[Grüße aus dem Binnenland XX] Skandalurteil in Wien

20. April 2015

01Man kann dem Anwalt der mitangeklagten antifaschistischen Gewerkschafter nur zustimmen: es ist ein „rechtspolitischer Skandal“ was hier passiert ist, so der Verteidiger in seinem Schlussplädoyer im Prozess nach dem Überfall rechtsradikaler Hooligans auf das EKH in Wien im Oktober 2013. Die beiden Mitglieder der kommunistischen Gewerkschaftsfraktion KOMIntern, die zusammen mit anderen den Nazi-Angriff abgewehrt haben und von Beginn an der von ihnen gerufenen Polizei alle Informationen zum Geschehen bereitwillig übermittelt haben, fanden sich am Ende zusammen mit sieben der Angreifer auf der Anklagebank wieder. Am Montag war der letzte Prozesstag inklusive Urteilsspruch. Und es trat ein, was Beobachter von Beginn an befürchtet hatten: es gab Schuldsprüche für beide Seiten. Nazi-Schläger, die versuchen ein Haus zu stürmen, in dem sich zu dem Zeitpunkt unter anderem türkische Familien mit Kleinkindern aufhalten und linke AktivistInnen, die sich diesen mutig entgegenstellen – für die Staatsanwaltschaft waren von Beginn an letztere die eigentlichen Schuldigen, für den Richter haben sich halt alle irgendwie daneben benommen.

Und so sieht nun das Ergebnis aus: zwei der sieben Angeklagtem aus dem rechtsradikalen Hooligan-Milieu wurden verurteilt, ins EKH eingedrungen zu sein, einer hat zudem einen der anwesenden Gewerkschafter zusammengeschlagen; das Urteil: zwölf bzw. 14 Monate bedingte Haft wegen Hausfriedensbruch bzw. Hausfriedensbruch und Körperverletzung. Der Rest der Schlägertruppe freut sich über Freisprüche.

Die mitangeklagten Antifaschisten fassten jeweils zwölf Monate imagesbedingt wegen „schwerer Körperverletzung“ aus – ihr angebliches „Opfer“ ist der selbst zu 14 Monaten verurteilte Hooligan. Hauptzeuge war ein nach Ansicht von Staatsanwaltschaft und Richter völlig unvoreingenommener zufälliger Beobachter, dessen Wohnung unweit des EKH liegt und der einen Teil der Ereignisse vom 27. Oktober 2013 fotografisch festgehalten hat. Auf seiner Aussage beruht im Wesentlichen die Verurteilung der beiden Antifaschisten. Genau diese Aussage hat aber zwei Haken: zum einen sieht man auf den Fotos nichts anderes, als einen am Boden sitzenden Hooligan und mehrere um ihn herumstehende Menschen, die diesen gestellt haben und anschließend der Polizei übergaben – wie übrigens auch die Stöcke, die sie in Händen halten. Vom „Verprügeln“ desselben hat der Zeuge lediglich erzählen können. Und damit sind wir beim zweiten Haken: so „unvoreingenommen“ dürfte der Foto-Zeuge nicht sein. Beobachter sprechen von einem Naheverhältnis zu einigen der am Angriff auf das EKH Beteiligten. Auch wir sahen den Zeugen im Verlauf des Prozesses mehrmals in vertrautem Gespräch mit einigen der angeklagten rechten Schläger. „Unvoreingenommen“ und „völlig unbeteiligt“ sieht auf jeden Fall anders aus.

Der politische Hintergrund des Angriffs spielte während des Prozesses keine Rolle. Sogar ermittelnde Beamte sprachen zunächst vom Verdacht der Wiederbetätigung, mehrere ZeugInnen berichteten im Verlauf des Prozesses von Hitlergrüßen und „Ausländer raus“-Rufen. Die Staatsanwaltschaft interessierte dies alles keine Sekunde, und die Nazi-Schläger versuchten sich als harmlose Fußballfans darzustellen, die nicht wissen, was mit ihnen da passiert. Abgesehen davon, dass die einschlägigen Aktivitäten der sieben Hooligans genau recherchiert und kominternsolidokumentiert wurden, musste man während der Prozesstage nur die Augen offen halten, wer da so zur moralischen Unterstützung der sieben anwesend ist. „Nordic Divison“-Kleidung, einschlägige Tattoos und Shirts – die FreundInnen der „unpolitischen“ Hooligans haben jedenfalls äußerst merkwürdige modische Vorlieben.

Die beiden verurteilten Hooligans akzeptierten ihre Verurteilungen sofort nach dem Richterspruch – das kann man durchaus als Schuldeingeständnis im Nachhinein sehen. Die verurteilten Antifaschisten nahmen sich Bedenkzeit. Ob eine Berufung angesichts des bisherigen Prozessverlaufs erfolgversprechend ist, scheint allerdings fraglich. Zudem sei das natürlich auch eine Geldfrage, so einer beiden gegenüber LCM.

– Von Karl Schmal

Unsere bisherigen Beiträge zum Thema:
Staatsanwalt und Nazis Hand in Hand
Feldzug des Staatsanwalts
EKH-Prozess – vertagt…

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