Nach Aussage einer Kollegin: Berliner Polizist für Misshandlung von Gefangenen verurteilt

12. November 2020

Der Prozess ist zwar bereits einen Monat her, aber die Aufmerksamkeit, die ihm gebührt, wurde ihm nicht zuteil. Am 10. Oktober wurde der Polizist Tony A. vor dem Berliner Amtsgericht zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Angeklagt war der Hobby-Bodybuilder und Hundenarr wegen drei Körperverletzungen im Amt, gerichtet jeweils gegen Gefangene seiner Einsatzhundertschaft. In zwei Fällen wurde er verurteilt, in einem erging ein Freispruch – da der Geschädigte mittlerweile verstorben war.

Das Kuriosum: Eine Kollegin hielt sich an geltende Gesetze und zeigte Tony A. an.

Die Übergriffe des A. ereigneten sich in Gefangenentransportern. Unter den Opfern: Ein kurdischer Jugendlicher, der im Dezember 2018 an einer Demonstration gegen das Verbot der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) teilgenommen hatte. Schon in Gewahrsam drangsalierte der Beamte A. den Inhaftierten mit Faustschlägen. Seine Kollegin Lisa G. beobachtete den Vorfall – und es war nicht das erste Mal.

Bereits zuvor hatte sie Tony A. dabei erwischt, wie er zuschlug. Der Prügel-Cop habe zwar dafür gesorgt, dass er alleine und relativ unbeobachtet mit seinen Opfern im Polizeiwagen schalten und walten konnte, aber G. sah genauer hin. Sie wies ihn zurecht. Er habe daraufhin zu ihr nur gesagt: „Wenn das nächste Mal sowas ist, dann guckst du nach vorne ausm Fenster, das geht dich nichts an“, erinnert sich Lukas Theune, Anwalt des kurdischen Geschädigten, im Gespräch mit lower class magazine an die Aussage.

Der Fall landet nach wiederholtem Zuschlagen durch A. bei dessen Vorgesetzten. A. ist schon ein Jahr vor dem Prozess außer Dienst, krankgeschrieben. Durch die Einheit A.s geht ein Riss, dokumentiert der Prozess. Einige der vorgeladenen Beamten decken das Verhalten, wollen nichts bemerkt haben. Andere räumen ein, es sei zumindest unprofessionell gewesen, dass er sich alleine mit Gefangenen im Transporter aufhielt.

Das Erstaunliche an dem Fall ist nun nicht, dass ein Polizist Gefangene misshandelt. Wer öfter mit den Hooligans in Uniform zu tun hatte, weiß, dass es sich um keinen Einzelfall handelt. Viele der Übergriffe werden nicht angezeigt, weil klar ist, dass es im Regelfall aussichtslos ist, gegen den Korpsgeist und das Schweigekartell der Kameraden in Uniform juristisch anzukommen. Und die Fälle, die zur Anzeige kommen, haben eine überaus geringe Chance auf Erfolg. Eine Studie der Ruhr-Universität Bochum unter Leitung des Kriminologen Tobias Singelstein kam 2019 auf etwa 12 000 Fälle von Polizeigewalt jährlich. Von den Staatsanwaltschaften bearbeitet wurden in den Jahren zuvor etwa 2000 Fälle jährlich, zu einem Gerichtsverfahren kam es in weniger als zwei Prozent, zu einer Verurteilung in weniger als einem Prozent der Fälle.

Der Grund: Beamte belasten einander so gut wie nie, Staatsanwälte pflegen ein Nahverhältnis zur Polizei, Polizisten gelten als besonders glaubwürdig vor Gericht.

Dass eine Beamtin nun einen Kollegen zur Rechenschaft zieht und Anzeige stellt, ist insofern ein Novum. „Das ist sehr besonders. Das haben auch alle gesagt, das kommt so gut wie nie vor. Mir ist es auch noch nicht untergekommen. Insbesondere in so einer Hundertschaft und wegen Körperverletzung im Amt“, wundert sich auch Rechtsanwalt Theune.

Die Beamte Lisa G. wirkt in dieser Geschichte wie eine Heldin. Allerdings tat sie nur, was rechtlich selbst in diesem Staat geboten war: Die Unterlassung der Anzeige wäre Strafvereitelung im Amt gewesen. Dennoch ist die Anzeige zweifellos couragiert: Man kann sich vorstellen, wie eine Kollegenschaft, die nie dergleichen tut und es zum überwiegenden Teil als Verrat wahrnimmt, Straftaten von Kameraden anzuzeigen, darauf reagiert. Und man kann sich, legt man die Zahl von 12 000 derartigen Übergriffen zugrunde, vorstellen, wie viele Beamte lieber wegschauen oder mitmachen.

# Titelbild: pixabay

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