Sie haben mal wieder Lust, jemandem so richtig die Fresse zu polieren, aber Skrupel vor der zu erwartenden Strafe? Bei der Eutiner Bereitschaftspolizei werden Sie geholfen, wie es in neudeutsch so “schön” heißt. Dort kann man zum Beispiel der “Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE)” beitreten.
Laut Wiki ist das “Hauptaufgabenfeld der BFE die Beweissicherung und die Festnahme von Straftätern.” Findet sich gerade kein “Straftäter”, so kann man auch als Unbeteiligter ganz schnell in den Genuss “polizeilichen Zwangs”, beispielsweise durch Pfefferspray oder Faust- und Tonfaschläge (Beides bevorzugte Waffen der BFE) kommen. Die Einführung des Tonfas, von der Polizei ganz kuschelig “Rettungsmehrzweckstock” genannt, war, wie soviele neue Waffen der Polizei, anfangs noch umstritten.
In einem Artikel des “Spiegel” von 1990 heißt es beispielsweise: “‘Das Gerät, in falscher Hand (sic!), kann leicht zur tödlichen Waffe werden‘, wie ein Hamburger Polizeiausbilder sagt. Wenn der Stock, härter und schwerer als seine Vorgänger, etwa ‘bei Dreh- und Schleuderbewegungen einen Kopf trifft‘, weiß ein Sprecher der Gewerkschaft der Polizei, ‘dann knackt er jeden Schädel’“.
Auch der Einsatz von Pfefferspray kann so seine Tücken haben: Laut Spiegel starben in den ersten 6 Monaten des Jahres 2009 drei Menschen nach Pfefferspray-Einsätzen der Polizei. Laut Wiki ist “der Einsatz von Pfefferspray durch die Bundeswehr (…) nach dem Protokoll über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege (kurz: Genfer Protokoll) gegenüber Angehörigen gegnerischer Streitkräfte verboten.” Und: “In jedem Fall ist der Einsatz von Pfefferspray gegen einen Menschen als gefährliche Körperverletzung strafbar.”
Deshalb darf Pfefferspray in Deutschland eigentlich nur zur Tierabwehr verkauft werden. Aber mit solchen Nebensächlichkeiten wollen wir uns hier nicht länger befassen, schließlich gelten solche Regelungen nicht für die deutsche Polizei, geschweige denn für BFE. Im Jahr 2009 versuchte ein mittlerweile längst vergessener Hamburger CDU-Bürgermeister, das jährlich stattfindende Schanzenfest zu verbieten. Für ihn war das Schanzenfest aufgrund seiner Nichtanmeldung ein “rechtsfreier Raum”. Seinerzeit spielte aber der Bezirk Altona nicht mit und so musste Alhaus von seinem zum scheitern veruteilten Plan abweichen. Das Fest sollte auch unangemeldet stattfinden, Alhaus stand dumm da. Aber gerade in Hamburg finden Bürgermeister und Innensenatoren eine allzeitbereite Polizei vor, wenn es darum geht (linken) Protest von der Strasse zu knüppeln. Die PR-Abteilung (aka Pressestelle) der Hamburger Polizei erledigt dann den Rest und verschafft im Nachhinein die erforderliche Rechtfertigung für etwaige Gewaltausbrüche seitens der Staatsmacht. Dementsprechend provozierte die Polizei auf dem Schanzenfest im Juli 2009: In Zehnergruppen ging man in voller Montur durch die friedlich feiernde Menge, bedachte Anwesende mit blöden Sprüchen oder rempelte wahllos Leute an. Gegen Ende des Festes war das Maß dann voll und die Polizei, mittlerweile in Hundertschaftstärke, wurde nonverbal vom Schulterblatt verwiesen.
Natürlich hatte man so etwas einkalkuliert (bzw. drauf
hingearbeitet) und so tauchte man kurze Zeit später mit Wasserwerfern und noch mehr Hundertschaften auf dem Schulterblatt auf. Der Krawall, der sich die Jahre vorher auf ein paar kleine Feuer und vereinzelte Flaschenwürfe beschränkte, nahm nun solche Ausmaße an, mit denen man seitens der Polizei nicht gerechnet hatte. Im Verlauf der Nacht beschränkten sich die Auseinandersetzungen nicht mehr nur auf das Schanzenviertel, sondern verteilten sich bis ins angrenzende St. Pauli. Und so kam es, dass irgendwann besagte BFE aus Eutin vor, bzw. im Jolly Roger auftauchte und für einige Verletzte Kneipenbesucher sorgte. Nicht ganz zufällig, wie nicht nur in Fankreisen des FC St. Pauli vermutet wird. Und wieder trat die PR-Abteilung der Polizei auf den Plan: Man habe die Kneipe gestürmt, um Straftäter festzunehmen. Nachdem sich diese Behauptung nicht aufrecht erhalten ließ, hieß es vom damaligen Polizeisprecher Ralf Meyer: “Über weitere Einzelheiten kann ich nichts sagen, weil derzeit das Dezernat Interne Ermittlungen eingeschaltet ist“. Bei der brutalen Polizeiaktion wurden nicht nur zahlreiche Menschen durch Pfefferspray und Faustschläge verletzt, sondern auch eine Person, die den Verletzten zu Hilfe kommen wollte, unter anderem wollte er in der Kneipe Wasser besorgen.
Die Situation hätte sich zu diesem Zeitpunkt wieder einigermaßen beruhigt, eine Polizeieinheit sei an ihm vorbeimaschiert. Plötzlich habe sich ein Beamter umgedreht und ihm “aus heiteren Himmel” mit einem Tonfa ins Gesicht geschlagen: “Ich erinnere, wie der Schlagstock auf mich zukam, das Nächste, was ich erinnere, ist, dass ich am Boden auf den Knien saß und Zähne ausspuckte.” (taz vom 27.5.) Ihm waren mittels eines Tonfas 5 Zähne von einem Mitglied der BFE Eutin ausgeschlagen worden. Der Verletzte verklagte die Stadt Hamburg auf Schadenersatz. In der Klage forderte er 10000 €. Mit dem Verweis, “es habe Widersprüche gegeben bei Zeugenaussagen und in Protokollen”, lehnte das Landgericht Hamburg die Klage ab. Den eigentlichen Täter konnte man ohnehin nicht ausfindig machen. Eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten gibt es nicht und gerade BFE treten bei solchen Einsätzen immer vermummt auf. Vor kurzem tauchte bei Youtube nun das Polizeivideo des Einsatzes am/im Jolly Roger auf. Dort ist nicht nur der anlasslose Einsatz der Polizei zu sehen, die immer wieder grundlos Leute verletzt, sondern auch am Schluß des Videos der Einsatz eines Wasserwerfers. Und dann soll nochmal jemand behaupten, die Polizei würde sich nicht um Verletzte durch Pfefferspray kümmern…
Übrigens: Sicher vor den Beamten der BFE ist man nicht automatisch, wenn man Demonstrationen oder Fußballspiele meidet: “Wenn keine Vorkommnisse den Einsatz einer BFE erforderlich machen, versehen die Beamten ihren Dienst im polizeilichen Alltagsgeschehen.” (Wiki)