Plötzlich sitzt du im Knast

18. Februar 2019

Auf Facebook hat am Wochenende ein Posting die Runde gemacht. Eine Frau aus Schleswig-Holstein berichtet darin von der Verhaftung ihres Sohnes in Bayern. Der Grund für die Verhaftung: eine angebliche Falschaussage. Wir sind der Sache nachgegangen.

Stell dir vor: Du bist Anfang 20, bist auf dem Weg von Kiel in den lang ersehnten Urlaub nach Italien. In Bamberg in Bayern machst du einen Zwischenstopp. Du übernachtest bei einer Freundin, gehst mit ihr am Abend noch etwas trinken. Im Laufe des Abends hört ihr einen Streit zwischen zwei Männern. Der eine Mann beleidigt den anderen rassistisch, du mischt dich ein, kannst aber nicht schlichten. Später siehst du, wie einer der beiden auf dem Boden liegt. Du stellst dich der Polizei als Zeuge zur Verfügung. Du bist in diesem Moment schockiert, im Laufe der kommenden Monate musst du immer mal wieder an die Situation denken, aber dein Leben geht weiter.

Anderthalb Jahre später steht bei dir in Kiel die Kripo vor der Tür. Die Beamten überbringen dir persönlich die Zeugenvorladung bei einem zwei Tage später stattfindenden Gerichtsprozess. Für dich ist das alles sehr kurzfristig. Du klärst das Notwendige, rufst bei der Berufsschule und deiner Ausbildungsstelle an, versuchst das Gericht in Bamberg zu erreichen, um herauszufinden, ob deine Zeugenaussage so entscheidend ist, dass du quer durch Deutschland mit dem Zug fahren musst. Du fährst hin, machst mit deiner Mutter aus, dass du dich nach der Verhandlung bei ihr zu meldest. Danach willst du wieder zurück nach Hause. Doch daraus wird nichts. Im Gericht machst du deine Aussage – doch die gefällt anscheinend dem stellvertretenden Oberstaatsanwalt nicht, der die Anklage vertritt. Er lässt dich wegen Falschaussage einem Ermittlungsrichter vorführen, der dich direkt wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft nimmt.

Mittlerweile fünf Zeug*innen im Knast

Was wie eine schlecht geschriebener Till-Schweiger-Krimi klingt, ist vergangene Woche Robin F. widerfahren und außer ihm noch vier weiteren Zeug*innen im selben Verfahren. Das berichtet auf Facebook Robins Mutter. Ein Freund von Robin hat sich an uns gewandt, um in der Sache zu recherchieren. Wir telefonieren mit der aufgebrachten Mutter. Sie hat inzwischen Kontakt mit den Eltern einer anderen Zeugin, die jetzt ebenfalls wegen vermeintlicher Falschaussage im Knast sitzt. Ihre Eltern haben Robins Mutter erzählt, dass ihr Sohn im Gerichtssaal sehr souverän und glaubwürdig wirkte. „Es ging ein fassungsloses Raunen durch den Gerichtssaal, dass dieser junge Mensch jetzt festgenommen wird“, sagt Robins  Mutter am Telefon.

Robins Mutter möchte ihren Sohn besuchen – doch darf es nicht, denn der stellvertretende Oberstaatsanwalt hat den Besuchsschein abgelehnt. Nur ganz kurz, direkt nach dem Prozess, darf Robin mit seiner Mutter sprechen. Robin erzählte ihr damals, am Morgen nach der Schlägerei, bevor er nach Italien weiterfuhr, was er am Abend zuvor erlebt hatte. Ihre Erinnerungen an das Gespräch sind äußerst vage und sie möchte sich auch keinesfalls auf Details festlegen. „Ich habe ja nicht gewusst, dass ich mir das merken muss“, sagt sie. Aber damals schilderte ihr Sohn es ungefähr so: „Er hat von einem Türken erzählt und von einem ‚Fascho‘. Ich glaube es war so, dass die vor einem Club in Bamberg standen und Robin bekam mit, wie dieser ‚Fascho‘ diesen Türken beleidigt hatte. Daraus schloss er, dass er rechts orientiert war, weil der eben so rassistische Äußerungen machte. Robin ist dann aber weitergegangen und hat dann aus der Ferne irgendwann diesen ‚Fascho‘ am Boden liegen sehen.“

Anwalt ist schockiert über die bayerische Justiz

Mittlerweile hat Robin einen Anwalt. Die Frage, was Robin genau gesehen hatte oder auch nicht, ist für Rechtsanwalt Smollich, den Anwalt der Familie, erst einmal zweitrangig. „Selbst wenn die Aussage falsch gewesen sein sollte, wohlgemerkt Konjunktiv, dann wäre das ein Aussagedelikt, was mit einer Geldstrafe zu belegen ist und keinesfalls eine Untersuchungshaft rechtfertigen würde“, sagt er am Telefon. Auf die Frage, ob Zeug*innen aus so einer Situation heraus – und ohne sich selbst einer schweren Straftat zu bezichtigen – rechtlich in Untersuchungshaft landen können, antwortet der Anwalt kurz: „Eigentlich nicht.“

Zum Fall selbst kann Smollich mangels Akteneinsicht noch nichts Genaueres sagen. Er ist aber schockiert über die Vorgänge bei der bayerischen Justiz. Er geht auch schon vor Akteneinsicht davon aus, dass mittels eines Haftprüfungsantrages und einer Haftbeschwerde Robins Untersuchungshaft innerhalb kurzer Zeit aufgehoben wird. Für Robins Mutter ist die Situation dennoch schwierig. „Dieses Gefühl, dass man nicht einmal weiß, wie es dem eigenen Kind geht, dass ist echt psychische Folter“, sagt sie. Mittlerweile hat mit Robin ein Seelsorger gesprochen. Dieser meldete sich nach dem Gespräch mit Robin bei seiner Mutter: „Jetzt habe ich zumindest die Info, dass mein Sohn noch lebt.“

Weder die zuständige Staatsanwaltschaft noch die Kripo standen bis zur Veröffentlichung dieses Artikels für einen Kommentar zur Verfügung. Wir bleiben weiter dran an dem Fall.

#Titelbild: Danipuntocom/CC BY-NC 2.0

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