G-20-Prozesse: Wer keinen Stein wirft, ist auch schuldig

7. Juli 2020

Genau drei Jahre nach den Protesten gegen den G20-Gipfel gerät die Repressionsmaschinerie gegen Gipfelgegner*innen richtig ins Rollen. Die Woche begann mit einem Urteil und schon am kommenden Freitag soll das Urteil im Elbchausseeprozess gefällt werden. Unser Kolumnist Kristian Stemmler fasst die Absurdität des ganzen Prozederes zusammen.

Gefühl für Timing kann man Hamburgs Justiz nicht absprechen. Ausgerechnet an diesem Montag, am dritten Jahrestag der „Welcome to hell“-Demonstration am Hafenrand, die einen Tag vor dem Beginn des G-20-Gipfels 2017 in der Hansestadt stattfand, sprach das Amtsgericht Altona ein Urteil in einem Prozess, in dem es um einen Vorfall am Rande dieser Demo ging. In diesem Verfahren spiegelt sich die ganze Absurdität, die die polizeiliche und juristische Aufarbeitung des Gipfels auszeichnet. War der groteske Aufmarsch von 33.000 Polizeibeamt*innen zum Schutz von Despot*innen und der Führer*innen kapitalistischer Großmächte, die sich am 7. und 8. Juli 2017 an der Elbe trafen, schon ein Skandal, so setzten Hamburgs Polizei und Justiz in den Monaten danach noch einen drauf.

Von 157 Verfahren gegen beim Gipfel eingesetzte Polizist*innen sind 120 eingestellt worden. Kein*e einzige*r Polizist*in wurde angeklagt. Das hat die Antwort des Hamburger Senats auf eine Anfrage der Linksfraktion in der Bürgerschaft ergeben. Bei einem Drittel der Verfahren wird die Einstellung damit begründet, der Einsatz von Gewalt sei „gerechtfertigt“ gewesen. Und dabei geht es nicht um mehr oder weniger unsanfte Festnahmen, sondern um massive Schläge auf den Kopf und ins Gesicht oder das sinnlose Zusammenprügeln von am Boden liegenden Demonstrant*innen. Die 157 Verfahren sind dabei ohnehin nur die Spitze des Eisbergs. Die Mehrzahl der Schläger*innen in Uniform ist sowieso nicht angezeigt worden – einfach weil den Opfern schon vorher klar war, dass solche Anzeigen zu nichts als Gegenanzeigen führen.

Aber halt! Zwei Polizisten mussten sich im Kontext von G 20 vor Gericht verantworten. Der eine war in der Gefangenensammelstelle im Hamburger Süden mit einem Kollegen über die Frage in Streit geraten, ob es erlaubt sei, dort Pfefferspray mit sich zu führen. Er fügte seinem „Opfer“ eine Bänderdehnung im kleinen Finger zu! Dafür gab es einen Strafbefehl, den er nicht akzeptierte. Der zweite Polizeibeamte, der in Sachen G 20 vor Gericht landete, war der Angeklagte im eingangs erwähnten Prozess vor dem Amtsgericht Altona.

Er ist aber keiner von denen, die am 6. Juli 2017 wie die Furien – den Schlagstock schwingend und Pfefferspray versprühend – die Spitze des Aufzugs attackierten, der sich auf der Hafenstraße formiert hatte. Keiner von denen, die auf Beobachter*innen einprügelten, auf Jugendliche, Senior*innen. Auch keiner aus der Einsatzleitung, die mit der Entscheidung, die „Welcome to hell“-Demo zu zerschlagen, hunderte Menschen, die zwischen Häuserwänden und einer Flutschutzmauer eingeklemmt waren, in unmittelbare Lebensgefahr brachten.

Der Angeklagte vor dem Amtsgericht Altona war ein Polizist aus München, der mit einer Bekannten freie Tage in Hamburg verbrachte, und das Toben seiner Kolleg*innen von einer Fußgängerbrücke aus verfolgte. Wer damals dabei war, wird gut verstehen, warum in den Beiden die Wut hochkochte angesichts der Prügelorgie am Hafenrand. Sie warfen beide je eine nicht voll gefüllte Bierdose in Richtung eines Trupps von Polizist*innen, die aber niemanden trafen. Das fand die Staatsanwaltschaft nicht gerechtfertigt, denn der Mann war ja nicht im Dienst.

Offenbar ist sogar dem Richter in diesem Verfahren klar geworden, wie grotesk die Anklage und das ganze Verfahren ist. Er sprach den Angeklagten, der den Dienst inzwischen quittiert hat, am Montag frei. Da hatte er mehr Glück als die Aktivist*innen, die für Würfe, die niemanden verletzt haben, Knaststrafen kassiert haben. Aber drei Jahren nach dem G20-Gipfel ist ja mit dem Rachefeldzug gegen Gipfelgegner*innen noch lange nicht Schluss. Am Freitag wird das Landgericht Hamburg die fünf Angeklagten im „Elbchaussee-Prozess“ wahrscheinlich für nichts verknacken – dafür dass sie am 7. Juli 2017 bei einem Aufzug mitgelaufen sind, der für Glasbruch gesorgt hat.

Und danach geht es erst richtig los. Im Rondenbarg-Verfahren sollen sage und schreibe 86 Demonstrant*innen vor Gericht gestellt werden, nur dafür, dass sie beim Aufzug im Industriegebiet Rondenbarg im Hamburger Westen am Morgen des 7. Juli 2017 dabei waren. Die Staatsanwaltschaft meint, dass jeder gewusst haben muss, dass die Demo von Anfang an auf Gewalt ausgelegt gewesen sei. Und jeder habe auch mitbekommen, dass Bushaltestellen zerlegt worden seien. Dieses Verfahren ist ein Frontalangriff aufs Versammlungsrecht. Sollte die Staatsanwaltschaft mit ihrer kruden Rechtsauffassung durchkommen, stünde künftig jeder, der auf eine Demo geht, mit einem Bein im Knast. Wirft am Ende des Aufzugs jemand einen Stein, hast du Pech gehabt, wenn du vorn stehst und nicht gleich das Weite suchst. Wer keinen Stein wirft, ist auch schuldig oder wie heißt es in der Bibel noch mal?

# Titelbild: Willi Effenberger, Polizisten versprühen großzügig Pfefferspray, nachdem sie die “welcome to hell”-Demo auseinander geprügelt haben

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