Deutschland auf der Anklagebank – Beihilfe zum Genozid und die Machtlosigkeit des internationalen Rechts

11. September 2026

„Beihilfe zum Völkermord“ – so lautet die Anklage Nicaraguas, das vor nunmehr über zwei Jahren die Bundesrepublik vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag anklagte. Neben der politischen Rückendeckung Israels soll Deutschland nach der Begründung aus Managua unter denen sein, welche erst die notwendigen materiellen Bedingungen für den Völkermord – mittlerweile sprechen wir weit über 70.000 bestätigten Toten1, die Zahl von über 100.000 gilt aber als realistischer2 – geschaffen haben. Erstmalig kommt es vor, dass sich ein Staat wegen der Unterstützung eines Krieges, also ohne direkte Kriegspartei zu sein, vor dem höchsten UN-Gericht verantworten muss. Die ersten Anhörungen beider Parteien dafür haben am Montag und am Dienstag stattgefunden und in den darauffolgenden Tagen waren jeweilige Stellungnahmen vorgesehen.

Von Georg Ackermann



Bundesrepublik 4 Genocide?

Deutschland ist derzeit der zweitgrößte Waffenlieferant Israels hinter den USA. Dennoch wurde der Eilantrag Nicaraguas 2023 erst einmal abgewiesen. Zu dem geforderten sofortigen Stopp der Waffenlieferungen kam es also nicht. Nach Begründung des IGH hätten die vorgetragenen Beweise keine Anhaltspunkte im Sinne der Anklage hergegeben. Die deutsche Bundesregierung prüfe nämlich vor jeder Exportgenehmigung, ob die gelieferten Waffen für Verbrechen verwendet werden. Auch in Zukunft wird ein Stopp der Waffenlieferung eben dadurch erschwert, dass der IGH in gewohnt bürokratischer Manier erst einmal zu klären habe, ob Israel in Gaza überhaupt einen Völkermord begehe. Südafrika hatte Ende 2023 Israel wegen Völkermord angeklagt. Die Hürden für eine gerichtliche Verurteilung der allseits bekannten Tatsachen sind aber so hoch, dass das Morden praktisch in aller Seelenruhe weitergehen kann, während der IGH in seinen Gemächern einzeln prüfen dürfte, welcher israelische Minister nun was gesagt haben soll und inwieweit dies trotz geäußerter Vernichtungsphantasien überhaupt für den ganzen Staat sprechen würde. Dabei waren es die Gräuel des 2. Weltkriegs, insbesondere begangen durch die deutschen Faschisten, welche die Verabschiedung der Völkermordkonvention 1948 zur Folge hatte, auf die sich in der Anklage nun berufen wird.

Wenn das Verfahren gegen Deutschland in die Hauptverhandlung gehen sollte, wird es sich also in jedem Fall über Jahre strecken. Tatsächlich hatte die Bundesrepublik bereits vor dem 7. Oktober 2023 die Exporte auf größtenteils technische Komponenten umgestellt, nachdem sie in der Vergangenheit reine Feuerkraft exportiert hatte. Ausnahme davon stellte die Lieferung von 3000 tragbaren Panzerfäusten und 500.000 Schuss Munition für automatische Gewehre dar, welche kurz nach dem 7. Oktober 2023 geliefert und mit dem „Recht auf legitime Selbstverteidigung Israels“ begründet wurden.3 Mit Blick darauf, was wiederum zu denjenigen technischen Komponenten zählt, die seit Beginn des Krieges geliefert werden, fällt auf, dass nicht weniger als Ersatzteile für Merkava-Panzer und Kampfflugzeuge gemeint sind. Diese gelten nämlich nicht als Kriegswaffen, sondern lediglich als Rüstungsgüter, deren Ausfuhr grundsätzlich genehmigungsfrei ist.4

Allein im zweiten Quartal des laufenden Jahres lieferte Deutschland bereits Rüstungsgüter im Wert von 736 Millionen Euro nach Israel.5 Der Hauptkostenpunkt, ein atomar-bestückbares U-Boot aus der Waffenschmiede des Unternehmens TKMS (Thyssen Krupp Marine Systems) befindet sich gerade auf dem Kurs nach Haifa, subventioniert in Höhe von 540 Millionen € aus dem Bundeshaushalt. Dass das Geld aus den Taschen der arbeitenden Bevölkerung stammt, die mehrheitlich das Vorgehen des israelischen Staates ablehnt, wiegt weniger als die Begründung der Lieferung, die sich nach der Bundesregierung aus einer besonderen Verantwortung und als Geste der Entschädigung für den Massenmord an den Jüd:innen ergebe.67

Bereits während der Ära Merkel wurden fünf U-Boote an Israel geliefert. Merkel-Berater Christoph Heusgen hielt damals dazu fest: „Das ist Staatsräson. Und das war deutscher Konsens, ja, wir unterstützen die Sicherheit Israels und deswegen subventionieren wir mit Steuergeldern auch die Beschaffung von U-Booten“. Erst die Lieferung des sechsten Bootes führte kurzzeitig zum Eklat, als jener Berater Bedingungen dafür nannte, wie den Stopp des Ausbaus völkerrechtswidriger Siedlungen und die Perspektive einer Zwei-Staaten-Lösung. Geliefert wurde das Boot am Ende doch. Bei dem ganzen Geschäft, so wurde später klar, handelte es sich um eine Verstrickung verschiedenster Interessen, die es gar zu einem handfesten Korruptionsskandal brachten.

Der damalige Thyssen-Krupp Verkaufsagent, ein gewisser Michael Ganor, sitzt derzeit nämlich in einem israelischen Gericht auf der Anklagebank, da er Bestechungsgelder für den Kauf des U-Bootes im Kreis um Netanjahu verteilt haben soll.8 Derweil ist das in Deutschland aufgenommene Verfahren gegen unbekannt bereits eingestellt worden. Ein Schelm wer Böses denkt, nämlich, dass die Unternehmensbosse in Deutschland unterrichtet waren oder gar die Bestechungen veranlasst haben.


Papiertiger UN

Sicherlich waren die Vereinten Nationen zwar nie ein Instrument, mit dem nationale Befreiung vollzogen oder gar globale Dependenzen aufgelöst werden konnten, jedoch bestand mit ihnen immerhin eine Plattform, welche eine gewisse Balance zwischen den Weltmächten schuf. Heute kann man dabei zusehen, wie sich die UN ihr eigenes Grab aushebt – von den Mächten, die sie zur Durchsetzung ihrer eigenen Interessen geschaffen haben, auf den Zuschauerplatz verdammt, da sie hinter die welthistorische Entwicklung zurückfallen und auf der multipolaren Welt keinen Nutzen im Sinne ihrer ursprünglichen Gründer mehr haben.

Das besondere an den Anklagen gegen Israel durch Südafrika und Deutschland durch Nicaragua besteht darin, dass sich Staaten des Globalen Südens der Instrumente bedienen, welche ursprünglich von den Staaten des Globalen Nordens zur Stabilisierung der von ihnen dominierten Weltordnung geschaffen wurden. Ganz zum ersten Mal passiert das aber nicht: Nicaragua zog schon einmal in den 1980er-Jahren gegen die USA vor den IGH (wegen der Verminung seiner Häfen und der Unterstützung der Contra-Rebellen) und bekam 1986 sogar recht – woraufhin die USA die verbindliche Zuständigkeit des Gerichts für sich aussetzten.

Im Zeichen der Zeit ist ebenso der IGH zu einem Papiertiger geworden, dessen Richtsprüche eigentlich bindend sein sollten, jedoch keine Mittel zur Umsetzung vorfinden. Selbst ein positives Urteil des IGH in dem derzeitigen Verfahren gegen die Bundesrepublik, wäre also höchstwahrscheinlich folgenlos. Mit Blick auf den Internationalen Strafgerichtshof, welcher nicht über Staaten, sondern nur über Individuen Gericht sitzen kann, lassen sich ähnliche Entwicklungen feststellen. Einem Interview9 der ehemaligen Chefanklägerin Fatou Bensouda auf Al-Jazeera zu Folge soll der ehemalige Mossad-Chef Yossi Cohen ihr gedroht haben, mit dem Ziel, die Untersuchungen von Kriegsverbrechen Israels zu unterbinden. Mitunter sei von Cohen auf ihre Sicherheit und die ihrer Familie verwiesen worden und fremde Männer, mutmaßlich im Dienste des Mossad, passten sie an ihrer Wohnungstür ab. 2023 kam es dennoch dazu, dass der Nachfolger Bensoudas, Karim Khan, Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Netanjahu und den Verteidigungsminister Gallant beantragte. Mittlerweile musste Khan seinen Posten als Chefankläger wegen des Vorwurfs von sexuellen Übergriffigkeiten gegenüber einer Mitarbeiterin räumen. Khan seinerseits wies die Vorwürfe zurück und witterte eine Verschwörung, da er jene Haftbefehle beantragt habe.

Israel wiederum sieht die Gunst der Stunde gekommen und drängt auf eine Aufhebung der Haftbefehle und der Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen.10 Neben Israel ist zudem der IStGH auch dem israelischen Schutzpatron USA ein Dorn im Auge, den es in Zukunft, wenn es nach Trump geht, zu zerschlagen gilt.11 Außenminister Rubio formulierte es gar so drastisch, dass der IStGH einen Krieg, nicht mit „Kugeln oder Raketen, sondern mit Statuten, Abkommen und der Macht des internationalen Rechts“ führen würde und kündigte im selben Atemzug Sanktionen gegen die Institution an.

Die internationalen Institutionen stehen auf wackligen Beinen und haben im Angesicht des Genozids in Palästina die eigene Handlungsunfähigkeit unter Beweis gestellt. Auch wenn die Vereinten Nationen samt angeschlossener Institutionen bereits in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg nicht gerade einen Hoffnungsträger für nationale Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und die Überwindung globaler Dependenzen darstellten, so waren sie zumindest eine Plattform, auf der die bestehenden Verhältnisse anprangert werden konnten. Ebenso stellten die UN-Missionen in Kriegsgebieten trotz zahlreicher Untätigkeiten immerhin eine Verhandlungsmasse bei der Beilegung von Kriegen dar, die nun lediglich mit der militärischen Präsenz einzelner staatlicher Mächte gefüllt werden kann.

In Zeiten, in denen internationales Recht von dem reinen Ermessen der militärisch und wirtschaftlich durchsetzungsstärksten Staaten abgelöst wird, rückt die politische Beilegung von Kriegen damit immer weiter aus dem Raum des Vorstellbaren. Logische Konsequenz davon ist wiederum die Notwendigkeit militärisch schwacher und wirtschaftlich abhängiger Staaten, sich den unterschiedlichsten Bündnissen von NATO bis BRICS+ anzugliedern und die politischen Interessen unter die vorhandenen Machtpole unterzuordnen. Diejenigen, die nicht auf eine staatliche Macht zurückgreifen können, werden es in Zukunft noch schwerer haben, war, nachdem die Sowjetunion als geopolitischer Bündnispartner für Staaten des Globalen Südens weggefallen war, die UN eine Institution, in welcher zumindest eine politische Lobby geschaffen werden konnte. Diese zweischneidigen Erfahrungen dürften auch aufseiten Nicaraguas stehen, in dem nach dem Sturz des Somoza-Regimes die UN zumindest eine gewisse Rolle zur Beilegung des sich entfaltenden Bürgerkriegs zwischen den Sandinisten und den US-gestützten Contras spielte.

Dass sich die Bundesrepublik für die Beihilfe zum Genozid vor dem IGH verantworten muss, ist ein wichtiges Signal. An dem laufenden Genozid und der militärischen Durchsetzung eines Großisraels wird es aber nichts ändern. Umso dringender erscheint heute die Frage, wie alternative politische Foren und damit eine politische Lobby für diejenigen geschaffen werden kann, die in einer Zeit der langen Messer keine Hegemonialmacht auf ihrer Seite stehen haben.

  1. https://www.spiegel.de/ausland/israel-armee-bestaetigt-70-000-kriegstote-in-gaza-a-922c9c7e-9d0c-4191-a146-4d21ff33077d ↩︎
  2. https://www.zeit.de/politik/ausland/2025-11/kriegstote-gazastreifen-opferzahlen-schaetzung ↩︎
  3. https://www.sueddeutsche.de/politik/nicaragua-internationaler-gerichtshof-deutschland-israel-beitrag-voelkermord-1.6772051 ↩︎
  4. https://www.deutschlandfunk.de/deutsche-waffenexporte-ruestungsexporte-israel-genehmigung-100.html ↩︎
  5. https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/u-boot-auf-dem-weg-nach-haifa-deutsche-waffenlieferungen-an-israel-nehmen-wieder-deutlich-zu/ar-AA2brFND ↩︎
  6. https://tkp.at/2026/09/06/deutsche-u-boote-fuer-israel-subvention-nukleardebatte-und-korruptionsaffaere/ ↩︎
  7. https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama/archiv/2025/korruption-deutsche-u-boote-fuer-israel,israel-uboote-korruption-100.html ↩︎
  8. https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama/archiv/2025/korruption-deutsche-u-boote-fuer-israel-manuskript,panoramamanuskript-108.html ↩︎
  9. https://www.youtube.com/watch?v=d8mhSUGhuC4 ↩︎
  10. https://www.fr.de/politik/weltstrafgericht-suspendiert-chefanklaeger-israel-will-netanjahu-anklage-stoppen-verdorben-zr-94342750.html ↩︎
  11. https://www.faz.net/aktuell/politik/usa-unter-trump/donald-trumps-regierung-will-istgh-systematisch-zerschlagen-201140392.html ↩︎

Foto: https://commons.wikimedia.org