Parkbank-Prozess: Rachejustiz gegen Anarchist:innen

11. November 2020

Was ist die Verabredung zu einem Verbrechen, die auf einer Bank getroffen wird, gegen die Verabredung zu einem Verbrechen, die in einer Bank getroffen wird?! Diese leichte Abwandlung eines bekannten Zitats lässt sich als Kommentar zu dem Urteil lesen, das die Große Strafkammer 15 des Hamburger Landgerichts am 5. November im so genannten Parkbank-Prozess verhängte. Wie zu erwarten war, verknackte die Kammer die „Drei von der Parkbank“ zu Haftstrafen – natürlich ohne Bewährung, denn es handelte sich bei den Angeklagten ja um „böse Linke“. Also gab es mal eben 22, 20 und 19 Monate Haft für die beiden Genossen und die Genossin und zwar im Grunde genommen für nichts.

Sie wurden nicht für etwas verurteilt, das sie getan haben. Sie haben niemanden angegriffen und verletzt, niemanden betrogen, nichts beschädigt. Sie wurden für etwas bestraft, dass sie angeblich vorgehabt haben – für die „Verabredung zu einem Verbrechen“ gemäß Paragraph 30 Strafgesetzbuch, wie es im Juristendeutsch heißt. Eine Verabredung, die, um den Eingangssatz leicht zu korrigieren, nach Überzeugung der Kammer nicht auf der Bank getroffen, sondern bereits lange vorher. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei vorhatten, gemeinsam mit einer vierten, unbekannt gebliebenen Person Brände an vier Orten zu legen.

„Drei von der Parkbank“ klingt lustig, nach einem alten Film mit Heinz Rühmann, ist tatsächlich aber die Überschrift zu einer juristischen Farce, die selbst in dem an Absurditäten reichen Reigen der G-20-Prozesse noch negativ herausragt. Wer es noch nicht wusste: Als „Drei von der Parkbank“ oder Parkbankcrew sind drei Anarchist*innen überregional bekannt geworden, nachdem sie vor eineinhalb Jahren von einer Parkbank in Hamburg weg festgenommen worden waren. Ein Handstreich der Polizei, der eine Welle der Solidarität in der radikalen Linken der gesamten BRD und des Auslands auslöste, die bis heute nicht abgeebbt ist.

Wir erinnern uns. Es war eine Sommernacht im Juli 2019, die Nacht vom 7. auf den 8. Juli. Genau zwei Jahre nachdem sich in Hamburg die globale Regierungsmafia getroffen hatten, um unter der harmlosen klingenden Überschrift „G20-Gipfel“ neue Verbrechen zur Auspressung der Welt zu verabreden. In einer Grünanlage im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel saßen in dieser Nacht zwei Männer und eine Frau auf einer Parkbank, als Zivilfahnder der Polizei über sie herfielen. Die Drei hatten, wenn man der Polizei glauben will, diverse Materialien dabei: Handschuhe, Feuerzeuge, Grillanzünder und mit Benzin gefüllte PET-Flaschen. Später kam heraus: Einer der Genossen war bereits seit Monaten von der Polizei observiert worden – ohne richterliche Anordnung, nur auf Geheiß des Hamburger Polizeipräsidenten.

Die Lohnschreiber der bürgerlichen Presse kriegten sich gar nicht mehr ein vor Begeisterung über diese Festnahmen. Ein „Riesenerfolg“ sei das für die Ermittlungsbehörden delirierte die Hamburger Morgenpost. Einer der Festgenommenen sei „tief verwurzelt“ in der autonomen Szene und „auch international bestens vernetzt“. Das Hamburger Abendblatt jubelte, dem Staatsschutz sei offenbar „ein spektakulärer Schlag gegen die linksextremistische Szene gelungen“. Bei der Polizei sei man „sichtlich stolz“ auf den Ermittlungserfolg. Die Polizei selbst fabulierte öffentlich von einem „Stich ins Herz der linksexstremistischen Szene“. Die beiden Männer kamen natürlich sofort in Untersuchungshaft, wo man sie bis zum Ende des Prozesses schmoren ließ. Die Genossin wurde erstaunlicherweise auf freien Fuß gesetzt.

Eine große Rolle spielte bei den Ermittlungen und im Prozess ein Zettel, der angeblich ebenfalls bei den Dreien gefunden wurde. Darauf standen vier Adressen, die alle mit den Profitgeiern von der Wohnungswirtschaft zu tun hatten: die der Geschäftsstelle des Immobilienriesen Vonovia, dann ein Ort, an dem regelmäßig Dienstfahrzeuge des Konzerns abgestellt waren, ein Büro des Luxusmaklers Großmann & Berger und die Wohnadresse von Bausenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD). Sogar die Kammervorsitzende Sandra Paust-Schlote wunderte sich in der Urteilsbegründung darüber, dass man als Gedächtnisstütze bei einer solchen Aktion noch einen solchen Zettel benötigt – den Verdacht, dass die Ermittler diesen Zettel angefertigt und den Angeklagten untergeschoben haben, verwarf sie aber.

Polizei und Staatsanwaltschaft versuchten vor und im Verfahren geradezu fanatisch, den Angeklagten nachzuweisen, dass sie Leib und Leben von Menschen gefährden oder diese Gefährdung zumindest billigend in Kauf nehmen wollten, dass sie Wohnhäuser anzünden wollten. Das wäre nämlich eine schwere Brandstiftung gewesen, was ein höheres Strafmaß bedeutet hätte. In seinem Plädoyer hetzte Oberstaatsanwalt Ralf Schakau in übelster Weise gegen die Angeklagten. Sie seien „menschenverachtende Terroristen, denen jedes Mittel recht ist und die den moralischen Kompass verloren haben“. Er plädierte auf „Verabredung zu einer schweren Brandstiftung“ und forderte dreieinhalb Jahre Haft für den Genossen, der für den Haupttäter gehalten wurde, und jeweils drei Jahre für Ingmar S. und eine junge Frau.

Dass Polizei und Anklage vor fast nichts zurückschreckten, um ihre wilden Konstrukte durchzusetzen, zeigt die Affäre um einen Gutachter. Und zwar hatte die Generalstaatsanwaltschaft kurz vor Anklageerhebung das Büro des Brandermittlers Sebastian Herrgesell aus dem sachsen-anhaltinischen Schönebeck mit einem Gutachten beauftragt. Auf deren Homepage heißt es: „Mit Herz und Sachverstand analysieren unsere sachverständigen Brandursachenermittler komplexe und scheinbar unklare Ausgangssituationen, um die Frage nach dem Warum eines Schadens zweifelsfrei zu klären.“

Das von diesem Büro erstellte Gutachten stützte die Anklage in allen Punkten. Im Prozess stellte sich heraus, warum das so ist. Wie die Verteidigung herausfand, ist Herrgesell auf vielfältige Weise mit der Polizei verbandelt und offenbar rechtem Gedankengut nicht abgeneigt. Nachzulesen ist dies auf der von Unterstützern der Parkbankcrew betriebenen Seite parkbanksolidarity.blackblock.org. Bei einer Recherche sei herausgekommen, heißt es da, dass so gut wie alle Mitarbeiter*innen des Büros eine Karriere bei der Polizei hinter sich haben. Dann habe sich Herrgesell auf seinem privaten Facebook-Account über „südländisch aussehende, arabisch sprechende und messerstechende Täter“ geäußert und fragwürdige Posts anderer User gelikt. All das war am Ende sogar der Generalstaatsanwaltschaft zu viel, so dass der Gutachter einhellig abgelehnt wurde.

Die Kammervorsitzende spielte das Spiel der Anklage, den drei Angeklagten eine schwere Brandstiftung anzudichten, immerhin nicht mit und signalisierte schon im Verfahren, dass die Kammer nicht von schwerer Brandstiftung ausgehe. In der Urteilsbegründung verwarf sie in fast spöttischem Tonfall die abwegigen Hypothesen des Oberstaatsanwalts, der bei einem der in Frage kommenden Gebäude einen auf der Rückseite liegenden Lichtschacht als Ziel für eine Brandlegung ausgemacht hatte. Paust-Schlote führte aus, die Angeklagten hätten außer dem Dienstwagen von Vonovia wohl Gegenstände vor den Häusern anzünden wollen, also etwa Mülltonnen oder Barrikaden. Sie verwies darauf, dass es Konsens unter „Linksextremisten“ sei, Unbeteiligte bei ihren Aktionen nicht zu gefährden.

Hanebüchen war die Urteilsbegründung aber insgesamt dennoch. Paust-Schlote erging sich eingangs ausführlich in Beteuerungen, das Ganze sei kein politisches Verfahren, es ginge nicht um „Feindstrafrecht“, nicht um die Anschauungen der Angeklagten. Dann geißelte sie die Genoss*innen aber als „tiefverwurzelt“ in einer „rechtsfeindlichen Gesinnung“, wobei sie abenteuerliche Belege anführte, etwa Abbildungen, die bei einer Durchsuchung der Wohnung der angeklagten Genossin auf deren PC sichergestellt worden waren. Da habe sich etwa ein Foto stürzender Polizeibeamte angefunden, das mit Aufschrift „Feste feiern, wenn sie fallen“ versehen war. Auf einem anderen Foto von 2008 seien die beiden männlichen Angeklagten zu sehen, wie sie in Amsterdam mit einem Banner posierten, auf dem die Aufschrift stand: „Don’t be a tourist, be a terrorist!“. Dies zeige doch, wie lange und wie tief die Angeklagten in der „linksextremistischen Szene“ verwurzelt seien, so die Richterin. Auch dass es seit der Festnahme der „Drei von der Parkbank“ im ganzen Land eine Menge „Resonanzstraftaten“ gegeben habe, kreidete Paust-Schlote ihnen an. Alles in allem sei ihnen keine „günstige Sozialprognose“ zuzugestehen, deshalb sei eine Bewährung nicht in Frage gekommen.

Nach der Urteilsverkündung gab es dennoch Jubel im Gerichtssaal, denn die Haftbefehle gegen die beiden Genossen wurden aufgehoben. Sie müssten allerdings, wenn das Urteil rechtskräftig wird, noch für einige Monate in den Knast, nämlich für die, die über die 16 bereits in U-Haft verbrachten Monate hinausgehen. Die Genossin müsste dann sogar die gesamte Strafe absitzen, da sie nicht in U-Haft genommen worden war.

Natürlich war der Parkbank-Prozess Teil der Rachejustiz nach dem G-20-Gipfel in Hamburg, die mit dem Anfang Dezember beginnenden Rondenbarg-Prozess ihren Höhepunkt finden wird. Wie absurd der Aufwand ist, mit dem Polizei, Anklage und Gericht in diesem Fall wieder einmal gegen Linke vorgegangen sind, und wie grotesk die Strafen sind, lässt sich vor allem daran erkennen, wer oder was mit erheblich weniger Verve oder auch gar nicht von Polizei und Jusitz verfolgt wird. Dazu nur ein Beispiel.

Am 17. Oktober hat ein AfD-Symphatisant am Rande einer Veranstaltung der Partei mit deren Chef Jörg Meuthen im schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg mit einem schweren Pick-up gezielt drei Demonstrant*innen angefahren und verletzt (lower class magazine berichtete). Die Polizei schrieb in ihrer ersten Mitteilung von einem Unfall, der 19 Jahre alte Fahrer wurde nicht einmal festgenommen. Nach einer „Befragung“ im Revier durfte er nach Hause. Das Hamburger Abendblatt schrieb einige Tage später, der Staatsschutz gehe davon aus, er habe die Demonstrant*innen nur „erschrecken wollen“.

Der rechte Attentäter, der drei Menschen verletzt und schwere Verletzungen oder gar ihren Tod in Kauf genommen hat, dürfte vor Gericht mit einer Ermahnung und ein paar Sozialauflagen davon kommen. Die „Drei von der Parkbank“ sind dagegen zu Haftstrafen von über einem Jahr verknackt worden, das lediglich dafür, dass sie angeblich planten, etwas zu tun – nämlich SACHEN zu beschädigen, in Brand zu setzen. Den besten Kommentar zu dieser Justizfarce hat die Parkbankcrew selbst in einer Erklärung abgegeben, der am Tag nach dem Urteil veröffentlicht worden ist. Ein Absatz, dem nichts hinzuzufügen ist, sei hier zitiert:

„Das Schweigen in diesem Prozess ist uns nicht immer leicht gefallen angesichts der arroganten, zynischen Frechheiten, mit denen wir das ganze Verfahren über konfrontiert waren. Uns ist allerdings wichtig darauf hinzuweisen, dass wir es hier keineswegs mit aus dem Rahmen fallenden Tabubrüchen zu tun haben. U-Haft als Maßnahme zur Kooperationserpressung, Durchwinken illegaler Ermittlungsmaßnahmen … ganz normaler Alltag im Justizsystem. Wir sehen keine Perspektive darin, solche Zustände zu Skandalisieren – wir glauben nicht an die Möglichkeit einer „fairen“ Justiz. Womit wir nicht meinen, dass es unsinnig ist, diese Symptome einer, immer im Interesse der herrschenden Ordnung wirkenden, Institution zu benennen. Wir schlagen auch nicht vor, sich im Zynismus dieser Institution gegenüber einzurichten.

Viel wichtiger finden wir aber, der Repression gegenüber einen aktiven, selbstbewussten und selbstbestimmten Umgang zu finden. Von ihnen haben wir nix zu erwarten, von uns selbst und den Menschen, mit denen wir kämpfen dafür umso mehr!“

# Titelbild: © r-mediabase, Demo am Vorabend der Urteilsverkündung

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