jetzt nochmal kurz und knapp zusammengefasst, warum die Kölner Oberstaatsanwältin GÜNTHER eine dummdreiste LÜGNERIN, Strafvereitlerin, Rechtsbeugerin, Justizverbrecherin der übelsten Sorte ist:

    Im Jahre 2013 (zwanzig-dreizehn) erstattete ich gegen Eppenich wegen seines anno 2008 begangenen Betruges Strafanzeige.
    Oberstaatsanwältin Günther behauptete wider besseres Wissen, das Geschehen im Grünflächenamt sei auf strafrechtliche Relevanz untersucht worden, die Akten wegen angeblicher Verjährung vernichtet.

    1.
    Oberstaatsanwältin Günther weiss definitiv, dass es eben „seinerzeit“ KEINE Untersuchung auf strafrechtliche Relevanz, , d.h. ein Ermittlungsverfahren gegeben hat, denn sonst „hätte“ die Staatsanwaltschaft dem Grünflächenamt einen EINSTELLUNGSBESCHEID zugesandt, aus dem das AKTENZEICHEN zu ersehen gewesen „wäre“, ausserdem „hätte“ Oberstaatsanwältin Günther dann mitteilen können, wie diese angebliche „Untersuchung auf strafrechtliche Relevanz“ ausgegangen „wäre“.

    2.
    Die Stadt Köln muss wie jedes andere Unternehmen auch Rechnungen und Kontoauszüge mindestens 10 – zehn – Jahre aufbewahren.
    Angeblich seien im Zeitraum von 2005 (zwotausend-fünf) bis 2007 (zwotausend-sieben)

    „… über 150 – einhundertfünfzig -Rechnungen OHNE schriftlichen Auftrag bezahlt worden…“

    Somit mussten diese Rechnungen/Bankauszüge bis zu den Jahren 2015 (zwanzig-fünfzehn) bzw. 2017 (zwanzig-siebzehn) aufbewahrt werden.

    ALLEIN deshalb konnte Oberstaatsanwältin Günther KEINESWEGS behaupten, die „Akten“ – und unter den Begriff „Akten“ fallen insbesondere Rechnungen und Zahlungsbelege/Bankauszüge – seien im Jahr 2013 „verjährt“ und „vernichtet“ worden.

    3.
    Oberstaatsanwältin GÜNTHER hat so getan, als könne man im Jahre 2013 aus Akten nicht mehr die Vorgänge im Kölner Grünflächenamt aus den Jahren 2005 bis 2007 herauslesen.
    O nein, Frau Günther, da unterliegen Sie vornehm ausgedrückt einem gewaltigen „Justizirrtum“, denn PERSONALAKTEN werden bei der Stadt Köln 30 – dreissig – Jahre nach Ausscheiden der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters aufbewahrt.
    Selbst „wenn“ der von Eppenich ERFUNDENE bzw. VORGETÄUSCHTE „eigenmächtige“ Mitarbeiter anno 2008 bei der Stadt Köln ausgeschieden „wäre“, dann wird dessen PERSONALAKTE bis zum Jahr 2038 (zwanzig-acht-und-dreissig) aufbewahrt.
    In dieser Personalakte „wären“ die angeblich „eigenmächtig“ verlängerten Mietzeiten, die „Strafversetzung“, das „Disziplinarverfahren“ verewigt worden.

    4.
    Oberstaatsanwältin Günther „hätte“ in jedem Fall diesen von Eppenich vorgetäuschten oder sagen wir es neutral den „behaupteten“ Mitarbeiter und dessen Vorgesetzte sowie die „kassenbefugten“ Beamten/-innen der Stadtkasse Köln ZEUGENSCHAFTLICH befragen müssen, ob der Eppenich´sche „Sachvortrag“ mit der objektiven Realität übereinstimmt, ob wirklich dieser Mitarbeiter jahrelang eigenmächtig die Mietzeiten verlängert haben soll, dessen Vorgesetzte nichts davon mitbekommen haben sollen und ob die Stadtkasse wirklich „über 150 Rechnungen“ OHNE schriftlichen Auftrag bezahlt „hätte“, was Oberstaatsanwältin Günther definitiv NICHT gemacht hat.

    5.
    Und noch ein Beweis, warum Oberstaatsanwältin Günther GELOGEN hat, wenn sie so tut, als seien die Vorgänge im Kölner Grünflächenamt aus den Jahren 2005 bis 2008 im Jahre 2013 „verjährt“ und die Akten „vernichtet“:
    Im Jahre 2000 (zwotausend) wurden gegen den damaligen Kölner Staatsanwalt Rolf HOLTFORT, der sich in den 1980er Jahren einen Namen als „Nazijäger“ gemacht hat, Vorwürfe laut, er habe Bußgelder in die eigene Tasche gesteckt.
    Damals wurden alle von Holtfort bearbeiteten Ermittlungsakten wegen Bagatelldelikten wie Ladendiebstahl, Schwarzfahren u.a. seit dem Jahre 1985 (neunzehnhundert-fünf-und-achtzig), also von vor 15 – fünfzehn – Jahren auf weitere solcher „Privatgeschäfte“ untersucht.
    Im Jahre 2000 waren also Ermittlungsakten von vor 15 Jahren noch NICHT „verjährt“, NICHT „vernichtet“.
    Und da will mir Oberstaatsanwältin Günther weismachen, im Jahre 2013, als ich gegen Eppenich Anzeige erstattete, sollen Akten wegen weit größerer Kaliber als Schwarzfahren/Ladendiebstahl bereits „verjährt“ und „vernichtet“ worden sein???

    Ich sage es nochmal in aller Öffentlichkeit:

    Oberstaatsanwältin GÜNTHER ist eine dummdreiste LÜGNERIN und JUSTIZVERBRECHERIN.

    Mir kann niemand mehr etwas wegen angeblicher „Beleidigung“ bzw. „Verleumdung“ der armen Oberstaatsanwältin Günther was am Zeug flicken, weil die gesetzliche Dreimonatsfrist gem. § 77 b StGB etliche Male verstrichen ist.
    Und selbst „wenn“ man gegen mich wegen „Verleumdung“ Günther´s vorgehen würde, dann würde dieser Schuss voll nach hinten losgehen.

    Ich versichere in Kenntnis der Rechtsfolgen einer falschen eidesstattlichen Versicherung an Eides statt, dass die von mir gemachten Angaben die WAHRHEIT sind, die reine WAHRHEIT und nichts als die WAHRHEIT, so wahr mir Gott weiss wer helfe.

    Ich habe der Red. des Lowerclassmagazins einige PDF-Dateien geschickt, die von mir UNTERSCHRIEBEN, also „dokumentenecht“ sind.

    Auskünfte zum Fall Eppenich erteilen gerne

    1.
    Richterin am Amtsgericht Köln
    D o r s c h n e r
    Aktenzeichen 539 Ds 29/23 AG Köln (168 Js 137/22 StA Köln)
    Luxemburger Str. 101
    50939 Köln
    Tel: 0221-477-1587

    2.
    Pressestelle des Amtsgerichtes Köln
    Tel: 0221-477-2008
    Tel: 0221-477-1519
    Tel: 0221-477-2024

    Markus Wolf
    Allein verantwortlich im Sinne des Straf- und Zivilrechts