Wer darf eigentlich Bulle sein?

21. Juni 2019

Kommentar

„Niemand muss Bulle sein“ heißt es in einer Textzeile der Punkband Feine Sahne Fischfilet. Viel präsenter sind in letzter Zeit aber die Fragen „Wer ist eigentlich Bulle?“ und „Wer darf eigentlich Bulle sein?“. Anscheinend ist die deutsche Polizei nämlich massiv von Faschisten durchsetzt. Preppernetzwerke die vermutlich von SEK-Beamten mit Munition versorgt werden, LKA-Mitarbeiter, die Drohbriefe an Linke schicken oder Cops aus Hessen, die als „NSU 2.0“ einer Anwältin und ihrer Familie drohen oder zumindest die persönlichen Informationen weitergegeben haben bestimmen die Diskussion.

Dass Schlagstock schwingen, Knöllchen und Pfefferspray verteilen und – jetzt ganz neu – mit Elektroschockern spielen Tätigkeiten sind, die tendenziell eher autoritäre Charaktere anziehen ist nichts Neues. In den letzten drei Wochen gab es allerdings über das „Wer haut mir da gerade eifgentlich den Schädel ein?“ Gerichtsentscheidungen, die die Perspektive der Justiz auf die Ordnungshüter*innen in den Fokus rückt.

Zum einen ist da ein ehemaliger Kriminalkommissaranwärter der entlassen wurde, weil er 2018 ein Video bei Youtube eingestellt hat, in dem er eine „Betrugsmasche“ nachstellt. Die Pressemitteilung des Amtsgerichts beschreibt das Video folgendermaßen: „Darin führt er an der Kasse eines Cafés ein fingiertes Telefonat mit dem angeblichen Geschäftsführer und gibt unter dem Vorwand einer Absprache Bestellungen auf, ohne diese zu bezahlen.“ Dieses Fehlverhalten war für das Verwaltungsgericht so schlimm, dass es schwerwiegende Zweifel an seiner Eignung für den Polizeidienst gebe, weswegen seine Klage gegen die Entlassung abgeschmettert wurde. Weiter heißt es „Aufgabe der Polizei sei es, Straftaten zu verhindern und aufzuklären, nicht aber für vermeintliche Betrugsmaschen – selbst in Form eines Sketches – zu werben“. Somit ist der Ex-Cop nun seit dem 11. Juni arbeitslos.

Zum anderen ist da der Fall von drei Polizeianwärtern, die ein Basketballspiel in Berlin besuchten. „Schräg gegenüber von unseren Plätzen fielen meiner Kollegin und mir sieben Männer auf, die kurz nach Spielbeginn einen schwarzen Spieler der gegnerischen Mannschaft mit Affengeräuschen beleidigten“ so erzählt der Sozialarbeiter Sören S. der taz von deren Verhalten. Die drei angehenden Cops haben mitgemacht. Alltagsrassimus könnte man meinen, spezieller Charakter in der Behörde eben. In einer auf den Vorfall folgenden Gerichtsverhandlung kam dann heraus, dass die drei nicht nur rassistische Beleidigung, sondern auch „Sieg Heil“ gebrüllt hätten. Am 16. Mai wurden die drei Cops in Ausbildung zu jeweils 40 Tagessätzen verurteilt. Ihren Job durften sie behalten. Einer von ihnen wurde inzwischen zum Polizeimeister auf Probe befördert.

Und dann wird ein Schuh draus. Wer auch nur so tut, als würde er ein Eigentumsdelikt begehen, hat bei den Cops nichts zu suchen. Wer „Sieg Heil“ ruft und nicht-weiße Menschen rassistisch beleidigt offensichtlich schon. Angesichts solcher Entscheidungen wird auch deutlich, dass Drohbriefe, Alltagsrassismus, und Hitlerverehrung ganz offensichtlich keine „unglücklichen Einzelfälle“ sind, wie sonst so gerne betont wird. Die Aufgabe der Polizei ist die Sicherung der bestehenden Eigentumsverhältnisse und solange sie diese Aufgabe erfüllt, sind Staat und Justiz gerne bereit, rassistisches und faschistisches Verhalten in Kauf zu nehmen. „NSU 2.0“, Preppernetzwerke und Konsorten sind da nur die logische Konsequenz. Hauptsache sie bezahlen ihren Kaffee.

Foto: Vanis/CC-BY-SA 3.0

Schreibe einen Kommentar Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert