Mit der Rechtsstaatlichkeit ist das so eine Sache. Meistens wird sie bemüht, wenn irgendwo eine Mülltonne brennt oder sonst irgend etwas passiert, das dem einen oder der anderen rechten Politiker:in nicht in die Agenda passt. Zuletzt verkündete der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) angesichts der Räumung des Köpi-Wagenplatzes: „Rechtsstaatlichkeit ist ein hohes Gut und muss sich immer durchsetzen.“ Eine ebenso beliebte Floskel ist auch die “Härte des Rechtsstaates”, mit der dem aktuell ausgemachten Feindbild begegnet werden soll. Gemeinsam haben diese Beschwörungen, dass die, die sie äußern, an Rechtsstaatlichkeit appellieren, aber eigentlich meinen, dass Justiz und Polizei besagtem Feindbild mal ordentlich auf den Deckel geben sollen. Mehr Rechtsstaatlichkeit heißt dabei also eigentlich einfach mehr Polizei und mehr repressive Gesetze.
Das eigentlich Rechtsstaatsprinzip zu bemühen, ist dabei aber eigentlich etwas anderes: Staat und Bürger müssen sich Gesetzen unterwerfen, sind vor den Gesetzen gleich und sollen innerhalb des durch die Gesetze vorgegeben Rahmens handeln. Das heißt ein Rechtsstaat ist eigentlich einer, in dem sich auch der Staat an seine eigenen Gesetze hält.
Die Realität sieht jedoch anders aus. Im Fall des Köpi-Wagenplatzes lief das Ganze nämlich folgendermaßen: Der dubiose Investor Siegfried Nehls kaufte über ein Geflecht von Briefkastenfirmen das Gelände, auf dem der Köpi-Wagenplatz stand. Um kurz vor Ablauf der Baugenehmigung noch schnell mit dem Bau beginnen zu können, ließ er angeblich von einem der Geschäftsführer eine Prozessvollmacht unterschreiben. Nur ist die Unterschrift einem Schriftgutachten zufolge aller Wahrscheinlichkeit nach gefälscht. Den Geschäftsführer hat niemand jemals gesehen. Die formalen Voraussetzungen für das Führen des Räumungsprozesses, eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung des Eigentümervertreters, waren also von Anfang an gar nicht erfüllt. Rechtsstaatlich höchst fragwürdig das alles.
Dem Gericht war das egal. Irgendjemand hat eine Vollmacht unterschrieben, um 50 Menschen obdachlos zu machen. Diese bereitete den Weg für die ach so rechtsstaatliche Polizei, die dann in einem gigantischen Einsatz von 3.500 Beamt:innen am Freitag Vormittag die Räumung durchführte.
Würden Justiz und Polizei sich an ihre angeblichen rechtsstaatlich Prinzipien halten, hätte dies nicht passieren dürfen. Dasselbe gilt für die ganze Posse um die Rigaer94, bei der ein Anwalt – entgegen sämtlicher bisheriger höchstrichterlichen Entscheidungen – vom Berliner Kammergericht als Eigentümervertreter anerkannt wird. Von der vermeintlichen Rechtsstaatlichkeit polizeilicher Prügelorgien und Morde müssen wir gar nicht erst reden. Wenn es Kapitalinteressen dient, oder es Staatsdiener:innen in der Arbeit für diese Interessen behindert, wird im Zweifel auf Recht und Gesetz geschissen. Die Rechtsstaatlichkeit, die Geisel bemüht ist ein Witz.
Dabei ist das eigentliche Problem mit all dem Gerede eigentlich ein ganz anderes: Selbst wenn Vertretungsvollmacht und all der legale Kram in Ordnung sein sollten, was sagt es über einen Rechtsstaat aus, in dem wir uns alle an Gesetze halten sollen, aber diese Gesetze nur unsere eigene Unterdrückung festschreiben? Was bringt es den Geräumten, und allen Zwangsgeräumten überhaupt, theoretisch mit Hilfe tausender Polizist:innen ihr Recht auf Eigentum schützen lassen zu können, wenn sie niemals welches haben werden? Wie sehr ist ein:e Investor:in vom Verbot unter Brücken zu schlafen betroffen? Das Recht, das der Rechtsstaat durchsetzt, ist das Recht der herrschenden Klasse.
Wenn als Antwort auf die Räumung des Köpi-Wagenplatzes Mülleimer und Autos in Flammen aufgehen, Fensterscheiben zu Bruch gehen und Steine fliegen, dann ist das also vielleicht nicht rechtsststaatlich, aber ganz sicher legitim. Denn mit diesem Rechtsstaat, mit diesen Gesetzen und Gerichten, mit dieser Polizei, die nur die Herrschenden vor den Beherrschten schützt, ist sowieso kein Blumentopf zu gewinnen.
# Titelbild: PM-Cheung, Fronttranspi der Demo zur Räumung des Köpi-Wagenplatzes