Wer A sagt, muss auch B sagen. Das scheint die unausgesprochene Devise der Herrschenden gewesen zu sein, als sie die juristischen Grundlagen der Repression immer wieder nachgeschärft haben. Die Rede ist vom Paragraphen 129 des Strafgesetzbuches, der die „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ unter Strafe stellt. Seit seinem Erscheinen im Reichsstrafgesetzbuch von 1871 hatte er vor allem den Zweck, Widerstand niederzuhalten – ob im Kaiserreich, in der Weimarer Republik oder in den Jahren des Faschismus. Nach 1945 hielt man den Paragraphen in Ehren, konnte man ihn doch noch gebrauchen, etwa im Kampf gegen die KPD. Im Jahr 1976 wurde mit Blick auf die RAF der §129a („Bildung einer terroristischen Vereinigung“) eingefügt. Und gut 26 Jahre später, im August 2002, gesellte sich als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 noch der Paragraph 129b dazu, der im Großen und Ganzen die gleichen Handlungen unter Strafe stellt wie der §129a, sich aber auf „terroristische Vereinigungen im Ausland“ bezieht.
Dass sich die Herrschenden mit diesen beiden Gummiparagraphen Instrumente gebastelt haben, um Kritiker mundtot zu machen, jeden und jede kriminalisieren und Strukturen nach Herzenslust ausforschen zu können, ist zumindest unter Linken kein Geheimnis. Der §129a ist bekanntlich zuletzt wieder von Staatsanwaltschaften fleißig genutzt worden. Noch hemmungsloser wurde in den zurückliegenden Jahren aber der §129b eingesetzt.W. Und zwar hauptsächlich, um kurdische und türkische Oppositionelle hinter Gitter zu bringen. Damit machen sich die Justiz und der deutsche Staat immer wieder zum Erfüllungsgehilfen der Türkei, des diktatorischen Regimes von Recep Tayyip Erdoğan machen.
Ein besonders krasses Beispiel ist der so genannte TKP/ML-Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Ein grotesker, politisch motivierter Schauprozess, bei dem zehn Aktivist*innen – neun Männer und eine Frau – zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Und das nur wegen ihrer Mitgliedschaft in der TKP/ML (Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch), die lediglich in der Türkei, nicht jedoch in der BRD, verboten ist. Wie in ähnlichen Verfahren wurden den Angeklagten keine konkreten strafbaren Handlungen vorgeworfen. Allein ihre politische Arbeit, die in Organisierung von Veranstaltungen, Spendensammlungen sowie normaler Vereinsarbeit bestand, reichte aus, um sich in Deutschland als Beschuldigte in einem der größten „Terrorprozesse” wiederzufinden und im Knast zu landen.
Die lange Vorrede erscheint in diesem Fall sinnvoll, denn nur so lässt sich verstehen, warum der Aktivist Musa Aşoğlu – um den es in diesem Beitrag eigentlich geht – in Hamburg im Knast sitzt und wie er dort behandelt wird. Im Februar war Musa vom Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) nach dem Paragraphen 129b zu sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden, heute sitzt er in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder ein. Aşoğlu wurde in der Türkei geboren, besitzt aber die niederländische Staatsangehörigkeit. Die USA und die Türkei hatten ein hohes Kopfgeld auf ihn ausgesetzt, bezeichneten ihn als „Terroristen“. Am 2. Dezember 2016 wurde Musa in Hamburg verhaftet und verbrachte über neun Monate in Totalisolation im Untersuchungsgefängnis Holstenglacis.
In der JVA Billwerder wird dem Aktivisten das Leben nach Kräften schwer gemacht. Bei der traditionellen Silvesterknastkundgebung vor der Anstalt beim zurückliegenden Jahreswechsel 2021/22 wurden diese Schikanen gegen Musa thematisiert und ihre sofortige Beendigung gefordert. Seit seiner Inhaftierung 2016 sei er Sonderhaftbedingungen ausgesetzt, hieß es aus diesem Anlass in einer Erklärung des „Netzwerks Freiheit für alle politischen Gefangenen Hamburg“. Erst sei der Gefangene der Isolationsfolter im Untersuchungsgefängnis ausgesetzt gewesen, jetzt in Billwerder der Strafhaft und einer starken Zensur. Besuchszeiten würden willkürlich gekürzt, Brief- oder Zeitungssendungen verzögert oder gar nicht an ihn ausgehändigt. Seit Herbst 2020 habe Musa Artikel aus bürgerlichen türkischsprachigen Zeitungen wegen eines angeblich „zu hohen Kontrollaufwands“ nicht mehr erhalten. Später seien die Gefangeneninfo und sogar Postkarten mit politischen Motiven von den Zensoren nicht mehr übergeben worden.
Wie ein Aktivist des Netzwerks in einem Interview in der Tageszeitung junge Welt am 30. Dezember mitteilte, hat die Anstaltungsleitung die Zensurmaßnahmen gegen den Gefangenen offenbar zuletzt erheblich verschärft. Bisher hätte er Bücher und politische Schriften über den linken Schanzenbuchladen beziehen. Das gehe jetzt nicht mehr. Im Dezember habe der Schanzenbuchladen das Netzwerk angesprochen und erklärt, alle Postsendungen an die JVA seien seit etwa zwei Monaten mit dem Vermerk „Annahme verweigert“ zurückgekommen. Aşoğlu habe zudem aus dem Knast berichtet, es sei eine Verordnung ausgehängt worden, laut der nur noch zwei bürgerliche Buchläden in die Anstalt liefern dürfen, Thalia in der Spitalerstraße und die Buchhandlung Christiansen in Altona. Auch über Amazon dürfe offenbar nichts mehr geliefert werden. Angeblich seien auf diesem Weg Drogen in den Knast geschmuggelt worden.
Mit einer schriftlichen Anfrage wandte sich das Lower Class Magazine an die Pressestelle der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Die stellvertretende Pressesprecherin, Valerie Meister, ging in ihrer Antwort auf die konkreten Zensurmaßnahmen nicht ein: Gefangene könnten Artikel bei einer Vielzahl von Versandfirmen bestellen, die zuvor überprüft und zugelassen worden seien, „darunter auch bei diversen Buchhandlungen“, schrieb sie. Ohne vorherige Zulassung und Prüfung sei der Erhalt von Sendungen von Versandhändlern „aus Sicherheitsgründen nicht möglich“. Aus Gründen der Sicherheit und des Persönlichkeitsschutzes könne man „grundsätzlich keine Auskünfte zu einzelnen Gefangenen geben“.
Kurz vor dem Jahreswechsel war bekannt geworden, dass es noch eine weitere Schikane gegen Musa Aşoğlu gegeben hat. Das Netzwerk informierte, dass sein Genosse Faruk Ereren ihn nicht besuchen darf. Ereren saß selbst neun Jahre in der Türkei im Knast und dann noch mal sieben Jahre in der BRD in Untersuchungshaft, bevor er freigesprochen wurde.
Welchen Hintergrund all diese Schikanen haben, macht eine Erklärung deutlich, die Musa im Mai 2021 vor dem OLG in einer nicht-öffentlichen Verhandlung abgegeben hat, bei der es um eine Entlassung nach zwei Dritteln der Haftzeit ging. Er berichtete dort, dass ihm eine Abteilungsleiterin der JVA in einem Gespräch zur Gestaltung seines Vollzugplans im Juni 2020 folgendes gesagt hat: „Ich werde ehrlich zu Ihnen sprechen. Pflegen Sie bitte keine Hoffnungen! Sowohl die Zweidrittelentlassung als auch der offene Vollzug und die gelockerten Maßnahmen sind für Sie ausgeschlossen. Ihre gesamte Strafe werden Sie unter strengen Haftbedingungen verbüßen. So erscheinen mir die Befehle von oben.“
Diese Sätze sind eine erneute Bestätigung, dass Musa Aşoğlu – wie viele andere in deutschen Knästen – ein politischer Gefangener ist. Und, dass der lange Arm des Erdogan-Regimes jedenfalls mittelbar bis in deutsche Justizvollzugsanstalten reicht.
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